Drucksache 17 / 18 727 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 14. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016) und Antwort Sichere und kurze Wege für Kinder im Grundschulalter – familienfreundliche Stadtstruktur Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bedeutend ist für den Senat die Ausrichtung Berlins zur Stadt der kurzen Wege insbesondere bei Wohnungsneubau und Verdichtung von Siedlungsgebieten und der Grundschulstandortentwicklung? 2. Welche Grundschulstandorte in Berlin haben für das Schuljahr 2016/2017 und darüber hinaus Schulgebäude , die aufgrund des Zuschnitts der Einzugsbereiche räumlich und organisatorisch nur für Schülerinnen und Schüler der 1.-4. Klasse (auch in Form der jahrgangsübergreifenden Schuleingangsstufe) genutzt werden? Wie viele Schülerinnen und Schüler gehen insgesamt in die jeweilige Schule an diesen Schulstandorten und wie viele Schülerinnen und Schüler der dazu gehörenden 5.- 6. Klassen gehen in sogenannte Filialen der Grundschulen? Wie weit sind diese Filialen von dem jeweiligen Hauptsitz der Schule entfernt und wie ist die Filiale schul- und verkehrsorganisatorisch an den Hauptsitz der Schule angeschlossen ? Zu 1. und 2.: Bei Grundschulen gilt das Prinzip der wohnortnahen Beschulung unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege. Dies ist durch die Festlegung von Einschulungsbereichen zu gewährleisten, die infolge der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und daraus resultierend variierenden Bevölkerungsdichte sehr unterschiedlich sein können. Die Festlegung der Einschulungsbereiche obliegt gemäß § 109 Schulgesetz (SchulG) den Bezirken; ebenso die Festsetzung der Aufnahmekapazität der von ihnen verwalteten Schulen sowie die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule , insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Schulraumkapazitäten. Eine Berichtspflicht darüber, ob oder wie weit Filialen von Hauptstandorten entfernt sind oder welche Schulen in welchen Gebäuden und/oder Filialen organisiert werden, besteht nicht. Die Bezirke entscheiden eigenverantwortlich unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege (s.o.) über die Nutzung ihrer Liegenschaften. 3. Wie definiert der Senat die für das Funktionieren einer Grundschule erforderliche Systemgröße? Zu 3.: Gemäß den Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) vom 25.06.2012 sollten Grundschulen 3- bis 4-zügig organisiert werden. Höhere Zügigkeiten sind bei entsprechender Bedarfslage möglich. 4. Ist es zutreffend, dass wieder zu ertüchtigende Schulstandorte nur deshalb so zögerlich in Angriff genommen werden, weil die Gründung von weiteren Schulen einen höheren Verwaltungsakt nach sich ziehen als der Ausbau von vorhandenen Schulen mit Schulergänzungsbauten bzw. die Zuordnung von Filialen? Zu 4.: Nein. 5. Wie bewertet der Senat die Sicherstellung von Grundschulplätzen in den Planungsräumen Hohenschönhauser Straße und Fennpfuhl-West? Zu 5.: Der Bezirk Lichtenberg hat wie folgt Stellung genommen: „Aufgrund stetig steigender Schülerzahlen im Rahmen „Wachsende Stadt“ (Zuzüge aus anderen Bundesländern, Bezirken und Staaten, steigende Geburtenzahlen, Wohnungsbau ), insbesondere auch durch die gestiegene Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, steht der Bezirk Lichtenberg vor großen Herausforderungen bei der Bereitstellung insbesondere von Grundschulplätzen, da nach dem Berliner Schulgesetz eine wohnortnahe Versorgung gewährleistet werden muss. