Drucksache 17 / 18 713 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 10. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2016) und Antwort Asbest in der Weißen Siedlung – was unternimmt der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen gibt es insgesamt in der Weißen Siedlung in Neukölln? Antwort zu 1: Über die Wohnungen in der sogenannten Weißen Siedlung kann keine Angabe gemacht werden . Frage 2: Welche Wohnungen in der Weißen Siedlung in Neukölln sind asbestbelastet (bitte Straßen- und Hausnummerngenau auflisten) Antwort zu 2: Das Vorhandensein von intakten festgebundenen Asbestprodukten in baulichen Anlagen stellt grundsätzlich keinen Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften dar. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Meldung oder Katalogisierung von möglichen Asbestbauprodukten in Gebäuden. Daher sind darüber keine Angaben möglich. Frage 3: Seit wann ist für jede dieser Wohnungen bekannt , dass eine Asbestbelastung vorliegt? Antwort zu 3: Bei der Bauaufsicht Neukölln aktenkundig ist der Eingang einer Mieteranzeige am 27.11.2014 mit dem erstmaligen Hinweis auf asbesthaltige Baustoffe in einer Wohnung der sogenannten Weißen Siedlung. Siehe außerdem Antwort zu Frage 2. Frage 4: In welchen Wohnungen in der Weißen Siedlung haben seit 2014 Arbeiten an asbesthaltigen Bodenbelägen stattgefunden? (Bitte Zeitraum der Bauarbeiten wohnungsgenau auflisten) Antwort zu 4: Dem Senat liegen darüber keine Informationen vor. Sanierungs- u. Instandsetzungsarbeiten sind gemäß § 62 Absatz 4 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) verfahrensfrei , d.h. entsprechende Arbeiten sind bei der Bauaufsichtsbehörde nicht bauantrags- bzw. anzeigepflichtig. Aufgrund der Gefahrstoffverordnung sind dem in Berlin für den Arbeitsschutz zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz , Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) Tätigkeiten mit Asbest anzuzeigen. Eine wohnungsbezogene Zuordnung findet jedoch nicht statt (siehe auch Antwort zu Frage 7). Frage 5: Wie und durch wen wurden Anwohner der Weißen Siedlung über Bauarbeiten an asbesthaltigen Bodenbelägen dortselbst informiert? Antwort zu 5: Der Senat hat hierüber keine Informationen . Frage 6: Wie und durch wen wurde sichergestellt, dass Bauarbeiten an asbesthaltigen Bodenbelägen fachgerecht durchgeführt wurden? Antwort zu 6: Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass Bauarbeiten an asbesthaltigen Bodenbelägen unter Beachtung der Anforderungen der für den Arbeitsschutz geltenden Gefahrstoffverordnung durchgeführt werden. Dazu sind vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für den spezifischen Arbeitsbereich zu erstellen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzulegen und durchzuführen . Frage 7: Trifft es zu, dass seit 2014 in der Weißen Siedlung Bauarbeiten an asbesthaltigen Bodenbelägen nicht fachgerecht, unter Verletzung des Arbeitsschutzes sowie des Gesundheitsschutzes für die Bewohner durchgeführt wurden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 713 2 Antwort zu 7: Für die Kontrolle über die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften ist in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) zuständig. In 2016 hat die Arbeitsschutzverwaltung Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften vor Ort festgestellt. Bei dem für die Kontrolle über die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz , Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) werden jedoch Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften nicht nach Ausführungsorten oder Bauherrschaft bzw. Auftraggebern sondern ausschließlich nach Arbeitgebern erfasst. Eine Auswertung der Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften speziell im Bereich der Weißen Siedlung für den angefragten Zeitraum ist sehr aufwendig und nicht möglich. Frage 8: Wenn 6 ja, welche Konsequenzen hatten diese Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz? Antwort zu 8: Vermutlich ist hier der Bezug zu Frage 7 gemeint. Nach Informationen des Senats hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) das für Umweltdelikte zuständige Landeskriminalamt (LKA) informiert, welches wegen des Verdachts der Begehung von Umweltstraftaten Ermittlungen eingeleitet hat. Nach Abschluss der Ermittlungen des LKA, wird das LAGetSi prüfen, ob gegebenenfalls noch Ordnungswidrigkeiten nach Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrstoffrechtlichen Regelungen zu ahnden sind. Berlin, den 28. Juni 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2016)