Drucksache 17 / 18 619 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 25. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2016) und Antwort Landesprogramm Familienzentren Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Familienzentren werden gegenwärtig in jeweils welcher Höhe aus dem Landesprogramm gefördert (bitte Standorte und Trägerschaft auf die einzelnen Bezirke bezogen aufschlüsseln und Ausstattung darlegen )? Zu 1.: Im Doppelhaushalt 2016/2017 werden 24 Familienzentren mit je 60.000 Euro und 12 Familienzentren mit je 72.000 Euro aus den Mitteln des Landesprogramms gefördert. Die Standorte und Träger sind unter http://www.berliner-familienzentren.de/berlinerfamilienzen - tren.de/content/e4126/e4128/e4180/ListeFamZHP_16051 3.pdf zu finden. 2. Welche qualitative und quantitative Weiterentwicklung der aus dem Landesprogramm geförderten Familienzentren ist mit den Mitteln aus dem Berliner Landeshaushalt 2016 und 2017 vorgesehen? 11. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Familienzentren aus den Ergebnissen der Evaluierung 2015 und speziell aus den Erfahrungen in der Arbeit mit Flüchtlingsfamilien? Zu 2. und 11.: Zur qualitativen Weiterentwicklung der Familienzentren wurde – auch als Konsequenz der Evaluation – der Förderbetrag erhöht, um eine Personalaufstockung zu ermöglichen. Die Familienzentren der ersten Förderwelle aus dem Jahr 2012 erhalten 60.000 Euro jährlich; die Familienzentren aus dem Jahr 2014, die sich gemäß verbindlicher Erläuterung im da-maligen Haushaltsplan in sozial belasteten Stadtquartieren befinden, erhalten 72.000 Euro jährlich (bisher alle 54.000 Euro jährlich). Mittel für zusätzliche Angebote für Familien mit Fluchterfahrung in Höhe von 700.000 Euro werden im Rahmen des Masterplans für Integration und Sicherheit ausgereicht. Die quantitative Weiterentwicklung besteht in der Neugründung von fünf Familienzentren. In Folge werden dann in jedem Bezirk drei Familienzentren des Landesprogramms vorhanden sein. Die Förderanträge werden aktuell geprüft. Eine der Fördervoraussetzungen ist ein geplanter Standort in einem der folgenden Planungsräume (PLR), die gemeinsam mit den bezirklichen Jugendämtern bestimmt wurden: Bezirk Name des PLR Nummer des PLR Lichtenberg Falkenberg West 11010205 Pankow Buch 03010102 Arnimplatz 03061126 Treptow-Köpenick Altstadt/Kietz 09041401 Charlottenburg-Wilmersdorf Branitzer Platz 04020312 Königin Elisabeth-Str. 04020313 Steglitz-Zehlendorf Zehlendorf Mitte 06030503 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 619 2 Sowohl die Ergebnisse der Evaluation als auch die Erfahrungen aus der Arbeit mit Familien mit Fluchterfahrung bestätigen den Senat in seiner Entscheidung für das Landesprogramm Familienzentren. Zentral für das Gelingen ist das Personal in den Familienzentren vor Ort sowie dessen angemessene strukturelle Unterstützung. Daher wurde der Förder-betrag aller Familienzentren im Jahr 2016 aufgestockt, um eine bessere Personalausstattung zu ermöglichen, und die Leistung der Servicestelle wird durch die Neuausschreibung gesichert. Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg begleitet das Landesprogramm mit passgenauen Fortbildungsangeboten . 3. Wie viele und welche Familienzentren werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt in bezirklicher Zuständigkeit finanziert (bitte nach Bezirken und Trägerschaft aufführen )? Zu 3.: Außerhalb des Landesprogramms ist das Leistungsprofil von Familienzentren nicht einheitlich definiert . Unter der Bezeichnung werden vielfältige Angebote geführt, die sich ggf. mit anderen Einrichtungsformen wie Mehrgenerationenhäuser decken. Die Bezirke legen den Begriff überwiegend weit aus. Vor diesem Hintergrund werden die Angebote nicht statistisch erfasst. Gleichwohl sind Einrichtungen, die sich selbst als Familienzentrum verstehen und als solches gemeinsam mit denen des Landesprogramms im Internet sichtbar sein wollen, unter http://www.berliner-familienzentren.de/familienzentren_i n_berlin/ mit Standort und Träger zu finden. 4. Welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Familienzentren wurden in jeweils welcher Höhe aus den im August 2015 bereitgestellten Mitteln für Sofortmaßnahmen für die Flüchtlingsarbeit realisiert (bitte bezirklich und konkret auf die einzelnen Standorte bezogen aufschlüsseln)? 6. Welche der mit den Sofortmitteln von 2015 finanzierten Maßnahmen wurden 2016 verstetigt bzw. haben 2016 neu begonnen (bitte bezirklich und nach Trägern aufschlüsseln)? Zu 4. und 6.: Im Jahr 2015 haben 25 von 31 Familienzentren auf Antrag Mittel für die Arbeit für Familien mit Fluchterfahrung erhalten und Projekte durchgeführt. Im Jahr 2016 haben 29 von 31 Familienzentren Mittel beantragt . Es ist beabsichtigt, alle im Jahr 2015 installierten Projekte weiterzuführen, vier weitere Familienzentren haben die Arbeit für Familien mit Fluchterfahrung neu aufgenommen. Neben dem auch Familien mit Fluchterfahrung offen stehenden allgemeinen Programm der Familienzentren, z.B. mit musik- oder sportorientierten Angeboten mit niedriger Sprachbarriere, wurden spezifische Angebote für Familien mit Fluchterfahrungen entwickelt, beispielsweise durch Arabisch sprechende Integrationslotsen. Häufig geht es auch um zusätzliche Krabbelgruppen, weitere Angebote in Spielzimmern von Gemeinschaftsunterkünften oder Kreativangebote zur Sprachförderung. 