Drucksache 17 / 18 620 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 25. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2016) und Antwort Musikbetonte Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die bezirkliche Verteilung der musikbetonten Schulen ist ungleich zwischen den Bezirken verteilt, es gibt momentan keine Schule in Charlottenburg-Wilmersdorf und in Treptow-Köpenick. Nach welchen Kriterien erfolgte die Verteilung? Zu 1.: Musikbetonte Schulen wurden im Jahr 1975 als Schulen besonderer pädagogischer Prägung in einigen strukturschwachen Regionen des damaligen Westberlins eingerichtet. Da der pädagogische Erfolg des Modells schnell überzeugt hat, wurden weitere musikbetonte Grundschulen eingerichtet. Hierbei wurde teilweise berücksichtigt , die Schulen auf möglichst viele der damaligen Stadtbezirke zu verteilen, vordergründige Entscheidungsgrundlage für die Auswahl des Standortes einer musikbetonten Grundschule war nach wie vor die Förderung eines strukturschwachen Stadtteils. Ab 1991 wurden weitere musikbetonte Grundschulen nach den genannten Kriterien im Ostteil der Stadt eingerichtet. Die letzte musikbetonte Grundschule wurde 1997 in Tempelhof- Schöneberg eingerichtet, hier wurde abweichend von allen anderen Schulen nur noch ein musikbetonter Zug finanziert. 2. Haben diese Kriterien noch heute ihre Gültigkeit? Zu 2.: Die Kriterien haben bis heute Gültigkeit. 3. Sind zukünftig zusätzliche Mittel vorgesehen? Zu 3.: Zusätzliche Mittel sind im bestehenden System nicht vorgesehen. Der Erhalt der Musikbetonung ist gewährleistet und es ist vorgesehen, dass perspektivisch in jedem Berliner Bezirk mindestens eine musikbetonte Grundschule vorhanden ist. 4. Findet eine Evaluation der zusätzlichen Stunden für die Musikbetonung statt und welche Auswirkungen hat diese Überprüfung? Zu 4.: Jede musikbetonte Schule reicht jährlich einen differenzierten, ausführlichen Bericht über die Verwendung jeder einzelnen Stunde für die Musikbetonung sowie über Projekte der Schule, die sich aus diesem Profil ergeben , ein. Die Berichte werden in der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung geprüft. Die Schulen erhalten eine Rückmeldung, wenn dringender Handlungsbedarf bezogen auf die Qualitätssicherung besteht. In diesen Fällen wird die für Bildung zuständige Senatsverwaltung unterstützend tätig, um das Profil an der Schule zu stärken . Berlin, den 31. Mai 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2016)