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 727 2 Die schulorganisatorischen Maßnahmen des Bezirksamtes im Prognoseraum Lichtenberg Nord betreffen insbesondere die Sonnenuhr-Schule, die Schule am Roederplatz und die Schule im Gutspark. Diese Schulen sind im Verbund zu betrachten, da die Einschulungsbereiche unmittelbar aneinander grenzen und demzufolge durch Veränderung von Einschulungsbereichen eine gleichmäßige , auf die Standorte bezogene Zuordnung der Schülerinnen und Schüler erfolgen kann. Zur Erklärung der schulorganisatorischen Maßnahmen eine Erläuterung: Selbstverständlich werden vom Schulträger alle für die Schulplanung relevanten Daten zusammengetragen und ausgewertet. Der aktuelle Schulentwicklungsplan für den Bezirk Lichtenberg liegt für den Zeitraum 2014/2015 bis 2017/2018 vor, die Daten werden ständig aktualisiert und in der Arbeitsgruppe (AG) Schulentwicklungsplanung vorgestellt. Aufgrund der aktuellsten Daten der Bevölkerungsprognose 2015 - 2030 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), der Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) vom Februar 2016 und den Zahlen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) (Stand 31.12.2015) sowie der sogenannten Oktoberstatistik der SenBildJugWiss zeichnet sich eine noch höhere Steigerung der Schülerzahlen als bisher angenommen ab. Bereits vor Einrichtung des Schuljahres 2015/2016 war dem Schulträger bekannt, dass künftig im benannten Prognoseraum die Schülerzahlen weiterhin drastisch steigen und Entlastungs- bzw. Schulerweiterungsmaßnahmen erfolgen müssen. So ist als langfristige Maßnahme die Reaktivierung des ehemaligen Schulstandortes Paul-Junius-Str. 69 durch Sanierung für eine Schulnetzerweiterung geplant und Bestandteil der Investitionsplanung 2015 – 2019 des Landes Berlin. Die Sanierungsmaßnahmen an diesem Standort werden im Jahr 2017 beginnen, die Fertigstellung ist für 2019 geplant. Weiterhin wurde als kurzfristige Maßnahme zur Entlastung des Prognoseraums Lichten¬berg Nord für den Standort der Schule am Roederplatz die Errichtung eines modularen Ergänzungsbaus (MEB) bei der SenBildJug- Wiss beantragt, wofür kurz vor den Weihnachtsferien 2015 die Bestätigung vorlag. Die Übergabe des Gebäudes erfolgt voraussichtlich im Februar 2017. Veränderungen der bestehenden Einschulungsbereiche der Sonnenuhr-Schule, der Schule am Roederplatz und der Schule im Gutspark konnten für das Schuljahr 2016/2017 nicht mehr erfolgen, da hierfür mindestens 12 Monate Vorlauf benötigt werden. Da an der Sonnenuhr-Schule und der Schule im Gutspark das Defizit an Grundschulplätzen am höchsten ist und nur am Standort der Schule am Roederplatz eine kurzfristige bauliche Erweiterung mittels MEB möglich war, mussten künftige Erstklässler der Sonnenuhr-Schule und der Schule im Gutspark jeweils im Umfang von einer Klasse an die Schule am Roederplatz gemäß § 54 Abs. 2 und 3 SchulG i.V.m. § 4 Abs. 7 Grundschulverordnung zugewiesen werden. Diese Schülerinnen und Schüler werden somit künftig zur Schule am Roederplatz gehören. Um diese zwei zusätzlichen Klassen von Schulanfängerinnen und Schulanfängern an diesem Standort aufzunehmen , wurden gemeinsam mit den drei Schulleitungen und der Schulaufsicht Gespräche geführt, um eine möglichst unkomplizierte und praktikable Lösung zu finden. Da der MEB nicht zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 zur Verfügung stehen wird und durch die Schule am Roederplatz ohne diesen Raumzugewinn eine Aufnahme der zusätzlichen zwei Lernanfängerklassen nicht erfolgen kann, wurde die Entscheidung getroffen, dass temporär für diese Zeit die 5. und 6. Klassen der Schule an einem Filialstandort (Rüdigerstr. 76) beschult werden. Nach Fertigstellung des MEB ist eine Rückführung dieser Schülerinnen und Schüler an den Hauptstandort geplant. Für den Transport dieser Schülerinnen und Schüler wird ein Bustransfer eingerichtet. Dieser Maßnahme ging ein langer Abstimmungsprozess voran, in welchem der Schulträger und die Schulaufsicht der Außenstelle Lichtenberg der SenBildJugWiss gemeinsam mit den drei betroffenen Schulleitungen intensiv im Gespräch standen. Am 12.01., 11.02. und 25.02.2016 erfolgten jeweils Gespräche mit den Schulleiterinnen der Sonnenuhr-Schule, der Schule am Roederplatz und der Schule im Gutspark sowie der Schulaufsicht zum weiteren Verfahren der Einrichtung des Schuljahres 2016/2017. Am 14.04.2016 fanden Informationsveranstaltungen für die Eltern statt, sowohl für Eltern, deren Kinder von der Auslagerung in das Filialgebäude betroffen sind, als auch derer, die zugewiesen wurden. Am 09.05.2016 wurde in der Schulkonferenz der Schule am Roederplatz u.a. das Thema „Auslagerung der 5. und 6. Klassen in das Filialgebäude in der Rüdigerstr. 