Drucksache 17 / 18 734 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 15. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016) und Antwort Gehörlosigkeit, Blindheit und Blindtaubheit und das Landespflegegeldgesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird Gehörlosigkeit in Berlin definiert, auf welcher Grundlage erfolgt dies und ab wann wird Taubheit bestätigt? Zu 1.: Gehörlose Personen sind nach § 1 Absatz 4 des Berliner Landespflegegeldgesetzes (LPflGG) Personen mit angeborener oder bis zum siebenten Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit . Gleiches gilt, wenn die Taubheit oder die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit zwar erst später eingetreten ist, jedoch wegen schwerer Sprachstörungen trotzdem ein Grad der Behinderung von mehr als 90 v. H. vorliegt. Das Berliner Landesgesetz orientiert sich bei dieser Definition an der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin- Verordnung vom 10.12.2008, Teil B, Ziffer 5.1. Danach besteht Taubheit bei einem Hörverlust von 100 v. H. Eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit wird ab einem Hörverlust von 80 v. H. angenommen. 2. Wie erklärt der Senat, dass Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren sein muss oder bis zum 7. Lebensjahr „erworben“ sein muss, um als Gehörlosigkeit anerkannt zu werden? 3. Wie erklärt der Senat die Regelung, nach der Personen , die nach dem 7. Lebensjahr eine Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bekamen, nur dann als Gehörlose gelten, wenn sie zugleich schwerste Sprachstörungen (Grad dieser Behinderung mehr als 90) haben? 4. Wie bewertet der Senat diese Regelung und hält er sie und die daraus entstehenden bzw. verwehrten Leistungsansprüche für gerecht? Zu 2. bis 4.: Das LPflGG stellt bei der Anerkennung von Gehörlosigkeit darauf ab, dass ein Grad der Behinderung von 100 v. H. gegeben sein muss. Ein Grad der Behinderung von 100 v. H. (mehr als 90 v. H.) wird nach der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 bei Eintritt von Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit nach Vollendung des siebenten Lebensjahr nur bei schweren Sprachstörungen anerkannt. Die Definition der Gehörlosigkeit richtet sich damit seit Jahrzehnten an einem bundesweiten Standard im Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht aus. 5. Wie viele anerkannt gehörlose Menschen gibt es in Berlin? (Angaben bitte nach Geschlecht, Altersstufen sowie nach Bezirken) Zu 5.: Die erbetenen Angaben bitte ich der Tabelle zu Frage 5 zu entnehmen. 6. Wie viele gehörlose Menschen bekommen Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz? (Bitte Auflistung der letzten 5 Jahre nach Geschlecht und Altersstufen sowie nach Bezirken) Zu 6.: Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Gehörlosengeld nach dem Berliner LPflGG entnehmen Sie bitte der Tabelle zu Frage 6. 7. Auf welcher Grundlage erfolgt die Definition von Blindheit und von hochgradiger Sehbehinderung und wann wird dies jeweils bescheinigt? Zu 7.: Die Definition von Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung erfolgt in § 1 Absatz 2 und Absatz 3 LPflGG. Diese Definitionen orientieren sich an der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008, Teil A, Ziffer 6. Auch diese Leistungsvoraussetzungen bedingen einen Grad der Behinderung von 100 v. H. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 734 2 8. Wie viele blinde und wie viele hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Berlin Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz? (Bitte Auflistung der letzten 5 Jahre nach Geschlecht und Altersstufen sowie nach Bezirken) Zu 8.: Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld und von Pflegegeld bei hochgradiger Sehbehinderung nach dem Berliner LPflGG entnehmen Sie bitte der Tabelle zu Frage 8. 