Drucksache 17 / 18 757 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 07. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2016) und Antwort Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in den Bezirken im Jahr 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung gab es im Jahr 2015 in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken? 2. In wie vielen dieser Fälle ging es jeweils in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken um a) das Verhindern akuter seelischer oder körperlicher Schäden der Kinder, b) das Verhindern einer latenten Gefahr, c) Vernachlässigung der Kinder, d) körperliche Gewalt, e) psychische Gewalt und f) sexuelle Gewalt? 3. In wie vielen dieser Fälle gab es in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils a) ambulante und b) stationäre Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche ? 5. Wie viele a) Kinder und b) Jugendliche wurden jeweils in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken in die Obhut des Jugendamtes genommen? 6. Wie viele der jeweils geführten Verfahren a) wurden von Nachbarn oder Bekannten gemeldet, b) wurden anonym gemeldet, c) kamen über die Polizei, d) kamen über Gerichte oder Staatsanwälte, e) wurden von Kitas gemeldet, f) wurden von Schulen gemeldet, g) wurden von Medizinern oder Hebammen gemeldet und h) wandten sich die Minderjährigen oder Familien selbst ans Jugendamt oder die Kindernotdienste? 7. In wie vielen der Fälle stellten sich die Meldungen als unbegründet heraus und in wie vielen Fällen wurde trotzdem ein Beratungs- oder Hilfsbedarf in den Familien festgestellt? Zu 1., 2., 3., 5., 6. und 7.: Die Statistik zur Gefährdungseinschätzung gem. § 8a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – sowie die Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche werden vom Bundesamt für Statistik jährlich erhoben. Die Daten aus dem Jahr 2015 stehen laut aktueller Aussage des Bundesamtes für Statistik frühestens Mitte Juli 2016 zur Verfügung. Eine differenzierte Beantwortung der Fragen zur Kindeswohlgefährdung im Kontext der Gewährung von Hilfen zur Erziehung , der Personengruppen und Institutionen, die Gefährdungen bei den Jugendämtern und dem Berliner Notdienst Kinderschutz melden und den Problemkonstellationen , die zu einer Kindeswohlgefährdung führen, ist deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich . 4. Wie vielen Familien wurden in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils Beratungen von Familienhelfern gewährt? Zu 4.: Die sozialpädagogischen Familienhilfen (§ 31 SGB VIII), die zum Stichtag 31.12.2015 aufgrund eines festgestellten Hilfebedarfs gewährt wurden, verteilen sich auf die Berliner Bezirke wie folgt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 757 2 Mitte 422 Friedrichshain-Kreuzberg 319 Pankow 518 Charlottenburg-Wilmersdorf 267 Spandau 337 Steglitz-Zehlendorf 200 Tempelhof-Schöneberg 425 Neukölln 545 Treptow-Köpenick 246 Marzahn-Hellersdorf 515 Lichtenberg 278 Reinickendorf 418 Gesamt 4.490 Quelle: Hilfeplanstatistik Pro JUGEND Berlin, den 30. Juni 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2016)