Drucksache 17 / 18 736 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 14. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016) und Antwort Wie viel Steuerhinterziehung gibt es im Taxigewerbe? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnis hat der Senat über Steuerhinterziehung im Taxigewerbe in Berlin? Zu 1.: Wie in anderen klassischen „Bargeld- Branchen“ gibt es auch im Taxigewerbe Fälle von Steuerhinterziehung . Dem begegnet die Steuerverwaltung mit geeigneten Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen. Grundsätzlich erfolgt die Überprüfung dieser und anderer Unternehmen unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter Steuerfälle). Die Berliner Steuerverwaltung geht grundsätzlich sämtlichen Hinweisen nach, die auf ein steuerliches Vergehen hinweisen . Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ist sie verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten . 2. Hat der Senat eine Studie oder Gutachten erstellt oder erstellen lassen, um (auch) darüber genauere Informationen zu erlangen? Wenn ja, was ist das Ergebnis? 3. Ist die Studie publiziert worden, wenn ja wo, wenn nein, warum nicht? Zu 2. und 3.: Eine Studie oder ein Gutachten über Steuerhinterziehung im Taxigewerbe wurde nicht erstellt oder in Auftrag gegeben. 4. Welche Summen entgehen dem Senat jährlich durch fehlende Steuerehrlichkeit? Zu 4.: Seriöse Schätzungen von Beträgen etwaiger Schäden durch fehlende Steuerehrlichkeit sind nicht möglich . 5. Welche Auswirkungen hat die Steuerhinterziehung auf das Taxigewerbe? Zu 5.: Steuerhinterziehung – auch im Bereich des Taxigewerbes – birgt die Gefahr, dass die Steuermoral der Steuerehrlichen untergraben wird. 6. Welche Maßnahmen plant der Senat, damit das Fiskaltaxameter schnellstmöglich flächendeckend eingesetzt wird, um Steuerhinterziehung zu verhindern? Zu 6.: Durch das derzeit im Referentenentwurf vorliegende Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie der Entwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen soll die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sichergestellt werden. Vorgesehen ist der verpflichtende Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem. Die Technische Verordnung bestimmt, welche Geräte über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Sie sieht vor, dass anfangs nur Registrier- und computergestützte Kassen über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Eine Ausweitung auf andere Aufzeichnungsgeräte, wie z. B. Taxameter, wäre über eine Änderung der Verordnung möglich. Berlin, den 20. Juni 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2016)