Drucksache 17 / 18 765 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 17. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2016) und Antwort Unterkünfte für Geflüchtete auf Sportanlagen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Unterkünfte für Geflüchtete befinden sich gegenwärtig auf gewidmeten Sportflächen /Sportanlagen? (bitte Standorte bezirklich ausweisen und Art der Unterkunft und Aufnahmekapazität standortkonkret darstellen sowie Zahl der betroffenen Sportorganisationen /Sporttreibenden auflisten) Zu 1.: Vier gewidmete, jedoch derzeit nicht für den Schulsport genutzte Sportanlagen, sollen temporär für Tempohomes genutzt werden. Die Standorte sind nachfrageabhängig (zum Zeitpunkt der Fertigstellung) flexibel als Notunterkunft mit einer Kapazität von je max. 500 Plätzen oder als Gemeinschaftsunterkunft mit entsprechend geringerer Belegung nutzbar: • Stadion Wilmersdorf in 14199 Berlin • ehemaliges Familienbad im Olympiapark in 14053 Berlin • Hohenschönhausener Str. in 10369 Berlin • Goebelstr. in 13629 Berlin Gegenwärtig wird eine Liegenschaft, hier Sportpark Poststadion, Lehrter Straße in 10557 Berlin-Mitte, für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Hierbei handelt es sich um zwei Traglufthallen (Notunterkunft mit Vollverpflegung ) mit einer Gesamtkapazität von 294 Plätzen. 2. In welcher Art und Weise sind die unter 1. ausgewiesenen Unterkünfte temporär angelegt und für welche Zeitdauer werden sie jeweils voraussichtlich genutzt werden ? 3. Welche der unter 1. ausgewiesenen Unterkünfte sind auf Dauer angelegt? Zu 2. und 3.: Die Tempohomes werden grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von maximal drei Jahren geplant, zuzüglich der Dauer des Auf- und Abbaus der Anlagen. Die weitere Nutzung der Traglufthallen im Sportpark Poststadion erfolgt voraussichtlich bis Ende des Jahres. 4. In welchen Fällen plant der Senat eine Entwidmung der mit einer Unterkunft für Geflüchtete belegten Sportanlage und wie begründet er diese Entscheidung? (bitte Standorte konkret ausweisen) Zu 4.: Es sind keine Entwidmungen notwendig, da es sich lediglich um eine Zwischennutzungen der Sportanlagen handelt. 5. Entspricht es den Tatsachen, dass der Senat plant, weitere bezirkliche Sportanlagen für den Bau von Unterkünften für Geflüchtete zu nutzen und wenn ja, um welche Sportflächen/Sportanlagen handelt es sich? (bitte bezirklich aufschlüsseln, Standorte benennen und Art sowie voraussichtliche Kapazität der Unterkunft darstellen ) Zu 5.: Es werden derzeit keine weiteren gewidmeten Sportflächen zur Flüchtlingsunterbringung geprüft. 6. Wie begründet der Senat die Aufgabe von Sportanlagen für den Bau von Unterkünften für Geflüchtete und wie positionieren sich der Landessportbund, die jeweiligen bezirklichen Sportorganisationen sowie die betroffenen Bezirke dazu? 7. Wie sind der Sport und die betroffenen Bezirke in Entscheidungen des Senats zur Nutzung von Sportflächen /Sportanlagen für Unterkünfte für Geflüchtete einbezogen ? (bitte konkret für jeden Standort darlegen) Zu 6. und 7.: Es erfolgt keine Aufgabe von Sportanlagen . Die genannten Sportanlagen sollen lediglich vorübergehend anders genutzt werden. Die Sicherstellung der Fläche im Poststadion erfolgte per ASOG-Bescheid (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungs-gesetz – ASOG Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 765 2 Bln), die Flächen zur Errichtung der Tempohomes wurden mit den Bezirken abgestimmt. Die Standorte für Tempohomes wurden mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport) vorab besprochen und mit dem jeweiligen Bezirk abgestimmt. 8. Entspricht es den Tatsachen, dass die Sportanlage in der Hohenschönhausener Straße 76 im Bezirk Lichtenberg für den Bau einer Unterkunft für Geflüchtete genutzt und gegebenenfalls aufgegeben werden soll? 9. Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür, diese Sportanlage für den Bau einer Unterkunft für Geflüchtete aufzugeben ? Wo und wann wird für die ungedeckte Sportfläche eine Ersatzlösung bereitgestellt? 10. Wenn die Aufgabe der Sportanlage nicht geplant ist, wie ist abgesichert, dass die ungedeckte Sportfläche gegebenenfalls auch in höherer Qualität zügig nach Abschluss der Nutzung und Rückbau der Unterkunft für Geflüchtete wieder für die Sportnutzung zur Verfügung gestellt wird? 11. Welcher Art soll die Unterkunft für Geflüchtete sein, für welche Zeitdauer soll sie errichtet werden und wie viele Geflüchtete welcher Altersgruppen sollen an diesem Standort in der Hohenschönhausener Straße untergebracht werden? Zu 8. bis 11.: Die Zwischennutzung der Sportanlage ist für drei Jahre vorgesehen, die Sportanlage soll jedoch nicht aufgegeben werden (keine Entwidmung). Die Planung sieht vor, dass die Fläche (mindestens) wie im überlassenen Zustand zurückgegeben wird und wieder als Sportfläche genutzt werden kann. Der Containerstandort ist für drei Jahre Nutzung geplant. In der Regel sind pro Standort 500 Plätze vorgesehen. Die Altersgruppen der Bewohnerinnen und Bewohner können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden. Valide Aussagen dazu können erst kurz vor der Inbetriebnahme getroffen werden. 12. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Schaffung von Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturangebote im Umfeld beinhalten muss und dass dazu auch Sport-, Bewegungs- und Erholungsflächen gehören? Wenn ja, wie gewährleistet der Senat dies? Zu 12.: Es werden entsprechend den Qualitätsanforderungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für Flüchtlingsunterkünfte Sport-, Bewegungsund Erholungsflächen errichtet. Als Teil des Betreiberkonzepts liegen der Betrieb und die Unterhaltung der Freizeitflächen im Verantwortungsbereich der/des jeweiligen beauftragten Betreiberin/Betreibers. Berlin, den 05. Juli 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2016)