Drucksache 17 / 18 738 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 14. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2016) und Antwort Überflughöhen und Lärmbelastung durch auf dem Flughafen Tegel startende und landende Flugzeuge im Bezirk Lichtenberg, Stadtteil Neu-Hohenschönhausen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Eingangsbemerkung: Die folgenden Antworten beruhen auf den im Internet öffentlich und kostenfrei zugänglichen Flugverläufen http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Umw elt/Flugverl%C3%A4ufe%20online/Berlin-Tegel/ und http://travistxl.topsonic.aero/. Frage 1: Wie hoch sind die Überflughöhen von Flugzeugen , die auf dem Flughaufen Berlin-Tegel (TXL) landen oder von dort starten im Bezirk Lichtenberg, Stadtteil Neu-Hohenschönhausen? Frage 5: Unter welchen Bedingungen werden die durchschnittlichen Überflughöhen unterschritten, in wie vielen Fällen wurden die durchschnittlichen Überflughöhen in den letzten fünf Jahren (nach jeweiligen Jahren gegliedert) und wie läuft hierzu das Genehmigungsverfahren ab? Antwort zu 1. und 5.: Als Bezugspunkt für den Stadtteil Neu-Hohenschönhausen wird der S-Bahnhof Hohenschönhausen angenommen, der sich etwa in der Mitte des Stadtteils befindet, von An- und Abflügen in der Regel aber nicht direkt überflogen wird. Die beiden Start- und Landebahnen des Flughafens Berlin-Tegel sind uneingeschränkt für Starts und Landungen in beiden Betriebsrichtungen zugelassen. Die beiden Bahnen verlaufen in einem Abstand von ca. 200 m parallel zueinander. Für Landungen wird in beiden Richtungen bevorzugt die (längere) nördliche Bahn, für Starts die südliche Bahn benutzt. Flugzeuge, die bei Westbetrieb auf dem Flughafen Berlin-Tegel landen, haben in Höhe des gewählten Bezugspunktes in Neu-Hohenschönhausen eine Flughöhe von ca. 2.550 Fuß (ca. 775 m). Sie befinden sich auf dem Leitstrahl des Instrumentenlandesystems ILS; die Höhenabweichungen nach oben und unten sind deshalb in der Regel unwesentlich. Bei Starts vom Flughafen Berlin-Tegel kann lediglich eine Bandbreite der Überflughöhe von Neu- Hohenschönhausen (Ostbetrieb) angegeben werden, die sich – in Abhängigkeit von Flugzeugtyp, Beladung, Wetterbedingungen sowie weiteren Faktoren – zwischen 3.000 und 7.300 Fuß (ca. 914 bzw. 2.195 m, Abflüge am 11.06.2016) bewegt. Frage 2: Wie hoch ist die Lärmbelastung durch auf dem Flughafen Tegel (TXL) startende und landende Flugzeuge im Bezirk Lichtenberg, Stadtteil Neu- Hohenschönhausen? Frage 3: An welchen Standorten wurden die in der Antwort zu den Fragen 1. und 2. genannten Daten erhoben ? Werden mobile Messstationen zur Erfassung von Lärmimmissionen im Bezirk Lichtenberg, Stadtteil Neu- Hohenschönhausen eingesetzt? Wenn ja, wie oft erfolgten bislang diese Messungen? Antwort zu 2. und 3.: Nach § 19a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist der Unternehmer eines Flughafens verpflichtet, auf dem Flugplatz und in dessen Umgebung Anlagen zur fortlaufend registrierenden Messung der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche einzurichten und zu betreiben. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) betreibt eine solche Anlage für den Flughafen Berlin-Tegel und veröffentlicht die Mess- und Auswertungsergebnisse monatlich in umfangreichen Fluglärmberichten: http://www.berlin-airport.de/de/unternehmen/umwelt/flug laerm/fluglaermmessungen/stationaere-messungentxl /index.php. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 738 2 Im Stadtteil Neu-Hohenschönhausen befindet sich keine Messstelle der Fluglärmmessanlage. Die vom Flughafen Berlin-Tegel in östlicher Richtung am weitesten entfernte Messstelle MP 48 befindet sich in der Schwartzstraße in Reinickendorf. Die FBB ist in der Lage, Lärmmessungen mit Hilfe einer mobilen Messstation vorzunehmen. Aus dem Stadtteil Neu-Hohenschönhausen bzw. dem Bezirk Lichtenberg ist bisher keine dementsprechende Bitte an die FBB herangetragen worden. Darüber hinaus ist die FBB in der Lage, eine Fluglärmberechnung durchzuführen, die eine bestimmte Aussage zur Fluglärmbelastung eines beliebigen von den Messstellen ggf. weiter entfernten Grundstücks ermöglicht . Grundlage dieser Berechnung, die mit einem kommerziellen Rechenprogramm erfolgt, ist die „Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen – 1. FlugLSV)“ vom 27.12.2008. Eine näherungsweise Bestimmung der Lärmbelastung ist mit Hilfe des Moduls Travis http://travistxl.topsonic.aero/ möglich. Am gewählten Bezugspunkt ermittelt Travis für den Überflug eines Airbus A 330 (Landeanflug AB 7495 am 16.06.2016) einen maximalen Fluggeräusch-Pegel von 56,8 dB(A), für den Überflug einer Boeing B 737-800 (Abflug AB 8840 am 11.06.2016) von 63,2 dB(A). Frage 4: Wie viele Beschwerden von Anwohnern aus Neu-Hohenschönhausen über Fluglärm durch Flüge von und nach Berlin-Tegel wurden dem Senat vorgelegt und liegen ihm aktuell vor? Antwort zu 4.: Eine Zuordnung von Beschwerden zum Stadtteil Neu-Hohenschönhausen konnte nicht vorgenommen worden, da aktuell weder der FBB noch der Luftfahrtbehörde Beschwerden von Anwohnern aus Neu- Hohenschönhausen vorliegen. Berlin, den 29. Juni 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2016)