Drucksache 17 / 18 681 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta und Hakan Taş (LINKE) vom 07. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2016) und Antwort Der Schäfersee: Gartendenkmal oder doch Opfer des Zeitgeistes? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aufgaben hat der Schäfersee gegenwärtig im Gartendenkmal und für den Wasserhaushalt? Antwort zu 1: Der Schäfersee ist eine wichtige Naherholungsfläche für Anwohnerinnen/Anwohner sowie Besucherinnen /Besucher und konstituierender Bestandteil des Gartendenkmals Schäferseepark, Gestaltungselement und Teil des Erholungskonzepts. Das 4,2 Hektar große nährstoffreiche Gewässer dient der Naherholung und ist ein wesentlicher Bestandteil der Regenwasserbewirtschaftung . In den See münden fünf Leitungen aus der Regenwasserkanalisation ein. Frage 2: Welche Bedeutung hat der Schäfersee gegenwärtig als Lebensraum für Flora und Fauna? Antwort zu 2: Im Landschafts- einschließlich Artenschutzprogramm ist der Schäfersee aufgrund seiner Lage und Biotopstruktur als sonstige, für die biologische Vielfalt bedeutsame Fläche und Artenreservoir eingetragen. Er ist ein urbanes, eutrophes Gewässer mit der Funktion zum Regenwasserrückhalt. Bedeutung zum Artenschutz erfüllen. Für den Biotopverbund oder als Trittsteingewässer ist er für den städtischen Raum wertvoll. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu Entwicklungen der vorhandenen Arten und deren Vielfalt auf und in dem See sowie am Ufer des Schäfersees vor? Antwort zu 3: Dem Senat liegen keine weiteren Erkenntnisse vor zu Entwicklungen der vorhandenen Arten und deren Vielfalt auf und in dem See oder am Ufer des Schäfersees. Frage 4: Seit wann und unter welchen Randbedingungen können auf dem See Boote betrieben werden? Inwieweit sind Nutzungsbeschränkungen für Bootsfahrten auf dem See zum Schutz der Natur vereinbart und werden diese überwacht? Antwort zu 4: Da das Befahren des Schäfersees mit kleinen Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine nach dem Berliner Wassergesetz (BWG) eine erlaubnisfreie Nutzung darstellt (Gemeingebrauch), wurde keine Genehmigung für das Befahren des Schäfersees mit kleinen Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine durch den Senat erteilt. Da für das Bootfahren keine öffentlich-rechtliche Zulassung erforderlich ist, gibt es seitens der Behörden hierzu keine gesonderten Regelungen. Frage 5: Ist die Bootsanlegestelle Bestandteil des Gartendenkmals ? Wenn ja, seit wann und mit welcher Begründung ? Antwort zu 5: Die Bootsanlegestelle befindet sich seit 2003 im Bereich des Gartendenkmals. Sie ist kein konstituierender Bestandteil des Gartendenkmals. Die jetzige zurückhaltende Integration beeinträchtigt das Gartendenkmal jedoch nicht. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Leistungsfähigkeit des Schäfersees als Vorfluter für die Regenwasserkanalisation unter den gegenwärtigen Bedingungen? Antwort zu 6: Es gibt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine detaillierten Kenntnisse zur Leistungsfähigkeit des Schäfersees als Vorfluter. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 681 2 Frage 7: Wie haben sich die Zu- und Abflüsse bei dem Gewässer in den letzten 10 Jahren hinsichtlich Qualität und Quantität entwickelt? Antwort zu 7: Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegen keine detaillierten Kenntnisse zu den Zu- und Abflüssen in den See vor. Frage 8: Welche Maßnahmen wurden und werden aus dieser Entwicklung für einen guten Zustand des Gewässers nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie getroffen? Antwort zu 8: Der Schäfersee unterliegt mit einer Fläche kleiner 50 ha nicht dem Monitoring der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die ökologische Zustandsbewertung für die Biokomponenten der WRRL gilt ebenfalls nur für Seen größer 50 Hektar (siehe Typisierung und Bewertungsverfahren in der Oberflächengewässerverordnung des Bundes von 2016). Im Rahmen der Gewässerunterhaltung wurde in den Jahren 2013 und 2014 der Uferbereich des Schäfersees entschlammt. Frage 9: Wie und in welchen Zeitabständen werden die Ablagerungen im Schäfersee, die durch den Eintrag von schadstoffbelasteten Abwässern