Drucksache 17 / 18 748 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tom Schreiber und Thomas Isenberg (SPD) vom 16. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2016) und Antwort Gesundheitsgefährdetes Trinkwasser in Dienstgebäuden des Landes Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher wurden die Berliner Wasserbetriebe und die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um Beantwortung gebeten. 1. Trifft es zu, dass die Berliner Wasserbetriebe Anfang der 2000er Jahre ein sogenanntes „Bleiprogramm“ aufgelegt hatten und wenn ja, welche Hintergründe hatte dieses Programm? Zu 1.: Die Berliner Wasserbetriebe haben vor rund 25 Jahren mit dem Bleiprogramm begonnen. Ziel war es, dem Kunden attraktive Pauschalpreise für die Auswechslung der Bleianschlüsse anzubieten. Hintergrund des Bleiprogramms war das Bestreben, die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser einzuhalten. Seit 2005 wurde diese Offensive in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern noch einmal verstärkt und bis Ende 2014 fortgeführt. Anlass hierzu gab die Trinkwasserverordnung , die damals festlegte, dass die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser ab Dezember 2013 von 25 µg/l auf 10 µg/l gesenkt wurden. 2. Trifft es zu, dass der in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgehaltene Grenzwert für Blei in Trinkwasser bei Verwendung von Bleirohren grundsätzlich nicht eingehalten werden kann? Zu 2.: Es trifft zu, dass der Grenzwert für Blei bei Verwendung von Bleirohren nicht eingehalten werden kann. 3. Gibt es Dienstgebäude des Landes Berlin, die noch über Bleirohre verfügen? Wenn ja, wie viele und weshalb wurden diese noch nicht ausgetauscht bzw. wann soll dies erfolgen? Zu 3.: Nach aktuellem Kenntnisstand der BIM gibt es 4 Dienstgebäude des Landes Berlin vermutlich mit Bleirohren. In zwei Dienstgebäuden werden die Bleirohre ausgetauscht. Für die weiteren zwei Dienstgebäude liegen die Untersuchungsergebnisse zur weiteren Maßnahmenfestlegung noch nicht vor. 4. Trifft es zu, dass die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verpflichtet ist, alle in ihrer Verantwortung stehenden Dienstgebäude des Landes Berlin binnen drei Jahren auf alle in der TrinkwV festgehaltenen Parameter zu untersuchen? Zu 4.: Nein. Eine Untersuchungspflicht besteht nur für den mikrobiologischen Parameter Legionellen. 5. Woraus leitet sich die Repräsentativität ausgewählten Probenentnahmestellen ab und welche genauen Vorgaben gibt es dazu per Gesetz? Zu 5.: Probeentnahmestellen werden durch beauftragte Fachunternehmen gemäß Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung 2001 - in Verbindung mit dem Arbeitsblatt des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW–Arbeitsblatt W551) - Trinkwassererwärmungsund Trinkwasserleitungsanlagen, Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums, Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser- Installationen vom April 2004 festgelegt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 748 2 6. Hat in jedem Dienstgebäude des Landes Berlin nach dem 31.12.2013 eine Beprobung des Trinkwassers auf die in der TrinkwV dargestellten Parameter stattgefunden ? (Bitte um zusätzlich genaue Auflistung von Beprobungen der Dienstgebäude der der Berliner Feuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr, des Verfassungsschutzes sowie der Polizei Berlin, mit Anschrift, den untergebrachten Dienststellen sowie dem Beprobungsdatum, der - entnahmestelle, den untersuchten Parametern sowie den konkreten Messwertergebnissen im Vergleich zum gesetzlich erlaubten Messwert.) Zu 6.: Nein. Die Beprobung findet nach den Erfordernissen der Trinkwasserverordnung statt. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung an die Gesundheitsämter und die Nutzer der Gebäude . Berlin, den 04. Juli 2016 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2016)