9. Wann gelten Menschen als taubblind und gibt es hier ebenfalls altersmäßige Begrenzungen für den Leistungsbezug ? Wenn ja, wie begründet und bewertet dies der Senat? Zu 9.: Taubblindheit ist im LPflGG nicht gesondert definiert. Vielmehr setzen die besonderen Leistungen des § 2 Absatz 1 Satz 2 LPflGG in Höhe von 1189 Euro voraus , dass sowohl die Voraussetzungen der Blindheit als auch der Gehörlosigkeit vorliegen. 10. Wie viele taubblinde Menschen gibt es in Berlin und wie viele erhalten davon Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz ? (Bitte Auflistung der letzten 5 Jahre nach Altersstufen sowie nach Bezirken? Zu 10.: Ein Merkmal für Personen, die seh- und hörbehindert sind, gibt es zurzeit im Versorgungs- bzw. Schwerbehindertenrecht nicht. Es sind daher auch keine Zahlen ermittelbar; diese wären selbstverständlich von der konkreten gesetzlichen Definition abhängig. Die Zahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger , die sowohl blind als auch gehörlos im Sinne des LPflGG sind, entnehmen Sie bitte der Tabelle zu Frage 10. 11. Sieht der Senat hier Handlungsbedarf und wenn ja, wie begründet er, dass das Landespflegegeldgesetz zwar jetzt an die neuen 5 Pflegegrade des Pflegestärkungsgesetz II angepasst wird, aber alle Vorschläge zu gerechteren Lösungen in Bezug auf taubblinde Menschen außer Acht gelassen wurden? Zu 11.: Die aktuelle Rechtslage für die Gewährung der gesonderten Leistung von 1189 Euro monatlich für Personen , die blind und gehörlos sind, geht auf den Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 11.12.2003 auf dringende Beschlussempfehlung des 33. Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz am 04.12.2003 (Drucksache 15/2344) zurück. Grundsätzlich orientieren sich die pauschalen Barleistungen des LPflGG am Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht , weil sie – ebenso wie diese Rechtsgebiete – Nachteilsausgleiche beim Vorliegen bestimmter Behinderungen darstellen. Aus diesem Grund war und ist es das Ziel des Senats, das Ergebnis der bundesweiten Diskussion zu einer Definition von Taubblindheit und den damit verbundenen Nachteilsausgleichen im Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht abzuwarten. Im Zuge einer neuen Definition von Taubblindheit im Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht wird der Senat prüfen, ob die Voraussetzungen für die erhöhten Leistungen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 LPflGG (1189 Euro), nämlich das Vorliegen von Blindheit und Gehörlosigkeit im Sinne des Gesetzes, neu gefasst werden. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren liegt das Augenmerk vordringlich darauf, das Landespflegegeldgesetz rechtzeitig zum 01.01.2017 an die neue Leistungsstruktur im Elften Buch Sozialgesetzbuch mit fünf Pflegegraden, die die drei Pflegestufen ablösen, anzupassen. Neben Berlin stellt zurzeit nur noch Bayern besondere Leistungen für Personen zur Verfügung, die seh- und gleichzeitig hörbehindert sind. Berlin, den 01. Juli 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2016) Tabelle Gesamt zu m w Frage 5 3609 1694 1915 nach Altersstufe Gesamt m w 0-5 93 47 46 6-10 105 53 52 11-15 114 69 45 16-20 89 46 43 21-25 131 69 62 26-30 262 123 139 31-35 286 151 135 36-40 267 118 149 41-45 236 118 118 46-50 253 125 128 51-55 258 123 135 56-60 254 124 130 61-65 232 110 122 66-70 192 88 104 71-75 234 100 134 über 75 603 230 373 3609 1694 1915 nach Bezirk Gesamt m w Mitte 357 185 172 Friedrichshain-Kreuzberg 246 121 