Drucksache 17 / 18 671 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 06. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2016) und Antwort Wie weiter bei der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass zum Herbst 2016 die Finanzierung der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung durch den Bund ausläuft und durch Landesmittel ersetzt werden muss? Zu 1.: Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderte zweite IN FORM Projektphase „Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung“ endet nach drei Jahren am 31.10.2016. Bundesweit findet keine Folgeförderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft statt. Die Länder sind aufgefordert , die Fortführung der Arbeit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung ausnahmslos aus Landesmitteln sicherzustellen. 2. Ist die weitere Finanzierung der Vernetzungsstelle so gewährleistet, dass sie ihre Arbeit mindestens im bisherigen Umfang fortsetzen kann? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Im Haushaltsplan 2016/2017 vom Land Berlin sind Finanzmittel für die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung für das Jahr 2016 in Höhe von 77.000 € und für das Jahr 2017 in Höhe von 100.000 € eingestellt. Darüber hinaus stellt das Land Berlin der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung kostenfrei Büroräume, inklusive Telefon- und Internetnutzung sowie die Nutzung des Postversandes zur Verfügung. Die Sicherstellung der Fortführung der Arbeit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung im Land Berlin ist demnach gewährleistet. 3. Wenn ja, soll die bisherige Fördervariante des Vereins als Projektförderung fortgeführt werden oder hält der Senat eine Umstellung auf institutionelle Förderung für angezeigt? Inwiefern wäre eine Verankerung der Vernetzungsstelle als Fachstelle des Senats erstrebenswert? (Jeweils: Warum ja, warum nicht?) Zu 3.: Das Land Berlin fördert die Arbeit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung in Form von zweck- und projektgebundenen Zuwendungen. Diese sind ausschließlich von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung für den Ausbau und die Pflege des Netzwerkes für das Mittagessen in der Schule und Kita im Land Berlin zu verwenden. Der Senat hält diese Art von Förderung für sachgerecht. Dementsprechend ist aktuell die Einrichtung einer Fachstelle nicht vorgesehen. 4. Welche Anforderungen stellt der Bund an die strukturelle , institutionelle Förderung der Vernetzungsstelle durch das Land und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Berlin antragsberechtigt für einzelne Projektförderungsmittel (IN FORM; Andere?) durch den Bund bleibt? Zu 4.: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Länder darüber informiert, dass eine Projektförderung für die Arbeit der Vernetzungsstellen erfolgt, wenn das Land die Finanzierung einer sog. „funktionsfähigen Vernetzungsstelle“ sicherstellt. Für die dafür zu erbringende Höhe der Länderfinanzierung ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft keine konkrete Vorgabe erfolgt. Das Land Berlin kann durch die im Haushaltsplan 2016/2017 eingestellten Finanzmittel eine „funktionsfähige Vernetzungsstelle“ gewährleisten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 671 2 5. Welche Projektfördermittel bzw. Programme mit welchen inhaltlich-konzeptionellen Ausrichtungen stellt der Bund für den Themenkomplex Schulessen nach derzeitigem Kenntnisstand des Senats in den nächsten Jahren zur Verfügung? Zu 5.:Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellt bundesweit für Projekte zur Förderung der Qualität der Schul- und Kitaverpflegung, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 1.000.000,- Euro bereit. Förderwürdig sind Projekte, die über die länderspezifischen Aufgaben der Vernetzungsstellen hinausgehen und ein Bundesinteresse aufzeigen . Entsprechende Projektanträge sind von Seiten der Vernetzungsstellen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu richten. Dort wird über die inhaltliche Qualität der Projektanträge entschieden und die jeweilige jährliche Höhe der Projektfinanzierung festgelegt. Berlin, den 15. Juni 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2016)