Drucksache 17 / 18 630 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 30. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2016) und Antwort Besondere Vorkommnisse in Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele besondere Vorkommnisse wurden in den Berliner Einrichtungen des Justizvollzugs seit 2012 monatlich verzeichnet (bitte nach Anstalten bzw. Teilanstalten auflisten)? 2. Wie viele dieser besonderen Vorkommnisse sind strafrechtlich relevante Ereignisse, die von Untersuchungsgefangenen , Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten … der jeweiligen Einrichtung gegenüber Bediensteten verübt worden sind (bitte ebenfalls nach Anstalten bzw. Teilanstalten und Monaten auflisten)? Zu 1. und 2.: Die Justizvollzugsanstalten (JVA‘en) des Landes Berlin berichten sogenannte außerordentliche (a.o.) Vorkommnisse auf der Grundlage der Allgemeinen Verfügung (AllgV) zu Nr. 3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 156 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vom 27. Januar 2010 (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 6 vom 12. Februar 2010). Die Geltungsdauer dieser Vorschrift wurde mit Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2014 verlängert. Zu den von den JVA‘en auf dieser Grundlage erstatteten Berichten werden weder in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz statistische Aufzeichnungen geführt noch allumfassend in den JVA‘en. Da in den JVA‘en diese Berichte in den Gefangenenpersonalakten abgelegt werden, wäre für eine nachträgliche Übersicht eine manuelle Sichtung aller Gefangenenpersonalakten der im Zeitraum 2012 - 2016 in der Anstalt einsitzenden Gefangenen notwendig. 3. Wie viele dieser unter 2. benannten besonderen Vorkommnisse betreffen Tätlichkeiten, die von Untersuchungsgefangenen , Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten … der jeweiligen Einrichtung gegenüber Bediensteten verübt worden sind (bitte ebenfalls nach Anstalten bzw. Teilanstalten und Monaten auflisten)? Zu 3.: Tätlichkeiten von Gefangenen gegenüber Bediensteten werden in einer gesonderten Erhebung jährlich statistisch erfasst. Als Tätlichkeit gegenüber einem Bediensteten gilt eine vorsätzliche, vollendete Körperverletzung im Sinne von §§ 223 ff. Strafgesetzbuch (StGB). Auch vollendete Geiselnahmen und vollendete Freiheitsberaubungen werden als Tätlichkeiten erfasst. Die statistische Erfassung erfolgt unabhängig von der Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren. JVA Tätlichkeiten gegen Bedienstete 2012 Tegel 4 Moabit 11 Charlottenburg* 11 Frauen 1 JSA 0 OVB 0 JAA 0 2013 Tegel 2 Moabit 8 Heidering (ab 07.2013) 1 Plötzensee** 0 Frauen 0 JSA OVB JAA 2 2014 Tegel 3 Moabit 2 Heidering 7 Plötzensee 2 Frauen 1 JSA 0 OVB 1 JAA 1 2015 Tegel 8 Moabit 2 Heidering 5 Plötzensee 4 Frauen 0 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 630 2 JSA 0 OVB 0 JAA 5 * bis 2012 ** ab 2013 Die Zahlen der jährlichen Statistik für 2016 liegen noch nicht vor. 4. Wie viele dieser besonderen Vorkommnisse sind strafrechtlich relevante Ereignisse, die von Untersuchungsgefangenen , Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten … der jeweiligen Einrichtung gegenüber anderen Untersuchungsgefangenen, Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten … verübt worden sind (bitte ebenfalls nach Anstalten bzw. Teilanstalten und Monaten auflisten)? Zu 4.: Zu der statistischen Erhebung von Tätlichkeiten der Inhaftierten untereinander gelten die