Drucksache 17 / 18 680 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta und Harald Wolf (LINKE) vom 07. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2016) und Antwort Klimaschutzvereinbarungen in Berlin, insbesondere Vattenfall Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchen Unternehmen bzw. Einrichtungen wurden in der aktuellen Legislaturperiode erstmalig Klimaschutzvereinbarungen unterzeichnet? Nach welchen Kriterien wurden diese Unternehmen bzw. Einrichtungen ausgewählt? Antwort zu 1:In der aktuellen Legislaturperiode wurden keine erstmaligen Klimaschutzvereinbarungen unterzeichnet . Frage 2: Welche Klimaschutzvereinbarungen sind seit 2011 ausgelaufen? Wie und wann erfolgte bzw. erfolgt die Vorlage der jeweiligen Abschlussberichte? Antwort zu 2: Seit 2011 sind die folgenden Klimaschutzvereinbarungen ausgelaufen: - Berliner Bäder Betriebe AöR - BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH - BSR Berliner Stadtreinigungsbetriebe - Freie Universität Berlin - IT-Dienstleistungszentrum Berlin - Öl-Effizienz-Initiative - Vivantes Netzwerk für Gesundheit Gmbh - Zoologischer Garten Berlin AG / Tierpark Berlin- Friedrichsfelde GmbH Grundsätzlich wird die Vorlage der Abschlussberichte bis zum 30.06.2016 erwartet. (Eine Ausnahme bildet die Öl-Effizienz-Initiative, da hier aufgrund eines fehlenden überprüfbaren Einsparzieles kein Abschlussbericht vereinbart wurde.) Frage 3: Gibt es mit allen Partnern, mit denen bereits ausgelaufene Klimaschutzvereinbarungen bestanden, Verhandlungen über neue Klimaschutzvereinbarungen? Wenn nein, warum jeweils nicht? Wenn ja, warum verzögert sich jeweils der Abschluss neuer Klimaschutzvereinbarungen (bitte einzeln begründen)? Antwort zu 3: Mit Ausnahme der Öl-Effizienz- Initiative gibt es seit 2015 mit allen Partnern der ausgelaufenen Klimaschutzvereinbarungen Gespräche über neue Vereinbarungen. Hierbei wurde mit den Partnern grundsätzlich vereinbart , die neuen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Auswertung der Abschlussberichte der ausgelaufenen Vereinbarungen abzustimmen (die bis zum 30.06.2016 erwartet werden). Ausnahme Öl-Effizienz-Initiative: Vor dem Hintergrund , dass laut Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (EWG Bln) zukünftige Klimaschutzvereinbarungen insbesondere auf die Reduzierung des Energieverbrauchs und der Kohlendioxidemissionen abstellen und ein entsprechendes konkretes Einsparziel vereinbart werden soll, stellt sich nach aktuellem Kenntnisstand eine Verlängerung der Klimaschutzvereinbarung (KSV) mit der Öl-Effizienz-Initiative als nicht zielführend dar. Hier sind keine konkreten (gebäude- oder prozessbezogenen) Einsparergebnisse zu erwarten. Frage 4: Mit welchen Unternehmen, Universitäten oder Verbänden werden aktuell Verhandlungen zu neuen Klimaschutzvereinbarungen geführt und für wann ist jeweils der Abschluss einer (neuen) Vereinbarung beabsichtigt ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 680 2 Antwort zu 4: Mit folgenden Unternehmen und Hochschulen werden aktuell Gespräche zu neuen Klimaschutzvereinbarungen geführt: - Berliner Bäder Betriebe AöR - BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH - BSR Berliner Stadtreinigungsbetriebe - Beuth Hochschule Berlin - Freie Universität Berlin - Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) - IT-Dienstleistungszentrum Berlin - Technische Universität Berlin - Vivantes Netzwerk für Gesundheit Gmbh - Zoologischer Garten Berlin AG / Tierpark Berlin- Friedrichsfelde GmbH Der Abschluss der neuen Klimaschutzvereinbarungen