Drucksache 17 / 18 648 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 01. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2016) und Antwort Überstunden in den Bezirksverwaltungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Überstunden in den Bezirksverwaltungen , die insgesamt in den Jahren 2012 bis 2015 entstanden sind, entwickelt (bitte aufgliedern nach Jahren, Bezirken sowie Abteilungen, Ämtern und Geschlecht )? 2. Wie hoch war die Gesamtsumme der Mehrarbeitsaufwandsvergütungen in den Bezirksverwaltungen zwischen 2012 und 2015 (bitte aufgliedern nach Jahren, Bezirken sowie Abteilungen, Ämtern und Geschlecht)? 3. Wie war die Zahl der Überstunden in den Bezirksverwaltungen per 30.4.2016 (bitte aufgliedern nach Bezirken sowie Abteilungen, Ämtern und Geschlecht)? 4. Wie hoch war die Gesamtsumme der Mehrarbeitsaufwandsvergütungen in den Bezirksverwaltungen per 30.4.2016 (bitte aufgliedern nach Bezirken sowie Abteilungen , Ämtern und Geschlecht)? Zu 1. - 4.: Die Fragestellungen wurden den Bezirken zur Beantwortung weitergeleitet. Alle Bezirke haben mitgeteilt, dass eine informationstechnische Auswertung der Überstunden bzw. der Mehrarbeitsaufwandsvergütungen aus dem IPV-Verfahren nicht möglich ist. Es werden ferner keine Statistiken in elektronischer noch manueller Form zu Überstunden und Mehrarbeitsaufwandsvergütungen bei den Bezirken geführt. Eine händische Auswertung der Personalakten ist praktisch nicht möglich, da diese Aufgabe sämtliche Personalressourcen bei den personalaktenführenden Stellen für längere Zeit binden würde . Grundsätzlich werden laut den Bezirken nur sehr mäßig bzw. nur in begründeten Einzelfällen Überstunden angeordnet und unter der Maßgabe „Freizeit vor Bezahlung “ in der Regel zeitnah ausgeglichen. Dementsprechend ist die Zahlung von Mehrarbeitsaufwandsvergütungen entsprechend selten. Soweit eine Dienstvereinbarung über eine flexible Arbeitszeit in den bezirklichen Bereichen vorliegt, sind erwirtschaftete Zeitguthaben keine Überstunden bzw. beamtenrechtliche Mehrarbeit. 5. Wie viele Beamte bzw. Tarifangestellte der Bezirksverwaltungen sind aktuell dauerhaft dienstuntauglich erkrankt bzw. dauerhaft krankgeschrieben (bitte aufgliedern nach Bezirken sowie Abteilungen, Ämtern und Geschlecht )? Zu 5.: Jede elektronisch gestützte Auswertung von Fehlzeiten ist den Dienststellen aufgrund der datenschutzrechtlichen Regelungen untersagt. Manuelle Statistiken werden nicht geführt. Aktuelle Aussagen über dauerhaft dienstuntauglich erkrankte bzw. dauerhaft krankgeschriebene Dienstkräfte sind daher nicht möglich. Ich verweise hierzu auf den statistischen Bericht vom 16.09.2015 zu „Pauschale Gesundheitsquoten der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin 2014“ (Rote Nummer 0112 J), in der die Statistikstelle Personal (PStat) erstmals dem Parlament Auswertungsergebnisse zur Dauer der Erkrankungen von Beschäftigten in den Senats- und den Bezirksverwaltungen vorgelegt hat. Aktuell werden die Auswertungen für das Berichtsjahr 2015 erstellt, so dass der entsprechende statistische Bericht mit den Ergebnissen im 4. Quartal 2016 dem Parlament vorgelegt werden kann. Berlin, den 15. Juni 2016 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2016)