Drucksache 17 / 18 752 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 01. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2016) und Antwort Kitaplatzauslastung in Treptow-Köpenick Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Kenntnisstand hat der Senat bezüglich der Kitaplatzauslastung des Eigenbetriebs Süd-Ost sowie der freien Träger im Bezirk Treptow-Köpenick? (Aufstellung für den Bezirk Treptow-Köpenick sowie die Köpenicker Ortsteile erbeten.) Zu 1.: Zum Stichtag 31.03.2016 - mit Auswertungsstand vom 20.06.2016 - standen lt. der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) im Bezirk Treptow- Köpenick 11.427 belegbare Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung; davon waren 11.138 Plätze belegt. Dies ergibt eine Auslastung von insgesamt 97 Prozent im Bezirk. Von den in Treptow-Köpenick angebotenen Plätzen entfallen derzeit 78,6 Prozent (8.980 Plätze) auf Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft sowie 21,4 Prozent (2.447 Plätze) auf Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebs Kindertagesstätten SüdOst. Die Auslastungsquote der angebotenen Plätze in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft betrug 98 Prozent sowie die des Eigenbetriebs 95 Prozent. Aktuell besteht nahezu eine Vollauslastung in den Bezirksregionen (BZR) von Köpenick. In der BZR Köpenick Nord werden 521 Kita-Plätze angeboten (davon 276 durch freie Träger und 245 durch den Eigenbetrieb), in Köpenick Süd bieten die freien Träger 480 Kita-Plätze an. Im Altstadt-Kiez gibt es 265 angebotene Kita-Plätze des Eigenbetriebs und 139 Plätze der freien Träger, im Allende -Viertel 277 Plätze in den Kindertagesstätten der freien Träger. In der BZR Dammvorstadt stehen 90 Kita-Plätze des Eigenbetriebs und 429 Plätze von freien Trägern bereit. In der Köllnischen Vorstadt/Spindlersfeld werden derzeit 135 Plätze durch den Eigenbetrieb und 488 Plätze durch freie Träger angeboten. 2. Welcher Personalschlüssel wird die Betreuung von Kindern in den Kitas im Bezirk Treptow-Köpenick angesetzt ? 3. Wie sehen in diesem Zusammenhang die Ist- Zahlen von Erzieher- und Erzieherrinnenstellen aus? (Aufstellung für einzelne Kitas der Kindertagesstätten des Eigenbetriebs Süd-Ost sowie für freie Träger erbeten.) Zu 2. und 3.: Der Personalschlüssel ist gesetzlich definiert . Er gilt für alle Berliner Kindertageseinrichtungen und richtet sich nach dem Alter und dem Betreuungsumfang der jeweiligen Kinder zuzüglich etwaiger Zuschläge für die Förderung von Kindern mit verlängerten Betreuungszeiten , von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache , von Kindern, die in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben, und von Kindern mit Behinderung. Maßgeblich für die Personalbemessung ist § 11 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) i. V. m. §§ 15 bis 18 Kindertagesförderungsverordnung (VOKita- FöG). Die Träger von Kindertageseinrichtungen geben einmal jährlich eine Gesamtpersonalmeldung (Stichtag 15.03.2016) ab und sind darüber hinaus gemäß § 47 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit § 31 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) verpflichtet, jegliche Personalveränderung unterjährig der Kita-Aufsicht zu melden. Die Kita-Aufsicht prüft die Personalausstattung im Hinblick auf die Einhaltung des Fachkräftegebots und die Übereinstimmung mit den quantitativen Vorgaben des KitaFöG und der VOKitaFöG. Vor dem Hintergrund des oben dargestellten Systems der Personalbemessung variieren die Ist-Zahlen zu jeder Zeit. Eine einrichtungsbezogene Darstellung der Personalausstattung, wird mit der geplanten Erweiterung der ISBJ-Plattform zukünftig darstellbar sein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 752 2 4. Welchen Investitionsbedarf sieht der Senat bei o.g. Kitas im Bezirk in den nächsten fünf Jahren? 