Drucksache 17 / 18 669 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 06. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2016) und Antwort Schülerwachstum, Schulbau und Schulessen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über welche Strukturdaten verfügt der Senat, welche Daten werden erhoben im Hinblick auf das Schulessen an Grund- und Oberschulen (Zahl der Teilnehmenden , Art, Inhalt und Laufzeit der Verträge, Beschaffenheit der Küchen, Größe der Mensen etc.)? Zu 1.: Derzeit verfügt die Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Wissenschaft über keinerlei Strukturdaten , die Aufschluss über die Anzahl aller Teilnehmenden bzw. die Art der Schulessen und Verpflegungssysteme an allen Schulen geben könnten. Die Vergabe erfolgt in den Grundschulen vergaberechtlich als bezirklicher Dienstleistungsauftrag , basierend auf einer Musterausschreibung , die gemeinsam mit allen Bezirken erarbeitet worden ist. Die Kriterien sind in den Los- und Leistungsbeschreibungen näher erörtert. Die Ausschreibung an den weiterführenden Schulen entspricht der Bekanntgabe zur Ausschreibung der Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Den Inhalt und Leistungsumfang bzw. die Laufzeit definieren die Bezirke eigenverantwortlich. Die Eltern schließen mit dem Anbieter einen privatrechtlichen Vertrag zur Versorgung der Schülerin bzw. des Schülers ab. Die mobiliare Einrichtung und strukturelle Ausstattung der Ausgabeküchen wird von bezirklicher Seite dem Anbieter kostenfrei zur Verfügung gestellt. 2. Welche räumlichen und qualitativen Vorgaben macht das derzeitige Musterraumprogramm für die einzelnen Schularten zum Thema Küchen und Mensen? Bei wie vielen Bestandsschulen werden diese Vorgaben nach Kenntnis des Senats ebenfalls eingehalten? Zu 2.: Gemäß Musterraumprogramm für den Neubau von Schulen werden 1,7 qm/Platz in der Mensa bei drei Durchgängen empfohlen. Erhebungen über die in den bestehenden Schulgebäuden vorhandenen Küchen und Mensen erfolgen nicht. 3. Inwiefern ist dem Senat das Problem bekannt, dass Kinder nicht mehr am Schulessen teilnehmen können, weil die Platzkapazitäten von Schulen, insbesondere Standorten, die durch MEBs (12er/24er) ergänzt wurden, nicht mehr ausreichen? Zu 3.: Für alle Kinder, die an der ergänzenden Betreuung teilnehmen, muss das Schulessen gewährleistet sein. Fälle, in denen sie nicht am Schulessen teilnehmen, weil die Platzkapazitäten in den Mensen nicht ausreichen, sind weder bekannt noch wäre dies zulässig. Nicht auszuschließen ist, dass an Standorten, deren Kapazität kurzfristig erweitert werden musste, räumliche Engpässe im Bereich der Essenseinrichtungen auftreten. Den Schulträgern wurde aufgegeben, im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemeinsam mit der Schule den Standort zu analysieren und, sofern erforderlich, Maßnahmen zur Erweiterung von Fachräumen, Mensen etc. in die Wege zu leiten. Bis zur Umsetzung müssen im Einzelfall durch schulorganisatorische Maßnahmen vor Ort temporäre Lösungen entwickelt werden. 4. Inwiefern sind dem Senat Schulen bekannt, die ihre Rhythmisierung aufgeben müssen, um in einem breiter gestaffelten Mittagsband noch alle Kinder mit Essen versorgen zu können? Zu 4.: Die Grundschulverordnung (GsVO) sieht vor, dass in der Verlässlichen Halbtagsgrundschule die Unterrichtsphasen zwischen 7.30 und 13.30 Uhr, in der gebundenen Ganztagsgrundschule die Unterrichts- und Betreuungszeiten an vier Tagen von 8.00 und 16.00 Uhr rhythmisiert werden (§ 25 und § 27 Abs. 1 GsVO). Erhebungen darüber, vor dem Hintergrund welcher pädagogischen Konzepte oder Rahmenbedingungen die Einzelschule die Rhythmisierung umsetzt oder ggf. ein bestehendes Rhythmisierungskonzept verändert hat - und falls ja, aus welchen Gründen - erfolgen nicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 669 2 5. Ist gesichert, dass bei allen Schulneubaumaßnahmen ausreichend große Küchen und Mensen zur Versorgung der SchülerInnen (und PädagogInnen) vorgesehen sind, die mindestens dem derzeitigen Musterraumprogramm entsprechen? Zu 5.: Beim Musterraumprogramm handelt es sich um Empfehlungen für den Neubau von Schulen. Es ist kein Fall bekannt, dass beim Neubau die Standards für die Größe von Küchen und Mensen nicht eingehalten wurden. Bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen müssen die Bezirke die jeweils vorhandenen Gegebenheiten (Bau- und Raumstruktur etc.) berücksichtigen. 6. Inwiefern lässt das Musterraumprogramm bzw. sonstige Vorgaben des Senats standortbezogene Flexibilität beim Bau von (Produktions- vs. Ausgabe-) Küchen zu? Zu 6.: Standardmäßig sind sowohl beim Neubau von Schulen als auch bei der Einpassung in Bestandsgebäude Ausgabeküchen vorgesehen; im geringen Umfang soll es auch Produktionsküchen geben. Die für den Bau von Schulen zuständigen Bezirke könnten im Einzelfall unter Berücksichtigung der ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen, personellen und räumlichen Ressourcen sowie des Gleichbehandlungsgrundsatzes in eigener Verantwortung entscheiden, ggf. eine Produktionsküche zu errichten. Berlin, den 20. Juni 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2016)