Ausführungen wie in Antwort zu Frage 3. Danach ergibt sich folgende Übersicht: JVA Tätlichkeiten Gefangene untereinander 2012 Tegel 59 Moabit 24 Charlottenburg* 11 Frauen 10 JSA 102 OVB 1 JAA 6 2013 Tegel 32 Moabit 23 Heidering (ab 07.2013) 7 Plötzensee 16 Frauen 12 JSA 82 OVB 0 JAA 3 2014 Tegel 32 Moabit 23 Heidering 43 Plötzensee 14 Frauen 6 JSA 108 OVB 0 JAA 2 2015 Tegel 43 Moabit 5 Heidering 42 Plötzensee 12 Frauen 9 JSA 118 OVB 1 JAA 9 Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor (Jährliche Statistik) 5. Wie viele dieser unter 4. benannten besonderen Vorkommnisse betreffen Tätlichkeiten und wie viele Nötigungs-, Erpressungs- oder Missbrauchshandlungen, die von Untersuchungsgefangenen, Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten… der jeweiligen Einrichtung gegenüber Untersuchungsgefangenen, Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten… verübt worden sind (bitte ebenfalls nach Anstalten bzw. Teilanstalten und Monaten auflisten)? Zu 5.: Zu den Tätlichkeiten zwischen Gefangenen im Sinne vorsätzlicher vollendeter Körperverletzungsdelikte wird auf die in der Antwort zu Frage 4 genannten Zahlen verwiesen. Bekannt gewordene subkulturelle Nötigungs-, Erpressungs- und Missbrauchshandlungen werden gesondert erfasst: JVA 2012 Tegel 5 Moabit 2 Charlottenburg* 1 Frauen 0 JSA 25 OVB 0 JAA 0 2013 Tegel 0 Moabit 1 Heidering (ab 07.2013) 0 Plötzensee** 0 Frauen 0 JSA 8 OVB 0 JAA 5 2014 Tegel 1 Moabit 0 Heidering 2 Plötzensee 0 Frauen 0 JSA 18 OVB 0 JAA 0 2015 Tegel 4 Moabit 0 Heidering 0 Plötzensee 5 Frauen 0 JSA 3 OVB 0 JAA 6 Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor (Jährliche Statistik) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 630 3 6. Wie viele dieser besonderen Vorkommnisse betreffen strafrechtlich relevante Ereignisse, die von Bediensteten der jeweiligen Einrichtung gegenüber Untersuchungsgefangenen , Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten… verübt worden sind (bitte ebenfalls nach Anstalten bzw. Teilanstalten und Monaten auflisten)? 7. Wie viele dieser unter 6. benannten besonderen Vorkommnisse betreffen Tätlichkeiten und wie viele ggf. andere Delikte, die von Bediensteten der jeweiligen Einrichtung gegenüber Untersuchungsgefangenen, Strafgefangenen , Sicherungsverwahrten… verübt worden sind (bitte ebenfalls nach Anstalten bzw. Teilanstalten und Monaten auflisten)? Zu 6. und 7.: Im nachgefragten Zeitraum gab es zwei Ermittlungsverfahren, die jeweils eingestellt worden sind, weil sich der Verdacht einer Tätlichkeit nicht bestätigt hatte (JVA für Frauen Berlin) bzw. kein Täter ermittelt werden konnte (JVA Plötzensee). 2015 wurde gegen einen Bediensteten der JVA Heidering ein Verfahren wegen einer Tätlichkeit eingeleitet und 2016 gegen einen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Moabit. Erstgenanntes Verfahren endete mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe, das weitere Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. 8. Wie viele dieser besonderen Vorkommnisse betreffen Straftaten bzw. Dienstpflichtverletzungen, die von Bediensteten verübt worden sind und sich nicht gegen Rechtsgüter der Untersuchungsgefangenen, Strafgefangenen … der jeweiligen Einrichtung gerichtet haben (bitte ebenfalls nach Anstalten bzw. Teilanstalten und Monaten auflisten)? Zu 8.: Aus der Jugendstrafanstalt Berlin wird ein derartiges Vorkommnis im Juni 2012 berichtet. Berlin, den 14. Juni 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2016)