76“ erörtert. In dieser Schulkonferenz teilte das Kollegium der Schule ihre Fragen und Ängste zu diesem Thema mit und bat um einen Gesprächstermin mit dem Schulträger . Diesem Wunsch wird selbstverständlich nachgekommen . Als Termin wurde dem Kollegium ein Gespräch gemeinsam mit der Außenstelle Lichtenberg der SenBild- JugWiss und dem Schulträger für den 06.07.2016 angeboten . Die Anhörung des Bezirksschulbeirates fand gemäß § 111 Absatz 3 Ziffern 2 und 6 SchulG am 23.05.2016 statt. Es gab keine Einlassungen. Die Schulkonferenzen wurden wie folgt angehört: Sonnenuhr-Schule am 12.05.2016 (keine Einlassungen ). Schule am Roederplatz am 09.05.2016 (eine Einlassung : die Rudolf-Seiffert-Straße 33 ist ein sozialer Brennpunkt , es wird eine Verstärkung der sozialen Lage an der Schule befürchtet). Der Schulträger hat bereits geprüft, wie viele schulpflichtige Kinder in den kommenden Jahren aus der Rudolf-Seiffert-Straße 33 erwartet werden, die Zahl ist zu vernachlässigen (je zwei Kinder in den kommenden zwei Schuljahren). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 727 3 Schule im Gutspark am 10.05.2016 (eine Einlassung bzw. Nachfrage zur Aufnahme von Geschwisterkindern). Der Schulträger kann Geschwisterkinder nur aufnehmen, wenn feie Kapazitäten vorhanden sind. Es wird versichert, dass der Schulträger diese Entscheidungen nicht leichtfertig getroffen sondern auch andere Lösungsmöglichkeiten geprüft hat. Eine dieser Lösungsmöglichkeiten war u.a. der Schulstandort der Selma-Lagerlöf-Schule (Förderzentrum „Sprache“), welcher sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Schule am Roederplatz befindet. Hier wäre ein Umzug des Förderzentrums „Sprache“ aufgrund fehlender Einschulungsbereiche möglich, so dass dann das Gebäude des Förderzentrums durch die Schule am Roederplatz genutzt werden könnte. Diese Möglichkeit befindet sich vom Schulträger in Absprache mit der Schulaufsicht noch im Prüfungsprozess . Eine Umsetzung dieser Möglichkeit wäre jedoch bis zum Schuljahresbeginn 2016/2017 nicht möglich gewesen, da die Vorbereitung des Umzuges eines kompletten Schulstandortes einen gewissen Planungsvorlauf benötigt. Aus diesen Gründen wurde diese Lösungsvariante noch nicht mit der Selma-Lagerlöf-Schule kommuniziert . Inwieweit dies eine endgültige Lösung sein könnte, wird ebenfalls geprüft (s. KA /0741/ VII der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg).“ 6. Ist es zutreffend, dass der Senat ab dem Schuljahr 2016/2017 im Ortsteil Fennpfuhl in Lichtenberg lange Schulwege in Kauf nimmt, weil die bezirkliche Schulentwicklungsplanung dem Bevölkerungsanstieg durch ungenügende Berücksichtigung von Zuzug und Wohnungsneubau mehrere Jahre hinterherhinkt? Zu 6.: Wie zu 1. und 2. dargestellt, obliegt den Bezirken die Festsetzung von Einschulungsbereichen. Eine „Inkaufnahme des Senats“ ist insofern nicht gegeben. Der Bezirk Lichtenberg hat wie folgt Stellung genommen: Der längste Schulweg beträgt 1.600 Meter und ist damit altersangemessen. 7. Wann hat der Bezirk Lichtenberg erstmalig die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für die beiden vorhandenen Schulstandorte in der Paul-Junius-Str. für das Investitionsprogramm angemeldet? Welche Gründe haben aus Sicht des Senates dazu geführt, dass diese Sanierungsmaßnahmen bisher nicht durchgeführt wurden? Zu 7.: Der Bezirk Lichtenberg hat wie folgt Stellung genommen: „Beide Maßnahmen wurden 2014 vom Bezirk angemeldet und sind Bestandteil der Investitionsplanung 2015 - 2019 des Landes. Standort Paul-Junius-Str. 69: 1. Rate ab 2017, insgesamt 10,5 Mio. €; Paul-Junius-Str. 25-27: 1. Rate ab 2019, insgesamt 19 Mio. €. Es ist von einer Bauzeit von jeweils zwei bis drei Jahren auszugehen. Ergänzend wird mitgeteilt: Die Anmeldung und weitere Bearbeitung erfolgten gemäß dem Regelverfahren für investive Hochbaumaßnahmen im Land und orientieren sich an der Investitionsplanung. Im Mai 2014 hat das Bezirksamt die Einleitung des erforderlichen Verfahrens zur Ermittlung des Kostenrahmens von Hochbaumaßnahmen