Drucksache 17 / 18 651 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel und Clara Herrmann (GRÜNE) vom 31. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2016) und Antwort Wie geht es weiter mit der Formel E in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Fazit zieht der Senat nach der Formel E am 21. Mai in Berlin-Mitte und Friedrichshain? 1.1 Welches Sicherheitskonzept wurde auf das Autorennen angewandt? 1.2 Welcher Effekt auf das Thema Elektromobilität hinsichtlich Ladeinfrastruktur oder Elektroflotte in Berlin ist durch das Autorennen zu verzeichnen? 1.3 Von wann bis wann war das Gebiet der Rennstrecke gesperrt? 1.4 Wie beurteilt der Senat den Ausweichverkehr in die Wohngebiete rund um die Karl-Marx-Allee, nachdem die wichtige Ost-West-Verbindung gesperrt ist? 1.5 Wie hoch war die Lärmbelastung durch das Autorennen ? Antwort zu 1: 1.1 Für jede Großveranstaltung wird vom Veranstalter ein eigens auf die jeweilige Veranstaltung angepasstes Sicherheitskonzept erstellt. So wurde der Verkehrslenkung Berlin (VLB) auch für die Formel E ein inhaltlich abgestimmtes , auf den Veranstaltungsort und -zeit bezogenes Sicherheitskonzept vom Veranstalter vorgelegt. Dieses wurde von den Behörden für Ordnung und Sicherheit (BOS) geprüft und die Anmerkungen der BOS sind in das finale Sicherheitskonzept (vom 04.05.2016) eingeflossen. Des Weiteren wurde von der VLB noch ein unabhängiges , externes Fachbüro (mit weltweiten Referenzen) hinzugezogen , dass zusätzlich noch einmal die Streckensicherheit gutachterlich geprüft und bestätigt hat. 1.2 Der Senat sieht in der Formel E einen wichtigen Beitrag , um einer breiten Öffentlichkeit das Thema Elektromobilität und ihre Leistungsfähigkeit näher zu bringen sowie die Technologie selbst weiter zu entwickeln. Der Rennsport weckt Emotionen und Leidenschaft und das ist im Kontext mit Elektromobilität sehr wichtig. Mit begleitenden Aktivitäten für die Öffentlichkeit wurde zudem gezeigt, dass Berlin nicht nur Anwendungsort für Elektromobilität ist, sondern dass hier auch Technologien und innovative Produkte entwickelt werden. In der Region sind heute mehr als 3.000 Elektrofahrzeuge auf den Straßen , zudem bildet die Region Kompetenzen der gesamten Wertschöpfungskette der Elektromobilität ab, diese Entwicklung gilt es weiter zu unterstützen. 1.3 Die Vollsperrung zwischen der Karl-Marx-Allee (ab Alexander- bzw. Lebuserstraße) und der Lichtenberger Straße (ab Platz der Vereinten Nationen bzw. Holzmarktstraße ) fand in dem Zeitraum 20.05. ab 09:30 Uhr bis 22.05. um 21:30 Uhr statt. 1.4 Der VLB liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine übermäßige Belastung der Wohngebiete rund um die Karl-Marx-Allee durch Ausweichverkehre schließen lassen. Der Großteil des Ost-West-Verkehrs ist über die Holzmarktstraße bzw. Mollstr. / Landsberger Allee geflossen . Am Veranstaltungstag war aufgrund des erhöhten Besucheraufkommens lediglich ein verstärkter Parkplatz- Suchverkehr in der unmittelbaren Umgebung zu verzeichnen . 1.5 Die Auswertungen des Lärmgutachtens stehen noch aus. Frage 2: Wie hoch ist die Sondernutzungsgebühr, die für den Veranstalter anfällt? Antwort zu 2: Es fallen nach den Berechnungen der Bezirksämter Sondernutzungsgebühren von insgesamt 328.717,42 € an. Davon entfallen für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes im Bezirk Mitte 200.399,17 € und im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 128.318,25 €. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 651 2 Frage 3: Stimmen die Medienberichte, nach denen der Senat die Bezirke aufgefordert hat, auf die Sondernutzungsgebühr zu verzichten? 3.1 Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat die Bezirke dazu aufgefordert? 3.2 Warum sollten die Bezirke auf die Sondernutzungsgebühr verzichten? Antwort zu 3: Einer Aufforderung an die Bezirke, auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu verzichten, ist durch den Senat nicht ergangen. Frage 4: Hat der Senat mit den Betreibern der Formel E einen Vertrag über die Nutzung des Tempelhofer Feldes abgeschlossen? 4.1 Wenn ja, welche Laufzeit hat dieser Vertrag? 4.2 Wenn ja, welche Ausfallgebühren sind bei einer Nichtnutzung des Tempelhofer Feldes fällig? 4.3 Wenn nein, wie ist die Zusammenarbeit der Formel E und des Land Berlins dann geregelt? Antwort zu 4: Es gab einen Vertrag mit dem Land Berlin für die Nutzung der Vorfeldfläche sowie Innenflächen des Flughafens Tempelhof für das Jahr 2015. Aktuell bestehen keine vertraglichen Verhältnisse für diese genannte Nutzung. Frage 5: Wo soll die Formel E im kommenden Jahr stattfinden? Wie plant der Senat die Bezirke dann einzubeziehen ? Antwort zu 5: Bisher ist der Veranstalter bzgl. einer Ausrichtung der Formel E für das Jahr 2017 noch nicht an das Land Berlin herangetreten. Frage 6: Welche Veranstaltungsorte wurden als Austragungsort geprüft mit welchem Ergebnis? 6.1 In welchem Verfahren wird bzw. wurde ein Veranstaltungsort gewählt? 6.2 Welche Faktoren werden bzw. wurden bei der Wahl des Veranstaltungsortes untersucht? Antwort zu 6: Im Vorfeld wurden durch den Veranstalter folgende Standorte überprüft, dann aber gemeinsam mit dem Land Berlin als ungeeignet abgelehnt: • Rundkurs um die Mercedes-Benz Arena (abgelehnt wegen mangelnder Erreichbarkeit ganzer Häuserkomplexe – Fehlen von Rettungsgassen/- zufahrten) • Umgebung Olympiastadion (Parallelveranstaltung Deutscher Fussball Bund (DFB) -Pokalfinale) • Strasse des 17. Juni (Parallelveranstaltung AVON- Frauenlauf) • Zentraler Festplatz (zu geringe Grundfläche, Oberfläche nicht den FIA-Standarts anpassbar) • AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße) (wegen der Verkehrsbedeutung keine Sperrung möglich, auch Zuführungsstrecke für Besucher des Olympiastadions / DFB-Pokalfinals) • Messegelände Selchow (Parallelveranstaltung Aufbau der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung ILA) Seitens des Veranstalters waren die Breite der Fahrbahnen und Logistikflächen sowie eine zentrale Lage wichtige Faktoren bei der Wahl des Veranstaltungsortes. Berlin, den 17. Juni 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2016)