125 Pankow 347 163 184 Charlottenburg-Wilmersdorf 212 96 116 Spandau 283 145 138 Steglitz-Zehlendorf 235 97 138 Tempelhof-Schöneberg 272 128 144 Neukölln 394 179 215 Treptow-Köpenick 242 109 133 Marzahn-Hellersdorf 372 165 207 Lichtenberg 352 165 187 Reinickendorf 297 141 156 3609 1694 1915 Gehörlose Menschen in Berlin (i.S.v. § 145 SGB IX / Merkzeichen "Gl") Stand: 17.06.2016 davon Geschlecht davon Geschlecht davon Geschlecht 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter Mitte 11 79 28 10 70 26 224 12 81 28 10 75 30 236 13 84 28 10 73 29 Friedrihshain-Kreuzberg 21 41 10 18 54 14 158 20 44 9 21 55 13 162 19 47 8 20 54 14 Pankow 12 71 24 11 73 29 220 11 71 24 10 71 28 215 11 73 23 8 71 28 Charlottenburg-Wilmersdorf 5 38 20 . 40 23 128 6 32 17 . 37 20 113 5 36 14 . 36 20 Spandau 11 64 14 9 61 18 177 10 68 15 9 63 16 181 8 68 18 12 63 18 Steglitz-Zehlendorf 13 32 10 15 45 21 136 11 36 10 13 47 22 139 11 39 10 12 49 21 Tempelhof-Schöneberg 16 54 19 10 60 21 180 12 59 21 12 50 22 176 12 57 22 13 53 23 Neukölln 23 84 28 19 81 52 287 23 93 26 20 92 51 305 23 92 26 18 91 45 Treptow-Köpenick 7 51 5 10 52 9 134 6 52 5 10 52 7 132 7 48 7 10 48 9 Marzahn-Hellersdorf 11 74 16 12 80 20 213 13 81 18 10 86 21 229 16 81 19 8 83 23 Lichtenberg 16 69 22 11 71 22 211 17 72 25 11 73 22 220 16 70 27 10 79 23 Reinickendorf 14 55 18 15 59 38 199 13 56 21 15 56 34 195 15 53 24 17 56 32 Gesamtergebnis 160 712 214 142 746 293 2.267 154 745 219 142 757 286 2.303 156 748 226 140 756 285 1) Ohne Personen mit Bestandsschutz Datenquelle: SenGesSoz Berlin / Berechnung: SenGesSoz - I A - Abweichungen bei der Summierung von Teilmengen gegenüber der Gesamtsumme sind mit der notwendigen Geheimhaltung kleiner Werte (gekennzeichnet mit .) begründet. Frage 6 - Gehörlose mit Leistungen nach dem LPflGG nach Bezirk, Geschlecht und Altersgruppe zum Jahresende in den Jahren 2011 bis 2015 1) Bezirk 2011 2012 2013 männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 237 15 80 30 8 70 29 232 18 79 32 9 69 30 237 162 21 49 8 20 54 14 166 21 47 12 18 54 13 165 214 13 75 22 6 74 28 218 14 69 26 6 76 30 221 113 4 33 17 . 39 20 115 6 28 16 3 40 21 114 187 9 73 17 13 64 19 195 9 73 20 15 61 21 199 142 11 36 9 14 47 19 136 9 39 10 13 48 20 139 180 13 58 22 12 56 25 186 12 57 20 16 60 21 186 295 24 89 26 16 92 39 286 25 87 26 14 91 37 280 129 9 49 6 7 53 10 134 8 48 9 8 54 9 136 230 16 79 21 9 76 27 228 17 77 23 11 81 27 236 225 15 77 27 9 86 26 240 17 74 30 7 88 27 243 197 16 56 24 17 59 34 206 13 55 25 17 54 35 199 2.311 166 754 229 133 770 290 2.342 169 733 249 137 776 291 2.355 weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich Frage 6 - Gehörlose mit Leistungen nach dem LPflGG nach Bezirk, Geschlecht und Altersgruppe zum Jahresende in den Jahren 2011 bis 2015 1) 2013 2014 2015 insgesamt 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter Mitte 8 76 82 10 51 175 402 7 79 78 9 51 170 394 7 74 82 9 47 162 Friedrihshain-Kreuzberg 4 50 58 6 32 99 249 . 51 56 6 32 96 242 . 51 58 6 32 90 Pankow . 83 103 5 59 234 486 . 85 105 5 55 225 477 3 88 112 5 60 227 Charlottenburg-Wilmersdorf - 66 97 5 42 208 418 - 67 96 4 41 206 414 - 68 100 3 40 196 Spandau 3 43 63 3 38 147 297 3 43 68 4 32 144 294 5 40 67 3 36 137 Steglitz-Zehlendorf 15 59 107 7 69 199 456 12 59 113 8 69 203 464 11 59 117 8 64 200 Tempelhof-Schöneberg 11 68 109 4 49 223 464 9 68 108 6 48 216 455 8 65 109 5 48 218 Neukölln 5 51 100 6 59 190 411 4 49 109 5 61 173 401 6 57 105 4 60 176 Treptow-Köpenick 4 56 108 . 55 203 428 3 54 110 3 56 195 421 3 52 102 4 53 211 Marzahn-Hellersdorf 6 66 75 6 64 154 371 7 63 80 5 67 151 373 6 60 89 5 69 154 Lichtenberg . 77 88 5 52 186 409 . 