Drucksache 17 / 18 650 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 01. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2016) und Antwort Vergleichsvereinbarung zwischen Berlin und Veolia zum Kompetenzzentrum Wasser – was sind die Auswirkungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.a) Plant der Senat nach der Einigung mit Veolia über das Kompetenzzentrum Wasser Berlin (KWB) den Konsortialvertrag zwischen dem Land Berlin, RWE und Veolia aufzuheben? b) Wenn ja, bis wann soll die Aufhebung des Vertrages vollzogen werden? Zu 1.a) und b): Nach Vollzug der mit Veolia schlussverhandelten und dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorliegenden Vergleichsvereinbarung wird eine Beendigung des Konsortialvertrages über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, für den sodann kein Anwendungsbereich mehr besteht, formal möglich sein und entsprechend erfolgen. 2.) In welcher Höhe hat Veolia (bzw. damals VI- VENDI) die aus Anlage 2.5. zum Konsortialvertrag vereinbarte Verpflichtung zur Bereitstellung von jährlich 10 Mio. DM (5,11 Mio. Euro) bis zum 31.12.2009 an das KWB erfüllt? Zu 2: Die genannte Verpflichtung konnte bis Ende 2009 nicht vollständig erfüllt werden, weil das KWB aus von Veolia nicht zu vertretenden Gründen erst im Dezember 2001 als Gesellschaft gegründet und die Unternehmenstätigkeit somit nicht bereits ab dem Jahr 1999 aufgenommen wurde. Die Maßnahmen von Veolia zugunsten des KWB im Laufe der darauffolgenden Jahre bestanden nicht nur aus Zahlungen, sondern auch aus Eigenleistungen von Veolia (etwa Bereitstellung von Personal), aus Zuschüssen für eine Stiftungsprofessur u.a.. Mit der unter 1. genannten Vergleichsvereinbarung hat sich das Land Berlin mit Veolia auf den Betrag der Schlusszahlung verständigt. 3.a) Zu welchen Teilen werden die bislang von Veolia gehaltenen Anteile am KWB von den anderen Anteilseignern BWB, BWH und TSB übernommen? Zu 3. a): Die BWB übernehmen einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag von 4.000 Euro und einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag von 150 Euro, die BWH übernimmt zwei Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von jeweils 2.000 Euro und die Technologiestiftung übernimmt einen Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von 8.000 Euro und einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag von 150 Euro. b) Wie verteilen sich zukünftig die Anteile am KWB auf die verbleibenden Anteilseigner nach dem Vollzug des Ausscheidens von Veolia? Zu 3. b): Nach dem Vollzug des Ausscheidens von Veolia wird die BWB drei Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von insgesamt 8.150 Euro halten. Die BWH wird drei Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von insgesamt 7.850 Euro halten und die Technologiestiftung drei Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von insgesamt 16.000 Euro. 4.) Welche konkreten Projekte wird das Land Berlin von den von Veolia zweckgebunden erhaltenen 12,4 Mio. Euro für das KWB finanzieren? Zu 4.: Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, einzelne Projekte vollständig zu finanzieren. Vielmehr soll das KWB mit den Mitteln der zweckgebundenen Abgeltungsleistung Veolias in die Lage versetzt werden, sich auch weiterhin an (internationalen) Forschungsprojekten zu beteiligen, d.h. Drittmittel einzuwerben. Damit wird eine deutliche Hebelwirkung erreicht. Die weitere Ausrichtung des KWB wird nach dem Ausscheiden Veolias zwischen den beiden Gesellschaften und dem Land Berlin als Zuwendungsgeber abgestimmt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 650 2 5.) Entstehen aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag mit Veolia Zahlungsverpflichtungen an Veolia oder andere Parteien und wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt? Zu 5.: Nach dem Kauf- und Abtretungsvertrag zahlen die Käuferinnen für die bisher von Veolia gehaltenen Geschäftsanteile einen dem Nennbetrag der Geschäftsanteile entsprechenden Kaufpreis. Demzufolge sind die BWB zur Zahlung eines anteiligen Kaufpreises von 4.150 Euro, die BWH zur Zahlung eines anteiligen Kaufpreises von 4.000 Euro und die Technologiestiftung zur Zahlung eines anteiligen Kaufpreises von 8.150 Euro verpflichtet. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt am Vollzugstag. Berlin, den 09. Juni 2016 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2016)