von Regensammlern im See verbleiben, untersucht? Antwort zu 9: In Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Teilentschlammung des Schäfersees wurden in 2010 und 2014 Untersuchungen der Ablagerungen nach der Richtlinie Technische Regel Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall „LAGA TR Boden“ ausgeführt. Frage 10: Welche konzeptionellen Überlegungen werden aus den Erkenntnissen der Untersuchungen zur dezentralen Reinigung und Sanierung der Regenwasserzuflüsse in welchen Verwaltungen des Landes Berlin beauftragt und getroffen? Antwort zu 10: Die Wirkung der Teilentschlammung auf den See wird seit dem Abschluss der Teilentschlammung planmäßig bis Ende 2016 beobachtet. Die Ergebnisse dieser Beobachtung dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob beziehungsweise welche nachfolgenden Maßnahmen am Schäfersee erforderlich sind. Frage 11: Welche Beispielprojekte sind an anderen Berliner Orten mit welchem Aufwand in der Vergangenheit erfolgreich durchgeführt worden, die sich auf die Situation des Schäfersees anwenden ließen? Antwort zu 11: Maßnahmenkombinationen zur Regenwasserbewirtschaftung sind für jeden See dem Einzugsgebiet , der Belastungssituation und der Morphologie und dem Leitbild des Zielgewässers anzupassen. Eine Übertragbarkeit der Maßnahmen ist nicht möglich. Frage 12: Welche neuen Erkenntnisse lassen sich aus dem im April 2016 abgeschlossenen Forschungsvorhaben „KURAS“ (Konzepte für urbane Regenwasserbewirtschaftung und Abwassersysteme) für das 2,4 Quadratkilometer große Einzugsgebiet zum Schäfersee nutzen, um die Wasserqualität der Zuflüsse zu verbessern? Antwort zu 12: Im Verbundforschungsvorhaben „Konzepte für urbane Regenwasserbewirtschaftung und Abwassersysteme“ (KURAS) wird am Beispiel von ausgewählten Stadtflächen in Berlin modellhaft untersucht, wie durch Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung Lebensqualität und Umweltbedingungen (z.B. Gewässerqualität , Biodiversität oder Stadtklima) verbessert werden können. Es wird eine Methode entwickelt, anhand derer für städtische Quartiere spezifische Maßnahmenkombinationen der Regenwasserbewirtschaftung aufgestellt werden können. Die Möglichkeit einer Anwendung dieser Methodik auf das Einzugsgebiet des Schäfersees wäre zu prüfen. Frage 14: Ist grundsätzlich beabsichtigt, am Status des Gartendenkmals festzuhalten? Welche Rolle spielt bei dieser Entscheidung die Zunahme des Nutzungsdrucks durch Bevölkerungszuwachs und die Verlagerung von Freizeitaktivitäten in öffentliche Parkanlagen? Antwort zu 14: Am Status des Gartendenkmals wird festgehalten. Die Zunahme des Nutzungsdrucks durch Bevölkerungszuwachs und die Verlagerung von Freizeitaktivitäten in öffentliche Parkanlagen sind für diese Entscheidung irrelevant. Frage 13: Welche jährlichen Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sind im Gartendenkmal festgelegt, die auch das Gewässer und die Uferbereiche einschließen? Frage 15: Wie werden die Anwohnerinnen und Anwohner in den Entwicklungsprozess einbezogen, und wie können sie sich selbst mit Vorschlägen einbringen? Antwort zu 13 und 15: Das gesamte Areal (58.524 Quadratmeter) wird regelmäßig durch das bezirkliche Gartenbauamt gepflegt. Das Gewässer untersteht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Entschlammung des Schäfersees wurde 2015 durch diese durchgeführt. Das Bezirksamt befindet sich in einem regelmäßigen Dialog mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie anderen Institutionen, zum Beispiel mit dem Naturschutzbund (NABU). Im Rahmen der Förderprogramme „Aktive Zentren“ und „Quartiersmanagement“ spielt der Schäfersee eine große Rolle. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 681 3 Bereits im Jahr 2002 hat das Bezirksamt auf Grundlage einer „Vor-Ort-Untersuchung „Qualität und Nutzung öffentlicher Grünanlagen in Berlin“, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom Dezember 2001, einschließlich einer Bürgerbefragung, ein Betreuungskonzept für den Schäferseepark erstellt. In diesem Zusammenhang wurden sieben Regeln zum Aufenthalt in den Schäferseeanlagen formuliert und plakatiert. Berlin, den 21. Juni 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2016)