im Land Berlin (Rundschreiben SenStadtUm VI B Nr.01/2010) beschlossen. Der Bezirk beantragte die für die Untersuchung erforderlichen Vorbereitungsmittel im Juni 2014 bei SenStadtUm; die Bewilligung erfolgte im Oktober 2014. Die Untersuchung zur frühen Kostensicherheit wurde in Januar 2015 (Paul-Junius-Str. 69) und im Juni 2015 (Paul-Junius-Str. 25-27) abgeschlossen. Die Erteilung des Testats durch die SenStadtUm erfolgte im Februar 2015 (Paul-Junius-Str. 69) bzw. im Juli 2015 (Paul-Junius-Str. 25-27). Im weiteren Verfahren wurden für beide Objekte Bedarfsprogramme erarbeitet, welche für die Paul-Junius-Str. 69 im Juli 2015 durch SenStadtUm baufachlich genehmigt wurden und für die Paul-Junius-Str. 25-27 im Januar 2016. Für die Paul-Junius-Str. 69 liegt nunmehr die erarbeitete Vorplanungsunterlage (VPU) vor, welche in den nächsten Tagen zwecks Genehmigung an die SenStadtUm gesendet wird. Gemäß erster Ratenstellung in der Investitionsplanung 2015 - 2019 (Stand Revision SenFin) ist ein Baubeginn in der Paul-Junius-Str. 69 ab Juli 2017 geplant. Für die Paul-Junius-Str. 25-27 läuft derzeit das Vergabeverfahren nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF-Verfahren) zur Ermittlung des Projektsteuerers , der Architekten, der Fachplaner und der Statiker . Die Ratenstellung in der Investitionsplanung beginnt hier ab 2019.“ 8. Gab es Überlegungen, andere Grundstücke im Fennfuhl für Schulneubauten zur Verfügung zu stellen? Sind bezirksübergreifende Lösungen z.B. mit dem Bezirk Pankow angestellt worden, um den Fehlbedarf an Schulplätzen abzubauen? Zu 8.: Der Bezirk Lichtenberg hat wie folgt Stellung genommen: „Nein. Im Ortsteil Fennpfuhl stehen keine weiteren Grundstücke für einen Schulneubau zur Verfügung.“ 9. Was spricht aus Sicht des Senates dagegen, dass der Schulstandort in der Paul-Junius-Straße 23-25 zu einer Gemeinschaftsschule ausgebaut wird und somit auch zur Entkrampfung der Situation um fehlende Grundschulplätze in den Planungsräumen Hohenschönhauser Straße und Fennpfuhl-West beitragen kann? Zu 9.: Der Bezirk Lichtenberg hat wie folgt Stellung genommen: „Die Paul-Junius Str. 25-27 ist nach dem Musterraumprogramm für eine 4-zügige Gemeinschaftsschule nicht geeignet.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 727 4 10. Welche Empfehlungen hat der Senat für die Bezirke zur Entscheidung über die Bildung von Grundschulfilialen für Schülerinnen und Schüler der 5. - 6. Klassen, die aufgrund des Zuschnitts der Einzugsbereiche in anderen Schulgebäuden (auch außerhalb der Ortsteile) unterrichtet werden müssen? 11. Welche Empfehlungen hat der Senat für die Familien , die ihren Grundschulkindern lange Schulwege ersparen wollen, auch dann, wenn sie selbst für die unverschuldet langen Schulwege zu einer Filiale keine zusätzlichen Kosten tragen müssen? Zu 10. und 11.: Keine. Die Bezirke entscheiden eigenverantwortlich . 12. Wer erstellt mit welchem Vorlauf im Vorfeld von Entscheidungen zur Bildung von Grundschulfilialen Kosten -Nutzen-Analysen und wie werden diese Analysen mit den Schulgremien ausgewertet? 13. Wie sieht diese Kosten-Nutzen-Analyse zur Erweiterung des Schulstandortes und deren Bewertung durch die Schulgremien für die Schule am Roederplatz aus und welche Auswirkungen haben die schulorganisatorischen Veränderungen auf die Teilnahme der Schule am Bonus-Programm des Senats? Zu 12. und 13.: Bzgl. des Bonus-Programms ist auszuführen , dass die Budgets der Schulen haushaltsjährlich neu berechnet werden. So kann im Rahmen der vorhandenen Mittel flexibel auf Veränderungen reagiert werden. Das erfolgt im Sinne der größtmöglichen Unterstützung der Schulen nach den in der Handreichung festgelegten Regeln des Bonus-Programms. Der Bezirk Lichtenberg hat wie folgt Stellung genommen : „Selbstverständlich führt der Bezirk eine Kosten- Nutzen-Analyse durch. Das Schulgesetz sieht eine Beteiligung der Gremien im Rahmen einer Kosten-Nutzen- Analyse nicht vor. Für die Verteilung des Bonus- Programms ist der Bezirk nicht zuständig.“ Berlin, den 23. Juni 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2016)