Drucksache 17 / 18 689 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 08. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2016) und Antwort Aufträge an den Outsourcing-Dienstleister Arvato Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um ungeachtet dessen eine Antwort zu geben, wurden die nachgeordneten Einrichtungen, die Anstalten des öffentlichen Rechts und die Unternehmen des privaten Rechts mit Mehrheitsbeteiligung um eine Stellungnahme gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellten und dem Senat übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage. 1. Welche Aufträge mit welcher genauen Bezeichnung und mit welchem jeweiligen finanziellen Umfang ergingen seit dem Jahr 2011 durch die Senatskanzlei, durch einzelne Senatsverwaltungen oder landeseigene Gesellschaften an den Outsourcing-Dienstleister Arvato? (Bitte nach Auftraggeber*in, beauftragtem Unternehmen, Jahr, Leistungsumfang, Auftragsumfang in Euro und Standort des Auftrages aufschlüsseln.) Zu 1.: Eine bei allen Senatsverwaltungen durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass - mit Ausnahme der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales - keine Geschäftsbeziehungen zu den in Frage 1 genannten Unternehmen bestanden oder bestehen. Der Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat Folgendes gemeldet: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LA- GeSo) hat die arvato direct services Wilhelmshaven GmbH am 15.1.2016 mit der Zusammenführung von papiernen Aktenvorgängen der Erstaufnahme, einem Teilbereich der Leistungsgewährung für Asylantragstellende , in eine Zentrale Aktenregistratur (ZR) beauftragt. Am 26.2.2016 wurde die Beauftragung auf den gesamten Leistungsbereich der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) ausgedehnt. Die Beauftragung umfasste sowohl die physische Zusammenführung der Akten in der ZR, als auch im laufenden Betrieb die Aktenherausgabe an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu Dienstbeginn für die zu vergebenden Termine bzw. auf gesonderte Anforderung durch die Sachbearbeitung. Außerdem hat das Maxim Gorki Theater über die arvato media GmbH Gütersloh im Jahre 2011 Bücher erworben. Die Volksbühne hat über die arvato media GmbH Gütersloh in den Jahren 2014 und 2016 ebenfalls Bücher erworben. Im Interesse der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen unterbleiben an dieser Stelle sowie in der folgenden Darstellung Angaben zu den Auftragswerten. Die Abfrage im Bereich der Landesbeteiligungen, welche mehrheitlich im Landesbesitz sind, hat Folgendes ergeben: Die degewo AG hat in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 die infoscore Consumer Data GmbH part of arvato Financial Solutions für Bonitätsanfragen beauftragt. Seit dem 01.06.2016 besteht die Geschäftsbeziehung zwischen der degewo AG und infoscore Consumer Data GmbH part of arvato Financial Solutions nicht mehr. Die Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts haben mit der arvato Systems perdata GmbH Rahmenverträge für die Zeit vom 01.02.2014 - 31.01.2017 und vom 01.05.2015 - 30.04.2017 für IT- Unterstützungsleistungen (SAP, JAVA) abgeschlossen. 2. Bestanden oder bestehen weitere geschäftliche Beziehungen zwischen einem der unter 1. benannten Unternehmen und Institutionen oder Vertreter*innen des Landes Berlin? Wenn ja, welche und seit wann jeweils? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 689 2 3. Halten Mitglieder des Senats oder Staatssekretär *innen unternehmerische Beteiligungen an den unter 1. genannten Unternehmen? Wenn ja, um welche Anteile in welcher Höhe jeweils handelt es sich? (Bitte aufschlüsseln nach Person, Art der jeweiligen Beteiligung, Name des Unternehmens und Beteiligungsquote.) Zu 2. und 3.: Das Land Berlin wird nach Artikel 58 Absatz 1 der Verfassung von Berlin durch den Regierenden Bürgermeister vertreten. Ob der Regierende Bürgermeister , ein anderes Mitglied des Senats, eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär unternehmerische Beteiligungen an den unter 1. genannten Unternehmen hält, ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 27. Juni 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2016)