Drucksache 17 / 18 637 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 24. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2016) und Antwort Landesverratsermittlungen gegen netzpolitik.org - Unklare Rolle des Berliner Landeskriminalamts? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass wie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 18/5859 beschrieben ist, dass das Landeskriminalamt Berlin (LKA) nach Eingang von Strafanzeigen seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufgrund von Veröffentlichungen des Blogs netzpolitik.org am 25. März bzw. 16. April 2015 das Bundesamt um einen ergänzenden Sachvortrag erbeten hat? 2. Wann genau ist diese Bitte erfolgt? 3. Welchen genauen Inhalt hatte diese Bitte? Zu 1. - 3.: In Absprache und im Einvernehmen mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) wurde durch Dienstkräfte des zuständigen Dezernats in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin nach Eingang der Strafanzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) am 1. April 2015 telefonisch Rücksprache gehalten. Es wurde um eine Einschätzung gebeten, ob es sich aus Sicht des betroffenen BfV bei den im Internetblog netzpolitik .org veröffentlichten Textpassagen um „Staatsgeheimnisse “ im Sinne des § 93 Strafgesetzbuch (StGB) handelt. Darüber hinaus wurde um Mitteilung gebeten, welche Passagen dem - als Verschlusssache eingestuften - Wirtschaftsplan entstammten und welcher Personenkreis Zugang zu diesem hatte. 4. Hat das LKA Berlin die Bitte im Auftrag des Generalbundesanwaltes formuliert? Wenn ja, warum hat dieser dann ausweichlich der Bundestagsdrucksache 18/5859 das als Antwort erhaltene Gutachten nicht vom LKA erhalten sondern erst später aufgrund eigener Nachfrage beim Bundesamt? Wenn nein, in welcher Zuständigkeit hat das LKA in diesem Fall gehandelt? Zu 4.: Zum ersten Teil der Frage wird auf die Beantwortung der Fragen 1. bis 3. verwiesen. Aufgrund technischer Komplikationen konnte die als Verschlusssache eingestufte Antwort des BfV, welche zunächst beim LKA Berlin einging, nicht an den GBA gesandt werden. Dieser Umstand wurde dem GBA unmittelbar telefonisch mitgeteilt . Dieser forderte die in Rede stehende Antwort direkt vom BfV an. Ausweislich der Bundestagsdrucksache 18/5859 ging diese noch am gleichen Tag ein. Die in der Antwort des BfV enthaltene Aussage zur Frage des Staatsgeheimnisses, gekennzeichnet als „Vermerk – Ergänzender Sachvortrag – Rechtsgutachten“, wurde aufgrund der eigenen Betroffenheit des BfV in der Angelegenheit in der polizeilichen Wertung nicht als „Gutachten“ im Sinne eines unabhängigen Sachverständigenurteils , sondern als Aussage des Geschädigten betrachtet . 5. Inwieweit, mit welchem Ergebnis und in welcher Zuständigkeit hat das LKA dieses Gutachten ausgewertet bzw. anderweitig verwendet? Zu 5.: Die Verschlusssache wurde bei der Verschlusssachen -Registratur (VS-Registratur) des Polizeilichen Staatsschutzes abgelegt, da keine weiteren Maßnahmen zu veranlassen waren. Eine Auswertung oder anderweitige Verwendung der Antwort des BfV fand im LKA Berlin nicht statt. 6. Wie ist dieser Vorgang mit der Aussage des Senats in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/ 16771 in Einklang zu bringen, dem Senat und dem Landeskriminalamt wäre kein entsprechendes Gutachten bekannt geworden? Zu 6.: Die Stellungnahme der Polizei Berlin zu der Schriftlichen Anfrage 17/16771 erfolgte am 18. August 2015. Unter Hinweis auf die in der vorstehenden Beant- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 637 2 wortung zu Frage 4. und 5. vorgenommenen Ausführungen erfolgte die entsprechende Aussage zu dem seit etwa Mitte Juni 2015 stark in den Medien thematisierten, seitens des GBA beauftragten, externen unabhängigen Gutachtens zur Frage des „Staatsgeheimnisses“. Damals wurde angenommen, dass die Frage 7. der Schriftlichen Anfrage 17/16771 vom 11. August 2015 darauf abzielte, ob hier der Inhalt dieses externen unabhängigen Gutachtens bekannt geworden sei. 7. Hat das Landeskriminalamt über die Weiterleitung der Anzeigen an den Generalbundesanwalt und die erwähnte Bitte an das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Angelegenheit weitere Schritte unternommen und wenn ja, welche? Zu 7.: Durch das LKA Berlin erfolgte auf Bitten des GBA eine büromäßige Abklärung (Abfragen in den gängigen polizeilichen Auskunfts- und Informationssystemen ) der betroffenen Journalisten. Die Ergebnisse wurden am 8. Mai 2015 per E-Mail an den GBA übermittelt. Berlin, den 15. Juni 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2016)