Drucksache 17 / 18 745 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 14. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2016) und Antwort Statistische Erfassung von „Stillen SMS“ (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Verfügt das Telekommunikationsüberwachungssystem (TKÜ-System) der Berliner Polizei über ein Statistikmodul , mit dessen Hilfe sich Auflistungen von Ermittlungsverfahren erstellen lassen, in denen die Ermittlungsmaßnahme „Stille SMS“ eingesetzt worden ist? Zu 1.: Nein, ein speziell darauf ausgerichtetes Statistikmodul existiert im TKÜ-System nicht. Gleichwohl enthält die Datenbank Tabellen, die händisch aufbereitet und anschließend ausgewertet werden, um Aussagen zu registrierten „Stillen SMS“ zu treffen (siehe Antwort zu 6.). 2. Wurde auf dieses Statistikmodul zum Zweck der Erstellung der Auflistung der Ermittlungsverfahren, bei denen die Maßnahme „Stille SMS“ im Erhebungszeitraum 1.12.2014 bis 31.08.2015 eingesetzt wurde, für den Berliner Beauftragten für Datenschutz (BlnBDI) zurückgegriffen ? Zu 2.: Entfällt. 3. Warum gelangt der Senat in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 11. April 2016 (Drs. 17/18378) zu der Ansicht, dass die Auflistung für den BlnBDI „auf einer händischen Auswertung der Verfahrensakten“ beruhte , während mir hingegen ein Mitarbeiter des LKA 721 fernmündlich mitteilte, dass eine statistische Auswertung der Ermittlungsverfahren, bei denen die Maßnahme „Stille SMS“ zum Einsatz kam, mit überschaubarem Arbeitsaufwand („an einem Nachmittag“) möglich sei? Zu 3.: Die Polizei Berlin hat die vom BlnBDI erbetene Aufstellung manuell erstellt. Sie beruhte auf einer Auswertung der Verfahrensdaten innerhalb der TKÜ- Datenbank (siehe Antwort zu 6.) Die Staatsanwaltschaft Berlin und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatten ihrerseits Anlass, die in der Auflistung genannten Ermittlungsverfahren im Hinblick auf schützenswerte Informationen zu überprüfen, nachdem ihnen die Auflistung zur Überprüfung anlässlich Ihres Antrages auf Akteneinsicht in den betreffenden polizeilichen Verwaltungsvorgang übermittelt worden war. Im Zusammenhang mit der Akteneinsichtnahme zu dieser Thematik hat der Fragesteller am 25. Mai 2016 mit einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes (LKA) 721 zu technischen Fragen telefoniert. Nach Beantwortung der technischen Fragen postulierte der Fragesteller, dass eine erneute Erstellung einer solchen Sondererhebung möglicherweise nur eine Sache von wenigen Minuten sei. Dies wurde von dem Mitarbeiter des LKA 721 spontan mit der Bemerkung korrigiert, dass für die Programmierung und Erstellung einer exakt gleichartigen Sondererhebung eher von einem Nachmittag auszugehen sei. Diese Aussage ist dahingehend zu verstehen, dass eine Sondererhebung , wie sie für den BlnBDI durchgeführt wurde, mit exakt gleichen Kriterien und vergleichbarem Erhebungszeitraum in annähernd der genannten Zeit einzurichten wäre. In der ursprünglichen Schriftlichen Anfrage 17/17721 hatte der Fragesteller zeitlich und inhaltlich von der Erhebung für den BlnBDI abweichende Auskünfte erfragt. 4. Warum gelangt der Senat in seiner Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 11. April 2016 (Drs. 17/18378) zu der Ansicht, dass die Auflistung für den BlnBDI „auf einer händischen Auswertung der Verfahrensakten “ beruhte, während die Behördliche Datenschutz -beauftragte der Polizei Berlin in einem Vermerk vom 19.11.2014 hierzu angibt: „Nach Abstimmung mit LKA 721 kann durch Implementierung einer Abfrage in der TKÜ-Anlage eine Liste erstellt werden, die alle Ermittlungsverfahren mit Justizaktenzeichen und Katalogstraftat enthält, in denen im Erhebungszeitraum die „Stille SMS“ über das TKÜ-System der Polizei Berlin eingesetzt worden ist“? Zu 4.: Siehe Antwort zu 3. