Drucksache 17 / 18 725 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 14. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016) und Antwort Gaslicht III - Flächendenkmalschutz für Gasbeleuchtung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es inzwischen eine vollständige Konzeption zur Unterschutzstellung der Berliner Gasbeleuchtung als industrielles Flächendenkmal, wenn ja, wo kann man das nachlesen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und das Landesdenkmalamt (LDA) haben 2013/14 eine Konzeption zur Erhaltung der Berliner Gasbeleuchtung erarbeitet und abgestimmt. Diese Konzeption beinhaltet die Erhaltung der historischen Gasbeleuchtung in denkmalgeschützten historischen Quartieren wie zum Beispiel Alt-Lietzow oder dem historischem Zentrum Charlottenburgs um die Schloßstraße. Dadurch konnten zirka 3.300 Gasleuchten geschützt werden . Alle überlieferten Leuchttypen wurden dabei berücksichtigt . Darüber hinaus sollen in weiteren historischen Quartieren bei einer Umrüstung auf lichtemittierende Dioden-Leuchten des gleichen Typs Form und Lichtfarbe der Gasleuchte weitestgehend erhalten werden. Die nachrichtliche Übernahme des geschützten Gaslaternenbestands in das öffentlich zugängliche Denkmalinformationssystem des Landes Berlin (Denkmalliste, Denkmalkarte, Denkmaldatenbank) befindet sich in Vorbereitung . Eine gemeinsame Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Landesdenkmalamtes ist in der Reihe „Beiträge zur Denkmalpflege in Berlin“ geplant. Frage 2: Sind dem Senat Studien, Erklärungen und ähnliches bekannt, wonach die Berliner Gasbeleuchtung als industrielles Flächendenkmal unter Schutz gestellt werden sollte, wenn ja, welche? Antwort zu 2: Dem Senat ist ein Gutachten vom März 2013 bekannt. Das Gutachten geht davon aus, dass der überlieferten Gasbeleuchtung als Netz und in ihrer Gesamtheit Denkmaleigenschaft zukommt. Nach Mitteilung des Landesdenkmalamts Berlin ist bei Zeugnissen großstädtischer Infrastruktur (Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Verkehr) die Erhaltung einer Auswahl der überdurchschnittlich bedeutenden Anlagen von der Erzeugung über die Verteilung bis zur Anwendung erforderlich. Das gilt insbesondere bei massenhaft auftretenden historischen Kleinobjekten wie der Gasbeleuchtung. Diese Auswahl ist bereits bei Bauwerken der Gaserzeugung und -verteilung vorgenommen worden und deren Eintragung in die Berliner Denkmalliste erfolgt. Im Zeitraum 2013/14 wurde die Festlegung für die öffentliche Gasbeleuchtung getroffen. Dies erfolgte unter besonderer Berücksichtigung der Gasbeleuchtung in Flächendenkmalen , da hier der Zeugnischarakter durch das zeittypische städtebauliche und architektonische Umfeld am besten zum Tragen kommt. Frage 3: Sieht der Senat Möglichkeiten, die Aktivitäten zur stärkeren Förderung der Industriekultur auch auf die Gasbeleuchtung anzuwenden, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Mit dem Erhalt von ca. 3.300 Gasleuchten gewährleistet der Senat einen Beitrag zur Bewahrung der Gasbeleuchtung und zur Förderung der Industriekultur . Frage 4: Was unternimmt der Senat, um die touristische Bedeutung der Berliner Gasbeleuchtung stärker im Stadtmarketing hervorzuheben? Antwort zu 4: Die Bedeutung der Gasbeleuchtung für die Berliner Stadtgeschichte wird nach der Dislozierung des Gasleuchten-Museums vom Tiergarten auf das Parkareal des Deutschen Technikmuseums qualitativ deutlich besser dargestellt werden können und damit auch für Touristen von größerer Attraktivität sein. Diesbezügliche Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 725 2 Planungen werden zurzeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin ausgearbeitet und stehen unmittelbar vor ersten Realisierungsschritten. Berlin, den 30. Juni 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2016)