Drucksache 17 / 18 732 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 15. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016) und Antwort BBB: Verscherbeln Senat und Berliner Bäder-Betriebe jetzt Liegewiesen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass Senat, BBB- Aufsichtsrat und der BBB-Vorstand Flächen der öffentlichen Bäder verkaufen wollen und wenn ja, mit welcher Absicht geschieht dies? Zu 1.: Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) haben geprüft , ob vereinzelte, nicht betriebsnotwendige Teilflächen aus den Grundstücken, die sich im Eigentum der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG befinden, heraus gelöst und an potentielle Investoren verkauft werden können. Etwaige hieraus zu erzielende Verkaufserlöse sollen für dringend erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen der Bäder investiert werden. Hiervon profitieren die jeweiligen Bäderstandorte in den Bezirken. Dies entspricht auch dem Zweck des Berliner Bäderkonzeptes 2025. Die erzielten Verkaufserlöse würde die BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG erhalten. 2. Wie vereinbart und legitimiert der Senat die Verkaufsabsicht mit dem „Berliner Bäderkonzept 2025“? Zu 2.: Der Senat erwartet den Erhalt des Wasserflächenangebotes der BBB in Hallen- und Sommerbädern zur Erfüllung der öffentlichen Daseinsvorsorge und zur Gewährleistung der unentgeltlichen Nutzung durch Schulen , Vereine und Kindertagestätten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Mit zusätzlichen Mitteln für den Abbau des Instandhaltungsrückstaus kann diese Erwartung weiter untersetzt werden. 3. Welche Bäderstandorte sind von der Verkaufsabsicht betroffen und nach welchen Kriterien erfolgt die Standortauswahl? Zu 3.: Die Standortauswahl erfolgt entsprechend des Kriteriums „nicht betriebsnotwendige Teilflächen“ sowie unter Beachtung der geplanten Bebauung. 4. In jeweils welcher Größenordnung ist ein Flächenverkauf geplant (bitte standortkonkret Gesamtgröße der Fläche und zu verkaufende Fläche ausweisen)? Zu 4.: Angaben hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzbar. 5. Nach welchen Kriterien bewerten Senat, Aufsichtsrat und BBB-Vorstand die Auskömmlichkeit bzw. vermeintliche „Überausstattung“ von Bädern mit Freiflächen ? Welcher Standard liegt dieser Bewertung zugrunde ? Zu 5.: Die Einschätzung basiert – auch unter der Beachtung des prognostizierten Bevölkerungszuwachses - auf jahrelangen Erfahrungen hinsichtlich der Auslastung der Flächen durch die Badegäste der BBB. 6. Wie vereinbaren Senat, Aufsichtsrat und BBB- Vorstand die Verkaufsabsichten mit dem mit der Stadt wachsenden Bedarf an Bädern und Freibädern nebst dazugehörenden Außenflächen wie Liegewiesen und wie wird dies stadtentwicklungspolitisch legitimiert? Zu 6.: Neben nicht betriebsnotwendigen Liegewiesen sind auch sonstige, nicht genutzte und folglich nicht betriebsnotwendige Außenflächen betroffen. Sämtliche Flächen werden nicht genutzt und würden auch bei einem Bevölkerungszuwachs keinen Mehrwert darstellen. 7. Wie sind die betroffenen Bezirke in die Verkaufsabsichten involviert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 732 2 8. Haben die betroffenen Bezirke sowie die bezirklich zu beteiligenden Gremien Kenntnis von den Verkaufsabsichten und diesen zugestimmt? (bitte nach Bezirken differenzieren) Zu 7. und 8.: Eine Einbindung der Bezirke ist zum derzeitigen Stand noch nicht erforderlich. Sobald und sofern Investorenabsichten konkret werden sollten, wird der Regelprozess der transparenten Liegenschaftspolitik im Land Berlin eingeleitet, der auch die Einbindung der Bezirke berücksichtigt. Eine Beteiligung der Regionalen Beiräte ist im Fall eines Verkaufs vorgesehen. 