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 745 2 5. Wie genau wurde die TKÜ-Anlage zum Zweck der Abfrage aller Ermittlungsverfahren, in denen die „Stille SMS“ eingesetzt wurde, für den Prüfauftrag des BlnBDI eingerichtet, und welche Modifikationen mussten im Einzelnen vorgenommen werden? Zu 5.: Für den Prüfauftrag des BlnBDI wurde die TKÜ-Anlage weder eigens eingerichtet noch modifiziert. 6. Mit welchem konkreten Verfahren in welchen Arbeitsschritten wurde die Abfrage der TKÜ-Datenbank nach TKÜ-Verfahren mit der Maßnahme „Stille SMS“ vorgenommen? a) Wurde zu Beginn und zum Ende des Erhebungszeitraums jeweils eine vollständige Kopie („freeze“) der TKÜ-Datenbank erstellt? b) Wurde mittels eines Abgleichs dieser beiden Kopien eine Differenz erstellt? c) Welche Informationen enthielt die Differenzdatei? d) Enthielt die Differenzdatei der TKÜ-Datenbank die folgenden Informationen über Ermittlungsverfahren, in denen die Maßnahme „Stille SMS“ eingesetzt wurde: 1. Das polizeiliche Aktenzeichen, 2. Das Justizaktenzeichen , 3. Die zugrunde gelegten jeweiligen Straftatbestände , 4. Die Information, ob die „Stille SMS“ im jeweiligen Verfahren einfach oder mehrfach eingesetzt worden ist? e) Welche Zeit nahm die Gewinnung der unter c) beschriebenen Information insgesamt in Anspruch? Zu 6. a – e): Folgende Arbeitsschritte wurden vorgenommen : 1. Zunächst wurde die Datenbankstruktur hinsichtlich der Möglichkeiten untersucht, den vom BlnBDI vorgelegten Fragenkatalog zu beantworten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich der umfangreiche Fragenkatalog nur zu einem Teil beantworten lässt. Es besteht die Möglichkeit, für jede überwachte Kennung den Zuwachs der im Rahmen der Überwachungsdauer aufgezeichneten „Stillen SMS“ zu ermitteln. In diesem Zusammenhang lassen sich auch das Justizaktenzeichen, das Delikt und die interne Bearbeitungsnummer darstellen. 2. Zum Erhebungsbeginn erfolgte ein sogenanntes „Freeze“ einer Datenbanktabelle durch Kopieren einiger Spalten, manuell mittels SQL (structured query language) nach Microsoft (MS)-Excel. 3. Zum Erhebungsende wurde der Schritt 2 wiederholt . 4. Danach galt es die Zeilen aufzufinden, die einen Zuwachs von „Stillen SMS“ im Erhebungszeitraum auswiesen (manuell mittels MS-Excel/ Texteditor ermittelt). 5. Im Anschluss wurde das Delikt hinzugefügt, welches aus einer zweiten Datenbanktabelle mittels SQL zu den Treffern ermittelt und zur entsprechenden Zeile korreliert wurde (manuell mittels MS-Excel/ Texteditor). 6. Abschließend wurde eine Plausibilitätsprüfung der Ergebnisliste hinsichtlich der ausgewiesenen Justizaktenzeichen vorgenommen, in der manuell bewertet wurde, ob die Justizaktenzeichen korrekt erfasst waren, und ob diese in den Zuständigkeitsbereich der General-/Staatsanwaltschaft Berlin fielen. 7. Eine valide Auskunft zum zeitlichen Umfang ist nicht möglich. 7. Handelt es sich bei der manuellen Abfrage um einen direkten Zugriff auf die Datenbank mit SQL- Befehlen? Zu 7.: Zur Erstellung der Auflistung für den BlnBDI wurde unter anderem, aber nicht ausschließlich, auch mit SQL-Befehlen auf die Datenbank zugegriffen. Berlin, den 29. Juni 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2016)