Drucksache 17 / 18 668 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 06. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2016) und Antwort Tödlicher Unfall mit Radfahrer in der Glogauer Straße: Konsequenzen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was haben die Ermittlungen zur Unfallursache des tödlichen Unfalls an der Kreuzung Glogauer Str./Reichenberger Straße, bei der ein abbiegender Kleinlaster einen 30-jährigen Radfahrer tot fuhr, ergeben? Zu 1.: Die Ermittlungen haben zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts in Bezug auf eine fahrlässige Tötung - § 222 Strafgesetzbuch (StGB) - geführt. Einzelheiten über den Tathergang können nicht mitgeteilt werden , da die Hauptverhandlung noch nicht begonnen hat. 2. Kam es zu einer Anklage gegen den Autofahrer? Wenn nein, weshalb nicht? Zu 2.: Am 11. März 2016 wurde Anklage wegen fahrlässiger Tötung zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. 3. Wurde der Autofahrer mit einem Bußgeld belegt? Wenn nein, weshalb nicht? Zu 3.: Nein. Angesichts der Erhebung der Anklage wurde von der Verfolgung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens abgesehen. Wenn die Kriminalstrafe (Freiheitsoder Geldstrafe) allerdings nicht verhängt wird, kann die Handlung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 21 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz). 4. Wurde dem Autofahrer der Führerschein entzogen? Wenn nein, weshalb nicht? Zu 4. Nein. Anhaltspunkte für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis lagen bis zur Erhebung der Anklage nicht vor. Nunmehr bleibt es dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorbehalten, ob die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB entzogen wird und ggf. der Führerschein nach § 69 Abs. 3 Satz 2 StGB einzuziehen ist. 5. Ist der Senat der Auffassung, dass die Sanktion abbiegende Autofahrer zukünftig zu mehr Sorgfalt anhalten wird? Zu 5.: Die Hauptverhandlung ist noch nicht abgeschlossen . Es kann folglich weder über das Ob, noch über die Art, noch über die etwaigen Auswirkungen einer Sanktion eine Aussage getroffen werden. Berlin, den 21. Juni 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2016)