Drucksache 17 / 18 700 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 09. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2016) und Antwort Gewalttätige Auseinandersetzung in den Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof am 29.11.2015 - Wie ist der Stand der Ermittlungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was genau ereignete sich nach Erkenntnissen des Senats am 29. November 2015 in der Massenunterkunft für Geflüchtete in den Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof? 2. Wie kam es nach Erkenntnissen des Senats zu der gewalttätigen Auseinandersetzung (Ursache, Auslöser, Ablauf, Eskalationsstufen etc.)? Zu 1. und 2.: Am 29. November 2015 kam es, den bisherigen Ermittlungen zufolge, zwischen Bewohnern der Flüchtlingsunterkunft im Hangar 3 des ehemaligen Flughafens Tempelhof zu Streitigkeiten bei der Essensausgabe , die in einer körperlichen Auseinandersetzung zweier Personengruppen mündeten. Da sowohl die polizeilichen als auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, konnte noch keine abschließende Wertung der Beweismittel erfolgen. Daher können zu den genauen Abläufen des Tatgeschehens derzeit keine Angaben gemacht werden, um den Ermittlungszweck nicht zu gefährden. 3. Welche Ermittlungsmaßnahmen hat die Berliner Polizei zu welchem Zeitpunkt jeweils durchgeführt? Zu 3.: Von den eingesetzten Polizeikräften wurden im Rahmen des Einsatzes Identitätsfeststellungen der beteiligten Personen und Zeuginnen und Zeugen durchgeführt. Weitere Angaben können im Hinblick auf das noch nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren nicht gemacht werden (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2). 4. Von wie vielen Personen hat die Berliner Polizei die Personalien festgestellt? (Bitte nach Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen Betreiberfirma, Mitarbeiter*innen Wachschutzfirma etc. aufschlüsseln.) Zu 4.: Die eingesetzten Polizeikräfte haben im Rahmen des Einsatzes von 23 in der Notunterkunft untergebrachten Personen, sechs Beschäftigten des Sicherheitsdienstes sowie einem Mitarbeiter der Betreiberfirma die Personalien festgestellt. 5. Wie viele Personen hat die Berliner Polizei erkennungsdienstlich behandelt? (Bitte nach Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen Betreiberfirma, Mitarbeiter*innen Wachschutzfirma etc. aufschlüsseln.) Zu 5.: Durch Dienstkräfte der Polizei Berlin wurden im Rahmen des Einsatzes 22 in der Notunterkunft untergebrachte Personen erkennungsdienstlich behandelt. 6. Wie viele Anzeigen wegen welcher Straftaten wurden in diesem Zusammenhang aufgenommen und wie viele Verfahren wurden wegen welcher Straftaten von Amts wegen eingeleitet? (Bitte nach Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen Betreiberfirma, Mitarbeiter*innen Wachschutzfirma etc. aufschlüsseln.) Zu 6.: Zu dem betreffenden Vorfall wird bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren gegen derzeit insgesamt 23 Beschuldigte wegen des Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs geführt. Soweit es die Körperverletzung zu Lasten eines Bewohners der Unterkunft betrifft, wird in diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt geführt, da bislang keine Tatverdächtige oder kein Tatverdächtiger namhaft gemacht werden konnte. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 700 2 7. Wie viele Personen wurden durch die Berliner Polizei oder die Staatsanwaltschaft Berlin als Zeug*innen, Beschuldigte*r oder Betroffene*r vernommen? (Bitte nach Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen Betreiberfirma, Mitarbeiter*innen Wachschutzfirma etc. aufschlüsseln.) 8. Treffen Presseberichte zu, wonach es Videomaterial von Bewohner*innen gibt, welche die Auseinandersetzung dokumentieren und hat die Berliner Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Berlin dieses gesichtet? 9. Treffen Presseberichte zu, wonach Mitarbeiter *innen der Wachschutzfirma versucht haben sollen, entsprechendes Videomaterial von Bewohner*innen zu löschen? Zu 7. - 9.: Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2. 10. Wie viele Bewohner*innen haben im Anschluss an die Auseinandersetzung ein Hausverbot von der Betreiberfirma erhalten bzw. mussten die Massenunterkunft verlassen? Zu 10.: Im Anschluss an die Auseinandersetzungen in den Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof am 29. November 2015 wurden von der Betreiberfirma gegenüber drei Personen Hausverbote ausgesprochen und durchgesetzt. 11. Sind die polizeilichen Ermittlungsverfahren zu dem Vorgang bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 12. Sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zu dem Vorgang bereits abgeschlossen? Wenn ja, seit wann und mit welchem Ergebnis? 13. Welche strafprozessualen Maßnahmen sind zu welchem Zeitpunkt jeweils von der Staatsanwaltschaft Berlin durchgeführt worden? Zu 11. - 13.: Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2. Berlin, den 23. Juni 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2016)