mit diesen Partnern ist im laufenden Jahr geplant. Mit den BWB Berliner Wasserbetrieben wurde am 20.06.2016 eine neue Klimaschutzvereinbarung abgeschlossen . Frage 5: Gehören zu diesen Unternehmen diejenigen, die als energieintensive Unternehmen eingestuft wurden oder Großverbraucher sind und dadurch Einsparungen bei folgenden Umlagen und Steuern erzielen: a) Energie- und Stromsteuer („Ökosteuer“), b) Umlage zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG), c) Umlage zur Finanzierung des Ausbaus der Kraft- Wärme-Kopplung nach Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetz (KWK-G) d) Offshore-Haftungs-Umlage, e) Netzentgelte: - Befreiung von Netzentgelten nach Stromnetzentgeltverordnung (StromNeV) - §19-Netzentgeltumlage f) Emissionshandel: - Kostenlose Vergabe von Emissionshandelszertifikaten an die Industrie - Nutzung der Mittel des Energie- und Klimafonds (EKF) Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Hierzu ist anzumerken, dass der Senat sich gemäß § 10 EWG Bln beim Abschluss von Klimaschutzvereinbarungen insbesondere auf Unternehmen konzentriert, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist (siehe Beantwortung zu Frage 4). Laut Aussage der betroffenen Unternehmen zählen diese nicht zu den genannten Kategorien energieintensiver Unternehmen bzw. Großverbraucher. Frage 6: Welche Anstrengungen wurden durch den Senat seit 2011 unternommen, weitere Partner für Klimaschutz -abkommen zu gewinnen und mit welchem Ergebnis ? Antwort zu 6: Das Instrument der Klimaschutzvereinbarungen wird vom Senat als sehr sinnvolles Instrument zur Unterstützung bei der Erreichung der Berliner Klimaziele erachtet und findet deshalb nicht zuletzt auch im Berliner Energiewendegesetz Ausdruck (siehe § 10 EWG Bln). In diesem Zusammenhang wurde bis Mitte 2015 eine einheitliche Mustervorlage für zukünftig abzuschließende (bzw. zu verlängernde) Klimaschutzvereinbarungen erarbeitet, die die im EWG Bln vorgegebenen Randbedingungen berücksichtigt. Darüber hinaus bieten die Mustervorlage und die damit verbundene Vereinheitlichung zukünftig bessere Möglichkeiten des Monitorings sowie der Vergleichbarkeit der Vereinbarungen. Auf Basis dieser Mustervorlage wurde Mitte 2015 begonnen , mit den bisherigen Partnern, deren Klimaschutzvereinbarungen Ende 2015 ausgelaufen sind, sowie zusätzlich mit verschiedenen Hochschulen, mit denen es noch keine Klimaschutzvereinbarung gab, Vorgespräche für den Abschluss neuer Klimaschutzvereinbarungen zu führen. Hinsichtlich der Ergebnisse wird ergänzend auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Frage 7: Wie bewertet der Senat den Umsetzungsstand der Klimaschutzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Unternehmen Vattenfall? Antwort zu 7: Das Ziel der im Oktober 2009 geschlossenen Klimaschutzvereinbarung ist die Halbierung der CO2-Emissionen aus dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2020 bzw. die Reduzierung der durchschnittlichen CO2- Emissionen in den (Ausgangs-)Jahren 2006 – 2008 von 7,59 Millionen Tonnen um rund eine Million Tonnen bis zum Jahr 2020 (auf dann ca. 6,59 Millionen Tonnen CO2). Die erreichten CO2-Reduktionen werden jährlich im Rahmen der Datenlieferung von Vattenfall an die Deutsche Emissionshandelsstelle dargestellt und u.a. auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlicht. 