Drucksache 17 / 18 690 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 08. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2016) und Antwort Was bedeutet der Betreiberwechsel für das öffentliche Leihfahrradsystem? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt und in welchem anfänglichen Umfang an Rädern und Stationen wird das neue, von der Nextbike GmbH betriebene öffentliche Leihfahrradsystem in Betrieb genommen? Frage 2: Wo werden die ersten Stationen für das neue öffentliche Leihfahrradsystem errichtet? Frage 3: Zu welchen Tarifen und zu welchen Konditionen können von da an Räder des neuen Systems geliehen werden? Antwort zu 1 - 3: Die zeitlichen und räumlichen Planungen sowie das Hochlaufszenario zu Betriebsbeginn werden nach formaler Vertragsunterzeichnung zwischen dem neuen Betreiber, der Nextbike GmbH, und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt voraussichtlich im Juli 2016 vorgestellt. Frage 4: Wird es sich beim neuen öffentlichen Leihfahrradsystem um ein rein stationsbasiertes, oder um ein Mischsystem aus Stationen und frei abstellbaren Rädern handeln? Antwort zu 4: Ausgeschrieben wurde und vergeben wird ein stationsbasiertes System. Frage 5: Wie stellt der neue Betreiber eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie eine gute Integration in den VBB-Tarif und damit eine gute Kombinierbarkeit mit Bussen und Bahnen sicher? Antwort zu 5: Die Anbindung soll auf mehreren Wegen erfolgen, zum Beispiel die räumliche Nähe von Leihfahrradstationen zu ÖPNV 1 -Stationen, bis hin zur Nutzung der VBB 2 -fahrCard als Zugangsmedium. Entsprechende Abstimmungen laufen derzeit an. Frage 6: Werden die Außenflächen an den Nextbike- Rädern für eine Werbefinanzierung genutzt, und wenn ja, wie bewertet dies der Senat? Antwort zu 6: Auf den Fahrrädern darf keine Werbung platziert werden. Ausnahme hiervon bildet Werbung eines gegebenenfalls akquirierten Sponsors. Frage 7: In welchen zeitlichen und räumlichen Ausbaustufen wird die „kompakte Hochlaufphase“ verlaufen, in der das öffentliche Leihfahrradsystem auf 700 Stationen und 5.000 Räder anwachsen soll? Frage 10: Wann werden die angekündigten 5.000 Räder an 700 Stationen vollumfänglich zur Verfügung stehen ? Antwort zu 7 und 10: Der Hochlauf soll flächendeckend bis zum Ende des zweiten Betriebsjahres abgeschlossen sein, eine fristgerechte Genehmigung der Stationsflächen vorausgesetzt. 1 Öffentlicher Personennahverkehr 2 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 690 2 Frage 8: Werden die geplanten 700 Stationen ausschließlich im Innenstadtgebiet innerhalb des S-Bahn- Rings errichtet, und wenn ja, warum? Frage 9: Wird das neue öffentliche Leihfahrradsystem auch auf Teile der äußeren Stadt ausgedehnt, und wenn ja, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien? Antwort zu 8 und 9: Die Beantwortung der Fragen 8 und 9 erfolgte in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17 / 18 666 vom 07. Juni 2016 „Besser spät als nie - endlich Pariser Verhältnisse beim Bike-Sharing?“. Frage 11: Wie viele Nutzungen pro Leihfahrrad und Tag werden mit dem neuen öffentlichen Leihfahrradsystem angestrebt? Antwort zu 11: Angestrebt wird eine signifikante Steigerung im Vergleich zum bisherigen Status. Ziel eines effizienten öffentlichen Fahrradverleihsystems ist es, dass die Leihfahrräder gut ausgelastet sind. Indikator hierfür ist die Anzahl der Fahrten pro Rad und Tag. Daher soll der künftige Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass sich die Anzahl der Fahrten pro Rad und Tag stetig erhöht. Ziel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist eine Quote von mindestens rund zwei Fahrten pro Rad und Tag, welche auch im Bonus-Malus-System Berücksichtigung findet. Um saisonale und tägliche Schwankungen auszugleichen, wird dieser Indikator jeweils auf ein Jahr bezogen. Frage 12: Zu welchen Konditionen werden die mit Hilfe öffentlicher Gelder des Bundes und des Landes Berlins errichteten Stationen des Call-a-Bike-Systems künftig an den Betreiber DB Rent GmbH übergeben oder vermietet? Antwort zu 12: Berlin besitzt keinerlei Eigentum am System des Betreibers DB Rent GmbH. Die öffentlichen Gelder dienten vor allem der Etablierung des Systems und des teilweisen Ausgleichs des Betriebsdefizits. Frage 13: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass nun ein privater Konkurrenzanbieter des öffentlichen Leihfahrradsystems von den Investitionen von insgesamt rund 1,7 Mio. Euro profitiert, mit denen das Land Berlin seit 2013 den Aufbau des bestehenden Call-a-Bike- Systems gefördert hat? Antwort zu 13: Das mit Unterstützung von Land und Bund errichtete System stand und steht den Berlinerinnen und Berlinern sowie den Gästen der Stadt bis heute zur Verfügung, dabei seit dem Ende der gewährten Förderung 2014 ohne zusätzliche Zahlungen des Landes Berlin. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des Senats der Mitteleinsatz als extrem zielführend und effizient einzuschätzen. Es gehen jedoch keinerlei physische Infrastrukturen von der DB Rent GmbH an die Nextbike GmbH über. Das angebotene System der Nextbike GmbH beruht auf eigenen Komponenten. Frage 14: Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen , um zu verhindern, dass künftig zwei parallele, nicht miteinander integrierte, stationsbasierte Leihfahrradsysteme den knappen und umstrittenen öffentlichen Straßenraum , insbesondere auf Gehwegen, in Anspruch nehmen? Antwort zu 14: Die Genehmigung von Stationsflächen obliegt den jeweils zuständigen Bezirken. Hier laufen entsprechende Abstimmungen, ebenso wie mit dem alten Systembetreiber (DB Rent GmbH). Berlin, den 22. Juni 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2016)