Drucksache 17 / 18 627 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 26. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2016) und Antwort Barrierefreiheit für inhaftierte Frauen in den Berliner Knästen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es für inhaftierte Frauen barrierefreie Hafträume (geeignet für Rollstuhlfahrerinnen, höhenverstellbare Betten, ausreichend breite Türen)? Bitte nach Anzahl und Haftanstalt aufschlüsseln. Zu 1.: Im geschlossenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt für Frauen gibt es derzeit noch keine barrierefreien Hafträume, ebenso wenig höhenverstellbare Betten. Im Bereich Pankow wird derzeit allerdings im Zuge von Baumaßnahmen ein barrierefreier Haftraum geschaffen . Auch am Standort Lichtenberg wird es in absehbarer Zeit einen barrierefreien Haftraum geben, diesbezügliche Planungen sind abgeschlossen. Mit den Umbaumaßnahmen am Standort Lichtenberg soll nach der Wiedereröffnung des Standortes Pankow - also voraussichtlich Anfang 2017 - begonnen werden. Im offenen Vollzug am Standort Reinickendorf gibt es einen barrierefreien Haftraum, der allerdings nicht mit einem höhenverstellbaren Bett ausgestattet ist. 2. Wie viele Frauen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sind derzeit in Berlin in Haft? In welchen Anstalten ? Zu 2.: Derzeit befinden sich zwei Frauen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, in der Justizvollzugsanstalt für Frauen. Jeweils eine Gefangene ist am Standort Lichtenberg und am Standort Reinickendorf untergebracht . 3. Haben die inhaftierten Frauen die Möglichkeit sich auch mit Rollstuhl frei in ihrer Zelle und im Nassbereich zu bewegen? Zu 3.: Am Standort Reinickendorf ist die Barrierefreiheit sowohl im Unterbringungs- als auch im Nassbereich gewährleistet. Der Bewegungsradius am Standort Lichtenberg ist aufgrund der noch fehlenden Barrierefreiheit eingeschränkt. Der Nassbereich ist mit dem Rollstuhl nicht zu erreichen, die Gefangene ist auf Gehhilfen angewiesen , um in diesen zu gelangen. Berlin, den 10. Juni 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016)