Drucksache 17 / 18 629 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 30. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2016) und Antwort Symbole der Grauen Wölfe bei der Berliner Polizei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat ein im Internet verbreitetes Foto (z.B. https://twitter.com/gangsterblume/status/72612153113121 9968) bekannt, auf dem ein/e Polizeibedienstete/r den so genannten „Wolfsgruß“ der Organisation „Graue Wölfe“ bzw. „Bozkurt“ vor der Kamera zeigt? 2. Wurde dem Senat das besagte Foto gemeldet und wenn ja, wann und von wem? Zu 1. und 2.: Dem Social Media Team der Polizei Berlin wurde das in Rede stehende Foto am 29. April 2016 gegen 21:10 Uhr über die sozialen Netzwerke erstmalig bekannt. Parallel dazu hatte eine Beschwerdeführerin am 29. April 2016 um 22:23 Uhr eine E-Mail an die Interne Revision der Polizei Berlin (IR) gesandt. In dieser E-Mail nahm die Beschwerdeführerin Bezug auf ein in den sozialen Medien verbreitetes Foto, auf dem ein vermeintlicher Berliner Polizeibeamter das Zeichen der „Grauen Wölfe“ zeigen soll. Diese Beschwerde ist derzeit noch bei der Internen Revision (IR) in Bearbeitung. 3. Wie bewertet der Senat dieses Foto? Zu 3.: Die gezeigte Geste entspricht dem sogenannten „Wolfsgruß“. Der in der Regel mit den Fingern der rechten Hand geformte „Wolfsgruß“ ist ein Erkennungszeichen der sogenannten „Grauen Wölfe“ und somit ein Symbol für eine bestimmte politische Überzeugung. Das Zeigen des sogenannten Wolfsgrußes ist strafrechtlich nicht relevant. Die Prüfung disziplinarrechtlicher Maßnahmen bei Namhaftmachung des betreffenden Polizeibeamten bleibt hiervon jedoch unbenommen. Als „Graue Wölfe“ bezeichnen sich die Anhänger der türkisch-nationalistischen „Ülkücü-Bewegung“ (Idealisten -Bewegung). Die Bewegung verfolgt eine von einem übersteigerten Nationalismus geprägte Ideologie, die die türkische Nation und das Türkentum als höchsten Wert ansieht. Parallel zu der Überhöhung und Glorifizierung der eigenen Nation erfolgt eine Abwertung anderer Ethnien . Folglich handelt es sich bei den „Grauen Wölfen“ um Anhängerinnen bzw. Anhänger einer nationalistischen und rassistischen Ideologie, die sich gegen den Gleichheitsgrundsatz und den Gedanken der Völkerverständigung richtet. 4. Ist dem Senat bekannt, dass dieses Foto von der Online-Redaktion der Berliner Polizei auf Facebook mit den Worten „Dieses Zeichen hat viele Bedeutungen. In Grundschulen wird das als „Leisefuchs“ gelehrt. […]“, kommentiert wurde und wenn ja, wie steht der Senat zu diesem Kommentar? Zu 4.: Die Polizei Berlin hat über ihr Social Media Team mitgeteilt, dass sie Kenntnis von dem in den sozialen Netzwerken kursierenden Bild hat und den Sachverhalt ernst nimmt. Zudem wurde die Community um Unterstützung gebeten mit dem Wortlaut: „Danke für die Übermittlung des Fotos. Uns erreichte dies bereits vielfach aus der Community und wir haben es der zuständigen Fachdienststelle übersandt. Bitte nennen Sie uns noch Aufnahmedatum und Aufnahmeort des Fotos. Vielen Dank Ihr Social Media Team der Polizei Berlin“. Darüber hinaus wurden durch das Social Media Team auch andere denkbare Bedeutungen des Handzeichens genannt, wie sie zu diesem Thema auch durch andere Nutzer in die Diskussion in den sozialen Medien eingebracht worden sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 629 2 5. Kann der Senat Berichte bestätigen, nach dem ein Polizeibeamter im Rahmen der MyFest-Feierlichkeiten am 1.5.2016 den szenetypischen „Wolfsgruß“ gezeigt haben und anschließend von seinen Kollegen abgeführt worden sein soll? Zu 5.: Dem Senat ist ein derartiger Sachverhalt bisher nicht bekannt geworden. 6. Inwieweit sind dem Senat Aktivitäten von Anhängern der Organisation der „Grauen Wölfe“ bzw. „Bozkurt“ innerhalb der Berliner Polizei bekannt? Zu 6.: Es sind keine Aktivitäten von Anhängern der Organisation der „Grauen Wölfe“ bzw. „Bozkurt“ innerhalb der Polizei Berlin bekannt. 7. Wie viele strafrechtliche und wie viele disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren laufen derzeit gegen Bedienstete der Berliner Polizei wegen politisch rechts motivierter Handlungen bzw. Straftaten? Zu 7.: Der Beruf von Beschuldigten wird im Aktenverwaltungssystem der Berliner Strafverfolgungsbehörden regelmäßig nicht erfasst, so dass es nicht möglich ist, darin Verfahren gegen Angehörige der Berliner Polizei wegen rechts motivierter Handlungen zu ermitteln. Für die Polizei Berlin gilt, dass dort aktuell keine Ermittlungsverfahren wegen politisch rechts motivierter Handlungen bzw. Straftaten von eigenen Dienstkräften in Bearbeitung sind. Gegen drei Dienstkräfte der Polizei Berlin wird gegenwärtig wegen politisch rechts motivierter Handlungen disziplinarrechtlich ermittelt. 8. Welche Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Auswahlverfahren für die Einstellung bei der Berliner Polizei, damit Personen mit rechtsextremen Einstellungen aus der Polizeibehörde ferngehalten werden? Zu 8.: Zur Ablehnung einer Bewerbung für den Polizeidienst kann es unter Berücksichtigung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern gemäß Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz kommen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass Bewerberinnen oder Bewerber sich nicht an die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gebunden fühlen oder strafbare Handlungen begangen haben. Im Rahmen der sogenannten Leumundsprüfung werden polizeiliche Erkenntnisse über die Bewerberinnen und Bewerber beim Landeskriminalamt Berlin und ggf. den Landeskriminalämtern der Herkunftsbundesländer abgefragt und ausgewertet, so dass Personen, die bereits mit einschlägigem Verhalten oder Äußerungen polizeilich aufgefallen sind, näher überprüft werden können. Die Auswahlverfahren für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst werden durch erfahrene und für diese Aufgaben speziell geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durchgeführt, die unter anderem anhand von Vorstellungsgesprächen mögliche rechtsextreme Einstellungen ergründen. 9. Inwieweit gedenkt der Senat, mit Blick auf mögliche Aktivitäten von „Bozkurt“/„Graue Wölfe“ die in 8. genannten Maßnahmen nachzubessern? Zu 9.: Da bereits alle in einem freiheitlichen Rechtsstaat zulässigen und zielführenden Maßnahmen getroffen werden, sind derzeit keine weiteren Maßnahmen geplant. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen. Berlin, den 13. Juni 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2016)