Drucksache 17 / 18 625 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 26. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2016) und Antwort Wie praktikabel sind die Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Pferdefuhrbetriebe gibt es in Berlin? Zu 1.: In Berlin gibt es 10 Pferdefuhrbetriebe. 2. Wie viele Pferdekutschen sind derzeit im Einsatz? Zu 2.: In Berlin sind derzeit 23 Pferdekutschen im Einsatz. 3. Welche und wie viele Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen die Leitlinien wurden im Zusammenhang mit Pferdekutschen im vergangenen Jahr erfasst? Bitte auflisten! Zu 3.: Im vergangenen Jahr wurden nach Mitteilung der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter 6 Verstöße gegen die Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe i.V.m. dem Tierschutzgesetz und der Viehverkehrsverordnung im Zusammenhang mit Pferdekutschen festgestellt . Dabei handelte es sich in 5 Fällen um die Nichteinhaltung spezieller Pausenregelungen und der Vorgaben zur Führung der Fahrtenbücher sowie in einem Fall um einen Verstoß gegen die Regelungen der Viehverkehrsverordnung . Im Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 sind gegen Führer von „Gespannfuhrwerken“ zudem insgesamt fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung durch die Polizei Berlin gefertigt worden. Ursächlich hierfür war in einem Fall ein Verkehrsunfall, in einem weiteren ein verkehrswidriges Parken auf dem Gehweg und in drei Fällen die Beschmutzung der Straße durch Fallenlassen von Pferdekot. 4. Wie sollen nach Auffassung des Senats, die zuständigen Vet. Ämter objektiv kontrollieren, dass Pferdekutschen bei 30 Grad alle 2 Stunden jeweils eine Pause von einer halben Stunde machen sollen, vor dem Hintergrund , dass die Pferdekutscher von Hand selbst über ihre Fahrten Buch führen? Zu 4.: Damit Fahrtenbücher ordnungsgemäß geführt werden, gilt ein Verstoß gegen die Dokumentationspflichten als Ordnungswidrigkeit. Die ordnungsgemäße Führung wird von den Bezirksämtern kontrolliert. 5. Sind vor dem Hintergrund der geringen Belastbarkeit der von den Pferdekutschen selbst geführten Fahrtenbücher künftig elektronische Fahrtenschreiber für Pferdekutschen geplant? Zu 5.: Nein. 6. Wie bewertet der Senat den Einfluss der Pferdkutschen auf die Flüssigkeit des Verkehrs insbesondere des Straßenverkehrs, insbesondere des ÖPNV? Zu 6.: Grundsätzlich haben langsame mehrspurige Fahrzeuge großen Einfluss auf die Flüssigkeit des Verkehrs , besonders auf Hauptverkehrsstraßen ohne Sonderfahrstreifen für den ÖPNV. Für den Straßenverkehr zugelassene langsame Fahrzeuge unterliegen außer auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen jedoch keinen generellen Beschränkungen oder Verboten. Ein generelles Verbot für Pferdekutschen lässt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zu. Das Umherfahren mit Kutschen wird als genehmigungsfreie Teilnahme am Straßenverkehr gewertet, sofern die Fahrzeuge der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen . Sie haben sich nach den Regeln der StVO zu verhalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 625 2 Straßenverkehrsbehörden dürfen nach § 45 Abs. 9 Satz 1 und 2 StVO Verkehrszeichen nur dort anordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Allenfalls könnte aus zwingenden verkehrlichen Gründen ein Verbot für "Gespannfuhrwerke" für bestimmte Straßen angeordnet werden, wenn eine besondere örtliche Gefahrenlage festgestellt wird, wie dies beispielsweise für den Fußverkehr in Straßen ohne Gehwege der Fall sein kann. Nach polizeilichen Erkenntnissen können Pferdekutschen wegen ihrer naturgemäß gegebenen geringen Geschwindigkeit je nach Verkehrslage unvermeidbare Beeinträchtigungen anderer Verkehrsbeteiligter verursachen. 7. Wo in der historischen Innenstadt befinden sich die in der Leitlinie vorgeschriebenen Ruheplätze, die „unter einem überdachten Stand- oder Schattenplatz mit naturbelassenem Boden und Anbindungsmöglichkeiten“ (gemäß Punkt 5c der Leitlinie) versehen sind? Bitte mit Adresse angeben! Zu 7.: Laut Mitteilung des Bezirksamts Mitte geben die Kutschenbetriebe als Pausenstandorte den Großen Tiergarten, Nähe Platz des 18. März, und Unter den Linden , Mittelpromenade in Höhe des Botschaftsgebäudes der Russischen Föderation, an. 8. Welche Vorkommnisse gab es seit Inkrafttreten der Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe, die zu gefährlichen Situationen geführt haben, bzw. bei denen Menschen oder Tiere zu Schaden gekommen sind? Bitte einzeln auflisten. Zu 8.: Verlässliche polizeiliche Aussagen sind ausschließlich zu den Zahlen der in den vergangenen Jahren registrierten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Pferdekutschen möglich, die der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen sind: Jahr Verkehrsunfälle * Verletzte Menschen Verletzte Tiere 2009 2 0 0 2010 1 1 0 2011 0 0 0 2012 1 0 0 2013 3 1 0 2014 1 0 0 2015 3 1 0 * gemäß Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG) 9. Wie häufig wurden Pferdekutschen im vergangenen Jahr durch die zuständigen Veterinärämter kontrolliert ? Bitte Kontrolltermine mit Ort und Zeitraum angeben ! Zu 9.: Zu dieser Frage wurden dem Senat von den Bezirken folgende Angaben übermittelt: Mitte Kutschbetriebe werden regelmäßig, d. h. mindestens 1x mtl. und darüber hinaus an Feiertagen, besonderen Events und bei hohen Außentemperaturen entsprechend häufiger kontrolliert. Pankow Im vergangenen Jahr erfolgten keine Kontrollen. Die Kontrolle der Pferdefuhrbetriebe im laufenden Jahr gestaltet sich schwierig, da es im Bezirk Pankow keine festen Standorte gibt und die Einsatzgebiete hier nicht bekannt sind. Spandau Im vergangenen Jahr erfolgten keine Kontrollen. Tempelhof-Schöneberg Keine derartigen Kontrollen, da die Ausübung nicht in Tempelhof-Schöneberg stattfindet . Neukölln Es wurde eine Kontrolle durchgeführt, bei der aber keine Kutschen angetroffen wurden . Die Fahrten erfolgen gemeinhin nicht in Neukölln, eine unangemeldete Überprüfung der Kutschen im Echtbetrieb ist daher nicht regelmäßig möglich. Befähigungs - und Ausbildungsnachweise der Fahrer wurden im Stammbetrieb überprüft. Lichtenberg Die Pferdekutschen wurden im vergangenen Jahr nicht durch das Veterinäramt Lichtenberg kontrolliert. Die Kutschen befinden sich nicht im Bezirk. Berlin, den 14. Juni 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2016)