Drucksache 17 / 18 729 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 14. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016) und Antwort Notunterkunft Glienicker Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Weshalb sollen die geflüchteten Menschen, die gegenwärtig in der Notunterkunft in der Glienicker Straße im Bezirk Treptow-Köpenick untergebracht sind, angeblich in eine neue Gemeinschaftsunterkunft am Buckower Damm in Neukölln verlegt werden, statt – wie von der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vorgeschlagen – in die geplante Unterkunft im früheren Abschiebegewahrsam in der Grünauer Straße? Zu 1.: Der in der Vergangenheit als Abschiebegewahrsam genutzte Standort in der Grünauer Straße soll künftig für die Unterbringung von Asylbegehrenden aus sicheren Herkunftsstaaten genutzt werden, die nach § 47 Absatz 1a Asylgesetz (AsylG) verpflichtet sind, bis zur Entscheidung des zuständigen Bundesamtes über den Asylantrag in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob die Unterkunft als Aufnahmeeinrichtung für das beschleunigte Verfahren nach § 30a AsylG eingerichtet werden soll. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind derzeit anhängig. Vor diesem Hintergrund kann der Umzug der in der Notunterkunft Glienicker Straße untergebrachten Geflüchteten nicht in diese Einrichtung erfolgen , sondern es bedarf dafür einer alternativen Unterkunft . Hierfür ist das am Standort Gerlinger Straße / Buckower Damm, 12349 Berlin-Neukölln (Lichtenrade) errichtete Wohncontainerdorf (TempoHome) vorgesehen. 2. Wie viele Menschen sind gegenwärtig in der Glienicker Straße untergebracht? Zu 2.: Die Belegungsstatistik der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) weist zum Stichtag 21.06.2016 eine Belegung von 263 Personen in der Notunterkunft Glienicker Straße aus. 3. Welche Kapazität haben die geplanten Gemeinschaftsunterkünfte am Buckower Damm und in der Grünauer Straße? Zu 3.: In der geplanten Gemeinschaftsunterkunft Gerlinger Straße/ Buckower Damm ist eine Kapazität in Höhe von 1000 Plätzen vorgesehen. Am Standort Grünauer Straße sollen 280 Plätze eingerichtet werden. 4. Wann sollen sie jeweils fertiggestellt sein? Zu 4.: Am Standort Grünauer Straße ist nach dem derzeitigen Planungsstand vom Abschluss der erforderlichen Umbauarbeiten frühestens Mitte September 2016 auszugehen . Das am Standort Gerlinger Straße/ Buckower Damm errichtete TempoHome soll zum 06.09.2016 fertiggestellt werden. 5. Wer sollen jeweils die Träger der Gemeinschaftsunterkünfte sein? Zu 5.: Für die Auswahl einer Betreiberin/eines Betreibers für die Aufnahmeeinrichtung am Standort Grünauer Straße soll ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt werden. Für die geplante Gemeinschaftsunterkunft Gerlinger Straße/Buckower Damm erfolgt eine Ausschreibung. Diese wird im offenen Verfahren auf der Vergabeplattform der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Die Betreiberauswahl ist somit noch nicht erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 729 2 6. Wo soll die Beschulung der Kinder künftig erfolgen ? Zu 6.: Für die Beschulung der Schulpflichtigen in den zu errichtenden Unterkünften auf dem Buckower Feld ist derzeit geplant: Für neu zuziehende Kinder und Jugendliche werden neue Willkommensklassen eingerichtet. Der Klärungsprozess zwischen Schulamt, Schulleitungen und Schulaufsicht hinsichtlich der Standorte ist bereits eingeleitet und wird noch vor den Sommerferien abgeschlossen sein. 7. Stimmt mir der Senat zu, dass eine Unterbringung der geflüchteten Menschen im selben Sozialraum und damit die Aufrechterhaltung der gewachsenen nachbarschaftlichen sowie haupt-und ehrenamtlichen Strukturen und die Beschulung der Kinder in den bisherigen Schulen integrationsförderlich wären? Zu 7.: Grundsätzlich wird angestrebt, den Wechsel der Unterkunft zu vermeiden, um die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte nicht durch häufige Ortswechsel zusätzlich zu erschweren. Dies bezieht den Besuch von Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Schulen für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen ebenso wie bestehende nachbarschaftliche Kontakte und lokale ehrenamtliche Unterstützung ein. Wird der Umzug in eine andere Unterkunft aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderlich (wie insbesondere bei der Aufgabe von Objekten, die für eine dauerhafte Unterbringung nicht geeignet sind und lediglich der Vermeidung von Obdachlosigkeit dienen sollen und/oder wieder ihrem ursprünglichen Zweck, etwa für die Gewährleistung des Schulsports zugeführt werden sollen), so bemüht sich das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in jedem Fall um eine möglichst ortsnahe Alternative. Hierbei sind aber die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort maßgebend, ferner darf auch die übergeordnete Zielsetzung einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Unterbringungskapazitäten innerhalb des gesamten Stadtgebiets nicht außer Acht gelassen werden. Berlin, den 04. Juli 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2016)