Drucksache 17 / 18 665 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 06. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2016) und Antwort Umfeld der Sporthalle Charlottenburg in erbarmungswürdigem Zustand Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist der Senat mit mir der Auffassung, dass die Sporthalle Charlottenburg in der Sömmeringstr. wegen der dort stattfindenden nationalen und internationalen Sportereignisse einen wichtigen Stellenwert im Berliner Sport hat? Zu 1.: Ja, der Senat ist der Auffassung, dass die Sporthalle Charlottenburg einen wichtigen Stellenwert im Berliner Sport hat. In der Sporthalle Charlottenburg finden eine Vielzahl von regionalen und einige nationale Sportveranstaltungen statt. Durchschnittlich wird einmal jährlich auch ein internationales Sportereignis (Internationaler Banzai-Cup Open) durchgeführt. 2. Ist der Senat ferner der Auffassung, dass gerade auch das Umfeld einer solchen Sporthalle Visitenkarte für den Berliner Sport ist bzw. sein sollte? Zu 2.: Ja, das Umfeld einer solchen Sporthalle sollte eine Visitenkarte für den Berliner Sport sein. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten bestrebt, auch die größte sich im bezirklichen Fachvermögen befindliche Sporthalle sportartgerecht vorzuhalten. Wie auch bei allen anderen bezirklichen Sportanlagen sind jedoch die finanziellen Mittel zur Unterhaltung der sportlich nicht genutzten Nebenflächen nicht auskömmlich. 3. Ist dem Senat bekannt, dass die unmittelbar an die Halle nördlich anschließende parkähnliche Grünfläche mit mehreren Bänken als Sitzgelegenheiten in einem völlig verwahrlosten Zustand ist? Zu 3.: Dem Bezirksamt ist der Pflegezustand der Vegetationsbereiche bekannt. Die Einschätzung eines völlig verwahrlosten Zustands der angrenzenden Grünfläche wird seitens des Bezirksamtes nicht geteilt. Dem Bezirksamt ist jedoch bekannt, dass dieser Bereich gern für entsprechende Zusammenkünfte genutzt wird und anschließend ein entsprechender Vermüllungsgrad der Vegetationsbereiche festzustellen ist. Die Strauchflächen vor der Sporthalle Charlottenburg werden 3 x jährlich geschnitten . Säuberungsgänge (Entfernung von Müll) finden bedarfsweise statt; vorhandene Müllkörbe an den Bänken werden 1 x wöchentlich geleert 4. Ist dem Senat bekannt, dass auch die Zaunbegrenzung entlang der Sömmeringstr. (Sportaußenanlage) im südlichen Anschluss an die Halle ungepflegt (unbeschnitten und in den Gehweg reinragend) ist? Zu 4.: Die Hecke an der Zaunbegrenzung wird turnusmäßig im August eines jeden Jahres beschnitten. Aufgrund der Gehwegbreite wird keine Einschränkung der Nutzbarkeit und der Verkehrssicherheit gesehen. 5. Wer ist für die Pflege dieser Grünbereiche und Grünanlagen verantwortlich? Zu 5.: Die Zuständigkeit lag und liegt beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. 6. Was gedenkt der Senat zu tun, um das gesamte Umfeld der Sporthalle Charlottenburg möglichst zeitnah in einen repräsentablen Zustand zu versetzen bzw. versetzen zu lassen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 665 2 Zu 6.: Die Verantwortung für die Pflege des Umfeldes liegt in der Hand des Bezirkes. Der Pflegezustand des Umfeldes entspricht dem im Rahmen der Budgetierung Möglichen. Sollte das Umfeld für besondere Objekte herausgehoben und repräsentativ gestaltet werden, müssten dem Bezirk dafür entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden. Berlin, den 21. Juni 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2016)