76 89 5 50 192 413 . 80 93 6 51 194 Reinickendorf 5 56 102 4 42 172 381 5 62 111 3 49 162 392 5 62 110 3 52 157 Gesamtergebnis 64 751 1.092 63 612 2.190 4.772 54 756 1.123 63 611 2.133 4.740 57 756 1.144 61 612 2.122 1) Ohne Personen mit Bestandsschutz Datenquelle: SenGesSoz Berlin / Berechnung: SenGesSoz - I A - Abweichungen bei der Summierung von Teilmengen gegenüber der Gesamtsumme sind mit der notwendigen Geheimhaltung kleiner Werte (gekennzeichnet mit .) begründet. Frage 8 - Blinde und Hochgradig Sehbehinderte mit Leistungen nach dem LPflGG nach Bezirk, Geschlecht und Altersgruppe zum Jahresende in den Jahren 2011 bis 2015 1) Bezirk 2011 2012 2013 männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 381 5 79 78 9 45 158 374 6 78 83 8 50 148 373 238 . 50 54 6 31 83 225 . 52 50 5 31 86 225 495 . 93 98 4 57 231 485 3 94 101 3 64 229 494 407 - 70 100 3 42 185 400 - 67 93 3 43 179 385 288 6 39 76 5 31 135 292 5 38 74 5 33 125 280 459 10 63 121 8 66 179 447 12 57 107 9 66 173 424 453 7 66 112 4 54 201 444 7 64 119 . 48 194 434 408 5 58 103 . 62 172 402 4 63 99 . 62 179 409 425 4 52 107 3 53 193 412 5 46 114 3 54 191 413 383 5 58 87 6 66 155 377 6 57 87 7 65 163 385 426 3 71 99 6 52 194 425 . 70 105 6 56 194 433 389 4 62 106 3 51 153 379 3 62 105 . 47 158 377 4.752 52 761 1.141 59 610 2.039 4.662 54 748 1.137 55 619 2.019 4.632 weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich Frage 8 - Blinde und Hochgradig Sehbehinderte mit Leistungen nach dem LPflGG nach Bezirk, Geschlecht und Altersgruppe zum Jahresende in den Jahren 2011 bis 2015 1) 2013 2014 2015 insgesamt 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter Mitte . - - - - - . . - - - - - . . - - - - - Friedrihshain-Kreuzberg - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Pankow - - . - - - . - - . - . - . - - . - . - Charlottenburg-Wilmersdorf - . - - . . 3 - . - - . . 3 - . - - . . Spandau - . - - . . 4 - . - - . . 5 - . - - . . Steglitz-Zehlendorf - . - - . - 3 - . - - . - . - . - - . - Tempelhof-Schöneberg - . - - - - . - . - - - - . - . - - - - Neukölln - - . . . - 3 - - . . . - 4 - - . . . - Treptow-Köpenick - - - - - . . - - - - - . . - - - - - . Marzahn-Hellersdorf - . - - - . 3 - . - - - . 3 - . - - - . Lichtenberg - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Reinickendorf - . - - - . . - . - - - . . - . - - - . Gesamtergebnis . 8 . . 5 6 23 . 8 . . 7 6 25 . 9 . . 8 5 1) Ohne Personen mit Bestandsschutz Datenquelle: SenGesSoz Berlin / Berechnung: SenGesSoz - I A - Abweichungen bei der Summierung von Teilmengen gegenüber der Gesamtsumme sind mit der notwendigen Geheimhaltung kleiner Werte (gekennzeichnet mit .) begründet. Frage 10 - Blinde mit gleichzeitiger Gehörlosigkeit mit Leistungen nach dem LPflGG nach Bezirk, Geschlecht und Altersgruppe zum Jahresende in den Jahren 2011 bis 2015 1) Bezirk 2011 2012 2013 männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 60 Jahre 60 Jahre und älter . . - - - - - . . - - - - - . - - - - - - - - - - - - - - - . - - . - . - 3 - - . - . - 3 3 - . - - . . 3 - . - - - . . 5 - . - - . . 5 - . - - . . 5 4 - . - - . . 4 - . - - . . 4 . - 3 - - - - 3 - 4 - - - . 5 5 - - . . . - 5 - - . . . - 5 . - - - - - . . - . - - - . . . - . - - - . . - . - - - . . - - - - - . - . - - - - - - - . - . - - - . . - . - - - . 3 27 . 10 . . 9 6 30 . 13 . . 7 7 32 weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich Frage 10 - Blinde mit gleichzeitiger Gehörlosigkeit mit Leistungen nach dem LPflGG nach Bezirk, Geschlecht und Altersgruppe zum Jahresende in den Jahren 2011 bis 2015 1) 2013 2014 2015 insgesamt S17-18734 S1718734_Anlage1 S1718734_Anlage2 S1718734_Anlage3 S1718734_Anlage4