1 Die Jahreswerte unterliegen erheblichen Schwankungen, weswegen mit Vattenfall vereinbart wurde, als Vergleichswert ein Jahresmittel der letzten drei Jahre zu ermitteln. Das letzte Drei-Jahres- Mittel wurde offiziell im Rahmen des Zwischenberichts gebildet. Hier zeigte sich, dass Vattenfall in den Jahren bis 2013 ca. 300.000 t CO2 eingespart hat. Bildet man das derzeit aktuelle Jahresmittel der Jahre 2012-2014 ergibt sich eine Einsparung über 560.000 t CO2. Somit befindet sich Vattenfall auf den Weg zur Zielerreichung, da in den ersten 6 Jahren der Vereinbarung bereits über die Hälfte der vereinbarten Einsparungen erzielt wurden. Insofern begrüßt der Senat die Bemühungen Vattenfalls zur Erfüllung der Klimaschutzvereinbarung. Die anstehenden bzw. begonnenen Kraftwerksmodernisierungen bzw. –neubau an den Standorten Lichterfelde, Klingenberg und Marzahn leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der anvisierten CO2-Minderung. Zu klären sind noch die konkreten Leistungsdaten an den einzelnen Standorten und die Summe der Gesamtinvestitionen, die seitens Vattenfall zu tätigen sind. 1 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/klimaschutz/akt iv/vereinbarung/download/DEHSt-CO2-Emissionen- Berlin_2013endg_2014.pdf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 680 3 Frage 8: Wie ist der Stand bezüglich der Investitionen von Vattenfall an den Standorten der Kraftwerke Marzahn und Klingenberg? Antwort zu 8: Am Standort Klingenberg erfolgen eine Modernisierung der bestehenden Gas-Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlage mit Investitionen i.H.v. rund 100 Mio. € sowie die Beendigung der Kohleverbrennung bis 2020. Entsprechende Baumaßnahmen haben bereits begonnen. Darüber hinaus wird am Standort Marzahn ein neues Gasund Dampfturbinenkraftwerk errichtet. Mit dem Abschluss des Genehmigungsprozesses wird im Herbst 2016 gerechnet. Entsprechend können die Investitionssummen von Vattenfall bisher nicht final benannt werden. Frage 9: Wie ist der Stand der Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 11-47a - GuD Klingenberg? (Bitte hier auch Aussagen zur Gaswerksiedlung, dem Grünzug und der ungedeckten Sportfläche machen.) Wann wird das Braunkohlekraftwerk stillgelegt bzw. verliert seine Betriebserlaubnis ? Antwort zu 9: Im Rahmen des Bebauungsplan- Verfahrens 11-47a wurde im August 2011 mit Vattenfall ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der insbesondere Regelungen zur Stilllegung des bestehenden Heizkraftwerks Klingenberg nach Errichtung und Inbetriebnahme des geplanten Gas- und Dampfheizkraftwerks (GuD- HKW), zur Altlastensanierung, zur Gestaltung des geplanten GuD-HKW, zu naturschutzrechtlichen Ausgleichmaßnahmen sowie der Übertragung und Belastung von Grundstücken beinhaltet. Der städtebauliche Vertrag befindet sich regelungsabhängig in Umsetzung. So ist beispielsweise die Eintragung sämtlicher vorgesehener beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten zur Absicherung von Festsetzungen bzw. Regelungen des städtebaulichen Vertrags und die Durchführung von vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt. Ebenso zu erheblichen Teilen erfolgt ist die Altlastensanierung im Bereich der ehemaligen Gaskokerei Rummelsburg. Die Verpflichtungen der Vattenfall zur Durchführung von artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und zur Kostentragung für Kompensationsmaßnahmen , die vom Land Berlin durchgeführt werden, wurden durch die Übergabe von Konzernbürgschaften gesichert. Stilllegung des bestehenden Heizkraftwerk (HKW) Klingenberg Im Rahmen des städtebaulichen Vertrags hat sich Vattenfall verpflichtet, a) das bestehende Heizkraftwerk Klingenberg nach der Errichtung und Inbetriebnahme des neuen Gas- und Dampf-Heizkraftwerks (GuD-HKW) sowie dem