5. Wer hat über die Verwendung der für Sofortmaßnahmen für die Flüchtlingsarbeit der Familienzentren 2015 nach welchen Kriterien entschieden und wer entschied über die Trägerauswahl? 7. Wer hat über die Verwendung der o.g. „Verstetigungsmittel “ nach welchen Kriterien entschieden? Zu 5. und 7.: Mittel für Sofortmaßnahmen und deren Verstetigung der Berliner Familienzentren für Familien mit Fluchterfahrung wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ausgereicht. Es waren alle Träger von Familienzentren des Landespro-gramms antragsberechtigt. Entscheidungskriterien waren die Entfernung zwischen Familienzentrum und Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, die Qualität der Kooperation zwischen Familienzentrum und anderen beteiligten Akteuren , bereits vorhandene Erfahrungen und Kenntnisse zum Thema Flüchtlinge und die Qualität des geplanten Vorhabens. Sowohl 2015 als auch 2016 konnten alle gestellten Anträge bewilligt werden. 8. Welche konzeptionellen Vorstellungen hat der Senat im Kontext der wachsenden Stadt über die weitere Förderung der Familienzentren aus dem Landesprogramm und welche finanziellen Mittel sind dafür mittel- und langfristig nötig? 9. Welche Mitentscheidungsrechte haben die Bezirke jetzt und künftig über Standorte, Trägerschaft und Ausstattung der aus dem Landesprogramm finanzierten Familienzentren ? Zu 8. und 9.: Der Senat entwickelt das Landesprogramm Familienzentren kontinuierlich weiter. Nach Beginn der Förderung von 24 Familienzentren im Jahr 2012 kamen im Jahr 2014 zunächst sieben und im Jahr 2016 fünf weitere hinzu. Fördervoraussetzung für die Familienzentren des Landesprogramms ist die Lage in einem von den bezirklichen Jugendämtern auf Grund ihrer Jugendhilfeplanung als möglichen Standort ausgewählten Sozialraum. Nach einem Trägeraufruf werden neue Anträge nach den im Aufruf genannten Qualitätskriterien vergleichend bewertet . Die Ergebnisse dieser Bewertung werden mit den betroffenen Jugendämtern rückgekoppelt, um ggf. ergänzen -des Wissen der Jugendämter in die Entscheidungen einzubeziehen. Die Bezirke sind durch die Mitarbeit im Fachbeirat (ehemals AG Steuerung Familienzentren) an der Programmentwicklung beteiligt. Darüber hinaus werden wesentliche Grundsatzfragen in der AG Berliner Öffentliche Jugendhilfe erörtert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 619 3 10. Welche speziellen Anforderungen stellen Senat und Bezirke an die Familienzentren bezüglich der Zusammenarbeit mit Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und mit welcher Personalausstattung sollen die Familienzentren diesen Anforderungen und Standards gerecht werden? 12. Inwiefern kann der Senat feststellen, dass die Familienzentren die Flüchtlingsfamilien auch erreichen und deren speziellen Bedarfen auch gerecht werden? 13. Wie erfolgt die Zusammenarbeit der aus dem Landesprogramm finanzierten Familienzentren mit den bezirklichen Strukturen der Flüchtlingsarbeit in den einzelnen Sozialräumen? Zu 10., 12. und 13.: Art und Umfang der Angebote für Familien mit Fluchterfahrung sind nach Trägeraufruf ausdrücklich inhaltlich ausgestaltbar. Das führt zu unterschiedlichen Größenordnungen und somit Zuwendungssummen . Dabei spielen z.B. die Zusammensetzung der Bewohnerschaft der Unterkunft, der Betreiber der Unterkunft , die Entfernung zur Unterkunft oder auch die Ausstattung der Unterkunft eine Rolle. Die Umsetzung der zusätzlichen Mittel für Angebote für Familien mit Fluchterfahrung wird in das bestehende Monitoring- und Verwendungsnachweissystem einbezogen . Eine enge Begleitung der Angebote durch die Servicestelle und eine ausreichende Dokumentation sind damit sichergestellt. Die Zusammenarbeit mit den bezirklichen Strukturen der Flüchtlingsarbeit erfolgt auf je-weils an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Weise. Sie ist z.B. abhängig von der Art der Unterkunft, auf die sich die Angebote des Familienzentrums beziehen, deren Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Betreiber der Unterkunft, der Entfernung zur Unterkunft, dem Vorhandensein anderer Akteure wie Stadtteilzentren, den gewachsenen Netzwerkstrukturen und Ressourcen der potentiellen Kooperationspartner . 14. Welche Zukunft hat die vom Senat eingerichtete und finanzierte Servicestelle für die landesfinanzierten Familienzentren auch im Kontext der Netzwerkarbeit in und mit den Bezirken? Zu 14.: Im Rahmen der aktuellen öffentlichen Ausschreibung der Servicestelle für den Leistungs-zeitraum 1.7.2016 – 31.12.2017 wird hinsichtlich der „Koordination der Familienzentren als gesamtstädtisches Angebot der Familienförderung“ auf die Netzwerkarbeit in und mit den Bezirken besonderes Gewicht gelegt. Berlin, den 10. Juni 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2016)