Drucksache 17 / 18 706 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 09. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2016) und Antwort Realisierungsstand der Ortsumfahrung Ahrensfelde Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planungs- bzw. Genehmigungsprozesses zwischen Senat, dem Land Brandenburg und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hinsichtlich der Realisierung Ortsumfahrung Ahrensfelde? Antwort zu 1: Die verbliebenen Konfliktpunkte, die Finanzierung des auf Berliner Gebiet verlaufenden Abschnittes zwischen dem neuen Knotenpunkt der Märkischen Allee mit der Ahrensfelder Chaussee bis zum Bauende sowie die Ausbildung des Bereiches zwischen diesem Knoten und der Landesgrenze als gedeckelter Trog oder „ebenerdig“ (mit beidseitigen Lärmschutzwänden), werden zwischen den genannten Akteuren kontrovers diskutiert. Aktuell wurde auf Initiative mehrerer Mitglieder des Bundestages der Haushaltsausschuss des Bundestages gebeten, sich mit der Problematik bzw. dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses, eine ebenerdige Lösung vorzusehen, auseinander zu setzen. Frage 2: Sind inzwischen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie von sonstigen Betroffenen ausgewertet, wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Frage 3: Über welche Planungs- und Bauszenarien kann der Senat Auskunft geben? Antwort zu 2 und 3: Das Verfahren ruht bis zur Klärung der unter Punkt 1 ausgeführten offenen Fragen, da deren Beantwortung erheblichen Einfluss auf die weitere Vorgehensweise ausübt. So würde zum Beispiel die Umstellung des Lärmschutzkonzeptes von der Trog- zu einer „ebenerdigen Lärmschutzwandlösung“ eine Umplanung einschließlich erneuter Auslegung bedingen. Die Klärung dieser Fragestellung ist also gleichsam Voraussetzung für die Einschätzung des Weiteren zeitlichen Ablaufes des Verfahrens. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Forderung der politische Verantwortlichen aus Marzahn-Hellersdorf, dass sich das Land Berlin an den Kosten eine Verkehrslösung Ahrensfelde beteiligen sollte, um eine auch für die Anwohner *innen in Marzahn-Nord erträgliche Trassenführung zu ermöglichen? Antwort zu 4: Auf der Grundlage der Aufgabenteilung des Grundgesetzes und der Landeshaushaltsordnung Berlin verfolgt der Senat von Berlin die Durchsetzung der durch den damaligen Bundesverkehrsminister (2009) persönlich erteilten Genehmigung des Straßenentwurfs, einschließlich der Trogvariante sowie der vollständigen Finanzierung des Projektes durch den Bund. Frage 5: Welche anderen Möglichkeiten sieht der Senat die für viele Anwohner*innen unerträgliche Troglösung durch die Klandorfer Straße zu verhindern? Antwort zu 5: Träger des Vorhabens ist die Bunderepublik Deutschland. Der Senat von Berlin befürwortet nach wie vor die ausgelegte, im Planfeststellungsverfahren befindliche, Lösung, insbesondere die Führung der Straße in für die Anwohnerinnen und Anwohner verträglicher gedeckelter Troglage. Berlin, den 24. Juni 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2016)