Abschluss eines bis zu sechsmonatigen Probebetriebes stillzulegen , b) Betriebseinrichtungen des bestehenden HKW’s Klingenberg, die der Störfallverordnung unterliegen, weder örtlich zu verlagern noch zu erweitern, c) keine Änderungen an dem bestehenden HKW Klingenberg vorzunehmen, die zu einer Änderung des Schutzabstands nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) führen und d) auf dem Betriebsgelände des bestehenden HKW’s Klingenberg keine Anlage zu errichten, die unter die Störfallverordnung fällt. Die Verpflichtungen wurden durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch der Grundstücke des bestehenden HKW’s Klingenberg gesichert. Weiterhin erfolgte eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Regelung im Rahmen der erteilten BImSchG-Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der geplanten GuD-Anlage. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin hat sich Vattenfall entschieden, die Investitionsentscheidung für das geplante GuD-HKW zurückzustellen und stattdessen den gasbefeuerten Anlagenteil vor Ende 2020 zu modernisieren. Der kohlebefeuerte Anlagenteil soll bis Ende 2019 außer Betrieb gehen. Mit diesen Maßnahmen wird das mit dem Land Berlin vereinbarte Klimaschutzziel erreicht werden. Gaswerksiedlung Zur Gaswerksiedlung wurde im städtebaulichen Vertrag vereinbart, dass das Land Berlin für die noch verbliebenen Mieterinnen und Mieter ein Sozialplanverfahren durchführt. Vattenfall verpflichtete sich, die damit verbundenen Kosten zu tragen und Ausgleichsleistungen in dem in Berlin im Falle von Sanierungsumsetzungen üblichen Umfang zu zahlen. Im September 2011 hat das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin die argus – Arbeitsgruppe Gemeinwesenarbeit und Stadtteilplanung GmbH mit der Durchführung des Sozialplanverfahrens in den Leistungsphasen 1 bis 3 (Bestandsaufnahme [Phase 1], Aufstellung der Einzelsozialpläne [Phase 2], Verwirklichung der Einzelsozialpläne [Phase 3]) für voraussichtlich 10 Haushalte beauftragt. Im Rahmen der Aufstellung der haushaltsweisen Sozialpläne (Phase 2) belief sich die Anzahl der betroffenen Haushalte noch auf insgesamt 8 (inkl. einer Haushaltsteilung, d.h. auf 7 WE 2 ). In dieser Phase 2 des Sozialplanverfahrens wurden 6 Sozialpläne (inkl. einer Haushaltsteilung) gemäß § 180 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Feststellung gem. Nr. 13 Sozialplanrichtlinie (SozPIR L) von der argus GmbH aufgestellt und am 27. Juni 2012 vom Bezirksamt Lichtenberg festgesetzt. Da zwei Haushalte im Verlauf der bisher geführten Gespräche nicht bereit waren, sich mit einer wunschgemäßen Ersatzwohnung versorgen zu lassen, wurde die Aufstellung von Sozialplänen für diese beiden Haushalte zunächst zurückgestellt. Mit Stand Ende 2013 ist inzwischen ein Haushaltsmitglied (Haushaltsteilung) verzogen. Für die Haushalte mit festgesetzten Sozialplänen befindet sich das Sozialplanverfahren in der Durchführungsphase (Phase 3). 2 Wohneinheit Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 680 4 Grünzug Für die abschnittweise Entwicklung (Herstellung und Grunderwerb) eines öffentlichen Grünzugs steht – entsprechend den Regelungen des städtebaulichen Vertrags – ein monetarisierter Ausgleichsbetrag zur Verfügung. In diesem Zusammenhang hat sich Vattenfall im Rahmen des städtebaulichen Vertrags auch verpflichtet, die für den öffentlichen Grünzug erforderlichen Grundstücksflächen, soweit sie sich im Eigentum der Vattenfall befinden, an Berlin zu übertragen (Wahlrecht des Landes Berlin bzgl. Eigentums- oder Besitzübertragung). Das Land Berlin hat sich hier inzwischen für eine Besitzübertragung entschieden . Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans wurden in den vergangenen Jahren mehrere private Grundstücksflächen vom Land Berlin erworben. Im Falle von zwei Flurstücken erfolgte der Erwerb durch die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB. Ungedeckte Sportfläche Im Eckbereich Blockdammweg/Hönower Wiesenweg setzt der Bebauungsplan eine Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Ungedeckte Sportanlage “ fest. Die für die ungedeckte Sportanlage vorgesehene Fläche befindet sich derzeit im Eigentum von Vattenfall. Die Planung erfolgte im Einvernehmen mit Vattenfall. Es ist vorgesehen, dass Vattenfall die Fläche dem Land Berlin mittels eines Erbbaupachtvertrags zur Verfügung stellt und diese öffentlich genutzt wird. Für den noch abzuschließenden Erbbaupachtvertrag haben das Land Berlin und Vattenfall bereits im Rahmen des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan 11-47a verbindlich geregelt, dass der Erbbauzins 3 % des Grundstückswerts betragen soll. Dies entspricht ca. 10.000 €/Jahr. Seitens des Bezirksamts Lichtenberg ist aktuell eine mittelfristige Entwicklung des Sportplatzstandortes beabsichtigt . Frage 10: Wie hoch wird die thermische Leistung nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten im Kraftwerk Klingenberg sein? Antwort zu 10: Die thermische Leistung im modernisierten Kraftwerk Klingenberg liegt bei 590 MWth. Frage 11: Ist dem Senat bekannt, warum im Jahr 2014 im Kraftwerk Klingenberg keine Biomasse mitverbrannt wurde, obwohl sicherlich auch wie in den Jahren zuvor Biomasse in den Bezirken angefallen ist? Antwort zu 11: Im Zwischenbericht zur Klimaschutzvereinbarung mit Vattenfall, der im Frühjahr 2015 veröffentlicht wurde, gab Vattenfall an, dass das Bezirksamt Lichtenberg Ende 2012 entschieden hat, von einer Bebauungsplanung mit Biomasseanlagen Abstand zu nehmen. Insofern entwickelte Vattenfall ein Nachnutzungskonzept ohne Biomasse-Anlage. Frage 12: Wie beabsichtigt der Senat die Empfehlung der Enquete-Kommission umzusetzen, bis spätestens 2030 auch die Steinkohlekraftwerke abzuschalten? Frage 13: Gibt es Gespräche zwischen dem Senat und Vattenfall bezüglich der Ablösung der weiteren Kohlekraftwerke bis spätestens 2030? Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12 und 13: Im Rahmen des vom Berliner Senat beschlossenen Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes wird angestrebt, zukünftig die Themen Smarte Netze und Tarife, geringe Netzverluste, Nutzung von Überschussenergien, die Steigerung des Anteils erneuerbare Energien in der Fernwärme und den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Berlin bis 2030 zu verankern . Die aktuelle im Oktober 2009 mit Vattenfall geschlossene Klimaschutzvereinbarung hat eine Laufzeit bis Ende 2020. Für die geplante Fortführung der KSV nach 2020 wird seitens Berlins angestrebt, den Steinkohleausstieg aufzunehmen und mit Vattenfall in entsprechende Verhandlungen zu treten. Diese Absicht ist gegenüber Vertretern von Vattenfall auf verschiedensten Ebenen kommuniziert worden. Frage 14: Wo und durch welche Unternehmen wird die in den Berliner Kraftwerken verfeuerte Steinkohle gefördert und wie erfolgt der Transport zu den Berliner Kraftwerken? Antwort zu 14: Informationen über die Lieferbeziehungen der Firma Vattenfall liegen dem Senat nicht vor. In der Regel erfolgen die Kohletransporte per Schiff und Bahn. Berlin, den 23. Juni 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2016)