Drucksache 17 / 18 633 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 30. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2016) und Antwort Sprudelnde Gewinne – die Berliner Wasserbetriebe, der Landeshaushalt und die Rendite Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte , die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten , die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Wie hat sich die Höhe des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe (BWB) seit der Teilprivatisierung der BWB durch SPD und CDU im Jahr 1999 bis heute entwickelt? Zu 1.: Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: (Mio. €) 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 BNK (Vorkalkulation) 3.071 2.824 2.964 3.290 3.347 3.270 3.545 3.651 (Mio. €) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 BNK (Vorkalkulation) 3.641 3.686 3.674 3.670 3.700 3.728 3.726 3.802 3.863 2. Wie hat sich die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) der BWB auf Grundlage des Berliner Betriebegesetzes (i.V.m. den jeweiligen Verordnungen über die Verzinsung des BNK) seit 1999 bis heute entwickelt ? Zu 2.: Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: (%) 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Verzinsung 5,2 7,0 7,0 6,8 6,5 6,0 6,5 6,9 (%) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Verzinsung 7,3 7,8 7,7 7,6 7,4 6,9 6,5 6,5 6,1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 633 2 3. Wie hoch waren die jährlichen Abführungen der BWB an das Land Berlin seit 1999 aufgrund wasserverbrauchsbezogener oder wasserentnahmebasierter Abgaben? Zu 3.: Der Titel 1280/09901 – Abwasserabgabe – beinhaltet nicht nur Einnahmen von den BWB, sondern auch Einnahmen, die das Land Berlin selbst zu tragen hat (vgl. Ausgabetitel 1280/54077 – Steuern und Abgaben –) sowie Einnahmen sonstiger Einleiterinnen und Einleiter. Der Titel 1280/11147 – Grundwasserentnahmeentgelte – beinhaltet nicht nur Einnahmen von den BWB, sondern auch Einnahmen von Dauernutzerinnen und Dauernutzern sowie Einnahmen im Zusammenhang mit Bauvorhaben . Die Einnahmen für die vorgenannten Titel sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 09901 - Abwasserabgabe - 11147 – Grundwasserentnahmeentgelte - Jahr IST-Einnahmen 1) (in €) Jahr IST-Einnahmen gesamt 2) (in €) 1999 Keine Angaben vorhanden 1999 Keine Angaben vorhanden 2000 Keine Angaben vorhanden 2000 Keine Angaben vorhanden 2001 6.340.416,33 2001 52.740.191,20 2002 6.397.797,00 2002 58.183.641,85 2003 9.250.362,61 2003 56.770.832,01 2004 6.352.121,13 2004 58.377.220,51 2005 3) 2005 3) 2006 6.428.421,08 2006 57.373.316,80 2007 3) 2007 3) 2008 3) 2008 3) 2009 11.023.569,00 2009 54.290.456,70 2010 8.861.380,08 2010 51.803.740,05 2011 11.294.647,10 2011 53.254.376,70 2012 7.373.425,00 2012 54.946.859,00 2013 10.248.748,3 2013 55.064.430,95 2014 6.988.228,45 2014 55.184.332,52 2015 9.353.857,93 2015 57.025.117,89 1) Zur Ermittlung der IST-Beträge sind die Summen um die Ausgaben aus 1280/54077 bereinigt worden, wobei der Anteil der sonstigen Einleiterinnen und Einleiter in Höhe von < 0,2 % hier unberücksichtigt geblieben ist. 2) Eine Statistik über die IST-Zahlen der Einnahmen, die ausschließlich von den BWB seit 1999 durch das Land Berlin vereinnahmt wurden, liegt dem Senat nicht vor. Im Durchschnitt wird allerdings davon ausgegangen, dass die BWB einen Anteil an den Gesamteinnahmen von rund 94 % tragen. Da diese Quote nicht gesichert ist, wurden die IST-Einnahmen je Jahr nicht entsprechend angepasst. 3) Statistiklücken durch unterschiedliche Senatszuschnitte und damit einhergehende nicht mehr mögliche Zugriffe auf das Haushaltssystem ProFiskal. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 633 3 4. Wie hoch waren seit 1999 die jährlichen Gewinnausschüttungen der BWB an das Land Berlin und (während der Zeit der Teilprivatisierung der BWB) an die anderen Anteilseigner? Zu 4.: Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: (Mio. €) Teilgewinnabführung BWB an BWH 1) Teilgewinnabführung via BWH an RVB 2) Gewinnabführung an den Haushalt Berlins nach Abzug Kapitalertragssteuer 1999 0 0 0 2000 135 81 38 2001 77 79 0 2002 78 78 0 2003 121 120 108 2004 134 130 36 2005 127 123 58 2006 135 131 70 2007 190 181 147 2008 128 125 104 2009 137 128 125 2010 132 120 115 2011 124 115 103 2012 96 88 85 2013 89 83 76 2014 111 98 98 2015 0 0 87 1) Beendigung der Stillen Gesellschaft zum 1.1.2015, daher erfolgte 2015 keine Teilgewinnabführung mehr 2) RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH, ab 12. Dezember 2013 Berlinwasser Beteiligungs GmbH 5. Wie hoch sind die seit dem Rückkauf der Anteile von Veolia und RWE durch das Land Berlin aus den Einnahmen der BWB jährlich in die Finanzierung des Rückerwerbs geflossenen Beiträge? Zu 5.: Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: (Mio.€) 2013 2014 2015 *) Seit dem Rückkauf der Anteile von Veolia und RWE durch die BWB Rekom GmbH &Co. KG aus den Einnahmen der BWB (über RVB) jährlich in die Finanzierung des Rückerwerbs geflossenen Beiträge -0,4 -67 -91 davon Tilgungsleistungen -52 -65 Zinszahlungen -0,4 -15 -26 *) Bis zur Übernahme der Darlehen durch die BWB mit Schuldbeitritt am 21. Juli 2015 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 633 4 6. Wie hoch sind mit Stand 1.1.2016 die noch zu tilgenden Kreditbeträge für den Rückkauf der Anteile von Veolia und RWE und wie ist die derzeitige Tilgungsplanung in Zeitscheiben und Jahresbeträgen? Zu 6.: Die Entwicklung der IBB-Darlehen ab dem 1. Januar 2016 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: in Mio.€ 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Anfangsbestand Darlehen 1.142 1.108 1.075 1.041 1.007 973 939 921 897 864 Tilgung -33 -34 -34 -34 -34 -34 -18 -24 -33 -35 Endbestand Darlehen 1.108 1.075 1.041 1.007 973 939 921 897 864 829 in Mio.€ 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Anfangsbestand Darlehen 829 792 754 716 676 635 593 550 506 459 Tilgung -37 -38 -39 -40 -41 -42 -43 -44 -47 -46 Endbestand Darlehen 792 754 716 676 635 593 550 506 459 413 in Mio.€ 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 Anfangsbestand Darlehen 413 365 317 266 214 161 106 49 Tilgung -47 -49 -50 -52 -54 -55 -57 -49 Endbestand Darlehen 365,5 316,6 266,2 214,2 160,7 105,6 48,8 0,0 7. Wie hoch sind die in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigten Einnahmeerwartungen des Landes Berlin a) aus Gewinnabführungen der BWB und b) aus wasserverbrauchsbezogenen oder wasserentnahmebasierten Abgaben in Zeitscheiben und Jahresbeträgen? Zu 7.: a) Der Titel 1330/12126 (Gewinnablieferungen der Anstalten des öffentlichen Rechts) weist unter der Erläuterungsnummer 1 (BWB) für das Haushaltsjahr 2016 Einnahmen in Höhe von 85,4 Mio. € und für das Jahr 2017 Einnahmen in Höhe von 93,7 Mio. € aus. In der Finanzplanung des Landes Berlin werden für das 2018 95,6 Mio. € und für das Jahr 2019 112,9 Mio. € berücksichtigt . b) Im Rahmen der Finanzplanung des Landes Berlin sind die Einnahmen der Titel 1280/09901 – Abwasserabgabe – und 1280/11147 – Grundwasserentnahmeentgelt –, die nur von den BWB dem Land Berlin zufließen, jeweils fortgeschrieben worden. Die Einnahmeprognose für 1280/09901 liegt bei 11,62 Mio. € und für 1280/11147 bei 51,5 Mio. € (Angaben jeweils jährlich für 2016 bis 2019). 8. Wie hoch ist die für die Einnahmeerwartung nach Frage 7.a) zugrunde gelegte Verzinsungsquote für das betriebsnotwendige Kapital der BWB? Zu 8.: Den Ansätzen für den Doppelhaushaltsplan 2016/2017 und der Finanzplanung für die Jahre 2018/2019 liegt die Mittelfristplanung der BWB für die Jahre 2016 - 2020 (Kenntnisnahme durch Aufsichtsrat 11.09.2014) zugrunde. Die BWB haben ihren Berechnungen einen Verordnungszinssatz in Höhe von 6,1 % zugrunde gelegt. Berlin, den 14. Juni 2016 Cornelia Y z e r .................................................... Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2016)