5. Welche Investitionen wurden in den letzten fünf Jahren bereits durchgeführt? (Einzelaufstellung erbe-ten.) 6. Inwieweit ist bei den geplanten Investitionen der Bevölkerungswachstum in den Ortsteilen durch Zuzug sowie in Bezug auf Geflüchtete im Bezirk berücksichtigt? Zu 4., 5. und 6.: Investitionsvorhaben von Kitaträgern wurden im Wesentlichen durch das U3-Bundesprogramm zur Schaffung von neuen Plätzen für unter Dreijährige und dem Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ gefördert. Mit Hilfe beider Programme konnten seit 2012 in Treptow-Köpenick über 70 Anträge positiv beschieden werden. Mit einem Gesamtvolumen von über 7 Mio. EUR Fördermitteln wurde die Schaffung von über 1.500 Plätzen und die Sicherung von rund 200 Plätzen unterstützt. Alleine im Landesprogramm wurden im Jahr 2016 darüber hinaus bereits 11 weitere Projekte zur Förderung mit einem Gesamtvolumen von rund 2 Mio. EUR ausgewählt. Hierdurch wird die Schaffung von rund 300 neuen Plätzen unterstützt werden. Der Platzbedarf in Treptow-Köpenick bis 2020 ist in der Kitaentwicklungsplanung abgebildet. Danach beläuft sich der zusätzliche Platzbedarf auf rund 2000 Plätze. Dabei wurden sowohl der Bevölkerungszuwachs in den relevanten Altersgruppen wie auch der Aufnahmebedarf von Kindern aus Flüchtlingsfamilien berücksichtigt. 7. Wie viele Eltern warten aktuell auf einen Kitaplatz für ihr Kind und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Aufstellung erbeten.) 8. Wie lange müssen Eltern aktuell auf einen Kitaplatz für ihr Kind warten und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Aufstellung nach Ortsteilen erbeten.) Zu 7. und 8.: Auf Antrag der Eltern erteilt das zuständige Jugendamt gemäß § 7 Abs. 3 KitaFöG einen Bescheid (Kita-Gutschein), der den Betreuungsumfang und das Datum, ab dem der Gutschein in Anspruch genommen werden kann (in der Regel der von den Eltern gewünschte Betreuungsbeginn), enthält. Ab diesem Datum können die Eltern den Kita-Gutschein in einer Kita ihrer Wahl, auch bezirksübergreifend, innerhalb von 16 Wochen einlösen und einen Betreuungsvertrag mit dem Träger der Kindertageseinrichtung schließen. Die Betreuung selbst muss dann innerhalb von weiteren drei Monaten beginnen. Belastbare und verlässliche Angaben über Vormerkungen sind vergangenheitsbezogen nicht möglich, da eine solche IT-gestützte Eingabe ins System aufgrund fehlender Rechtslage lediglich auf freiwilliger Basis erfolgt . Zukünftig werden die Träger von Kindertageseinrichtungen mit den im Rahmen des Haushaltsumsetzungsgesetzes zum 01.08.2016 in Kraft tretenden Änderungen des KitaFöG und der VOKitaFöG verpflichtet, am IT-gestützten Kitavormerksystem teilzunehmen. Dort erhalten Träger und Einrichtungen benutzerspezifisch eine aktuelle Übersicht über den Status des jeweiligen auf der eigenen elektronischen Vormerkliste erfassten Kindes, beispielsweise die Erteilung eines Gutscheins oder die Aufnahme in einer anderen Einrichtung. Dies unterstützt die Träger bzw. Einrichtungen bei der Entscheidung über die Aufnahme von Kindern. Zugleich bietet das Verfahren die Möglichkeit, festzustellen, wie viele Kinder, unabhängig von Mehrfachanmeldungen, tatsächlich einen Platz suchen. Berlin, den 29. Juni 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2016)