9. Wie bewertet der Landessportbund die Verkaufsabsicht von Teilflächen der Bäder? Zu 9.: Der Aufsichtsrat der BBB Infrastruktur Verwaltungs GmbH (BBB Infra) hat die Verkaufsabsicht von Teilflächen der Bäder zur Kenntnis genommen. Mitglied des Aufsichtsrats ist gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 3 Bäder- Anstaltsgesetz (BBBG) auch der Präsident des Landessportbundes Berlin e.V. 10. Ist es richtig, dass der beabsichtigte Verkauf von Teilflächen der Bäder eine Entwidmung der Sportflächen nach § 7 (2) des Sportförderungsgesetzes voraussetzt? Wann wird der Senat dem Abgeordnetenhaus entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung vorlegen? Zu 10.: Soweit entsprechende Teilflächen als Sportflächen ausgewiesen sind, wird ein solches Verfahren durchzuführen sein, wenn hieran die Sportnutzung aufgegeben werden soll. Entsprechende Vorlagen an das Abgeordnetenhaus können erst mit Beschlussreife vorgelegt werden. Dies ist derzeit nicht der Fall. 11. An wen soll der Verkauf erfolgen und welche Chancen hätten ggf. kommunale Wohnungsbaugesellschaften bzw. andere öffentliche Nachfrager? Zu 11.: Verhandlungen erfolgen inter partes und unterliegen der vertraglichen Verschwiegenheit. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften stellen potenzielle Investoren dar. 12. Welche Zweckbindung hat der Senat bei Verkauf für die Nachnutzung vorgesehen? Zu 12.: Der Verkauf erfolgt ausschließlich durch die BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG als Eigentümerin und nicht durch den Senat. Primär soll die Veräußerung dem kommunalen Wohnungsbau dienen und mit dem jeweiligen Bäderstandort vereinbar sein. 13. Wie wird der Senat ausschließen, dass mit der angestrebten Nachnutzung Konflikte mit den dann benachbarten Bädern, z.B. wegen Lärms, entstehen und die Bädernutzung beeinträchtigen? Zu 13.: Ein Verkauf von Teilgrundstücken ist aus Sicht des Berliner Senats nur dann möglich, wenn eine Beeinträchtigung des Betriebs der benachbarten Bäder bzw. Sportanlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ausgeschlossen werden kann. 14. An welchen Grundstückspreisen orientieren sich Senat, Aufsichtsrat und BBB-Vorstand beim geplanten Verkauf und mit welchem Verkaufserlös rechnen sie? Zu 14.: Die Geschäftsführung der BBB Infra orientiert sich am Verkehrswert der Teilflächen. Dieser Wert wird durch Verkehrswertgutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festgelegt. 15. An wen würden die erzielten Verkaufserlöse gehen ? Was hätten insbesondere die BBB und Bezirke davon ? Zu 15.: Siehe Antwort zu Frage 1. 16. Teilt der Senat die Auffassung, dass die wachsende Stadt Berlin neben Wohnraum auch eine wachsende Ausstattung mit Infrastruktur für Sport und Bewegung, einschließlich Bäder/Freibäder und Erholungsflächen wie Liegeweisen, benötigt, damit die Bürgerinnen und Bürger sich wohlfühlen? Zu 16.: Ein möglicher Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Teilflächen wird das Wohlfühlverhalten der Bürgerinnen und Bürgern nicht beeinflussen. Es stehen den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin ausreichende Kapazitäten an Bädern / Freibädern sowie Erholungsflächen wie Liegewiesen zur Verfügung. 17. Wie vereinbart der Senat den beabsichtigten Verkauf von Liegewiesen mit seinen klimapolitischen Zielen? 18. Wie vereinbart der Senat den beabsichtigten Verkauf von Liegewiesen mit seinen Vorstellungen von der „Stadtrendite“? Zu 17. und 18.: Der Verkauf erfolgt ausschließlich durch die BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG als Eigentümerin und nicht durch den Senat. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 732 3 19. Welche Zeit- und Maßnahmeplanung haben Senat, Aufsichtsrat und BBB-Vorstand für die Realisierung ihrer Verkaufsabsichten? Zu 19.: Eine Zeit- und Maßnahmenplanung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzbar. Berlin, den 24. Juni 2016 Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2016)