Drucksache 17 / 18 670 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 06. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2016) und Antwort Kein Schulessen für Teenager? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Oberschulen (ISS, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, berufliche Schulen) haben nach Kenntnis des Senats derzeit keine Verträge mit Caterern bzw. drohen diese zu verlieren? Zu 1.: Der Senat verfügt nicht über entsprechende Informationen , da die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einem Schulmittagessen an Oberschulen in der Verantwortung der Bezirke als Schulträger liegt. Im Rahmen der berlinweiten Neuordnung des Mittagessens an Oberschulen hat der Senat aber erste Schritte für eine berlinweite Bestandsaufnahme unternommen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Ergebnisse vor. 2. Inwieweit sind dem Senat andere Gründe für Schwierigkeiten von Oberschulen bekannt, Caterer zu finden, als der Mangel an EssensteilnehmerInnen? Zu 2.: Die Teilnahme am Mittagessen ist maßgeblich dafür verantwortlich, ob eine Schule für einen Caterer vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt interessant ist. Ist diese ausreichend, wird der Bezirk für die Schule einen Caterer finden. 3. Nutzen inzwischen alle Bezirke die vom Senat zur Verfügung gestellten Musterausschreibungen inkl. Festsetzung der DGE-Standards? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einem Schulmittagessen gehört zu den Aufgaben der Bezirke als Schulträger. Der Senat geht davon aus, dass von den Bezirken die bereitgestellte Musterausschreibung und die darin festgesetzten Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung beim Abschluss von Verträgen berücksichtigt werden. 4. Wie will der Senat die Teilnahme am Schulessen in Oberschulen stärker fördern bzw. steigern? 5. Welche good-practice-Beispiele sind dem Senat bekannt ? Welche Essens- und andere Trends zeichnen sich ab und werden von den SchülerInnen als attraktiv empfunden ? Zu 4. und 5.: Der Senat hat in Abstimmung mit den Bezirken eine neue Ausschreibungs- und Vergabepraxis für das schulische Mittagessen an Oberschulen eingeführt. Analog zur Grundschule sind einheitliche Standards erarbeitet und den Bezirken für die Vergabe empfohlen worden . Ziel dieser Neuordnung ist es, das Mittagsangebot für die jugendliche Zielgruppe flexibler und altersgerechter zu gestalten. Hierzu zählen Büffetangebote zur freien Auswahl und die Einführung von sog. „Take-away“ Varianten des Mittagessens. Dies sind in der Regel kleinere Portionen, d.h. mit weniger Komponenten als dem Tellergericht und preisgünstiger. Zur Flexibilität des Angebots zählt auch, dass die Möglichkeit zur spontanen Teilnahme am Mittagessen eine größere Bedeutung erlangt. Darüber hinaus werden die Schulen bei der Auswahl ihres Anbieters schon im Vorfeld einbezogen. Damit soll erreicht werden, dass die Schule ihre Wünsche in das Vergabeverfahren aktiv einbringen kann. Für Oberschulen, an denen aktuell die Bereitstellung eines Mittagessens nicht zufriedenstellend erfolgt, bietet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung eine prozessbegleitende Schulentwicklungsberatung an. Das Beratungsangebot richtet sich an alle schulischen Entscheidungsträger zu Fragen der Organisation und Gestaltung des schulischen Mittagessens in der Schule vor Ort. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 670 2 6. Warum wird im Gegensatz zu Kita, Grundschulen und Universitäten das Essen an Oberschulen nicht subventioniert (auch nicht durch Härtefallfonds) und will der Senat an dieser Praxis festhalten? Zu 6.: Der Senat geht davon aus, dass sich vor dem Hintergrund der aktuellen Neuordnung die Qualität und Attraktivität des schulischen Mittagessens in den Oberschulen erhöht. Dafür werden die Jugendlichen und deren Eltern bereit sein, einen angemessenen Preis zu zahlen. Eine Subventionierung ist deshalb von Seiten des Senats nicht geplant. Des Weiteren gelten die Leistungen des sog. Bildungs - und Teilhabepakets (BuT). Beim Schulmittagessen sieht die bundesrechtliche Regelung einen Eigenanteil von 1,00 € pro Tag und Essen vor. Alle darüber hinausgehenden Kosten für das Schulmittagessen werden den BuT-Leistungsempfängerinnen und BuT-Leistungsempfängern erstattet. Die BuT-Leistung für das Schulessen gilt für alle Schularten. 7. Inwiefern hält es der Senat für sinnvoll/nicht sinnvoll , die schulorganisatorischen Maßnahmen von Schulen zum Thema Schulessen in den Kriterienkatalog der Schulinspektionen aufzunehmen? Welche anderen Ansätze werden verfolgt, um deutlich zu machen, dass gutes Schulessen auch in den Oberschulen dem Senat ein wichtiges bildungspolitisches Anliegen ist? Zu 7.: Die Schulinspektion im Land Berlin orientiert sich am „Handlungsrahmen für Schulqualität in Berlin“. Dieser führt Kriterien wie „Ganztägiges Lernen“, „Schule als Lebensraum“ oder „Beteiligung der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten“ auf. Das Thema Mittagessen ist hier ein wesentlicher Bestandteil und ermöglicht den Schulen ihr Engagement für das Mittagessen als einen Schulentwicklungsprozess nach außen darzustellen . Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt die schulischen Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung ihres ganztägigen Schul- und Betreuungskonzeptes. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung und die Serviceagentur Ganztägig Lernen bieten interessierten Schulen Fortbildungen für die Implementierung des Mittagessens in den Ganztag an. Berlin, den 15. Juni 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2016)