Drucksache 17 / 18 767 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 20. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2016) und Antwort Politisches Handeln der Schulkonferenz der Nelson-Mandela-Schule (NMS) unter Federführung des Schulleiters? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass auf Veranlassung des Schulleiters der NMS am 27.04.2016 in der Sitzung der Schulkonferenz noch vor Veröffentlichung der entsprechenden Schriftlichen Anfrage Nr. 17/18380 unter Bezugnahme darauf ein Beschluss/eine Resolution zur weiteren Entwicklung der Schule gefasst wurde? 2. Wurde der Beschluss/Resolution unter Mitwirkung der zuständigen Schulaufsicht, welche auch die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage verfasst hat, veranlasst ? Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass unter Vorsitz des Schulleiters eine Schulkonferenz am 27.04.2016 stattgefunden hat. Ausweislich des Protokolls wird auf die o.g. Schriftliche Anfrage, die am 27.04.2016 beim Abgeordnetenhaus eingegangen ist, Bezug genommen. 3. Hat die Schulkonferenz der Schule ein politisches Mandat, dass es rechtfertigt, einen Beschluss/Resolution zur weiteren Entwicklung der Schule zu fassen und wenn ja, erbitte ich detaillierte Rechtsauskunft dazu? Zu 3.: Die Schulkonferenz hat kein politisches Mandat . Sie ist aber vor Entscheidungen über Änderungen der Schulorganisation, z. B. zur Erweiterung, Teilung oder Zusammenlegung der Schule zwingend gemäß § 76 Absatz 3 Nummer 3 Schulgesetz (SchulG) anzuhören. Der Beschluss befasst sich mit diesen Inhalten. 4. Wird der Senat für Bildung, Jugend und Wissenschaft ggf. dem Beschluss der Schulkonferenz entsprechend verfahren? 5. Trifft die politische Führung des Senats für Bildung , Jugend und Wissenschaft eine eigene sachlich und fachlich begründete Entscheidung bezogen auf den zweiten Standort einer Staatlichen Internationalen Schule? 6. Beabsichtigt der Senat entsprechend den Antworten zur Schriftlichen Anfrage 17/18380 zu verfahren und wenn nein, warum nicht? Zu 4., 5. und 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird wie in der Drucksache 17/18380 ausgeführt, die Gründung einer zweiten Internationalen Schule vorantreiben. 7. Geht die Behörde nach wie vor davon aus, dass die ausgeschriebene Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin der NMS zum Beginn des neuen Schuljahres besetzt sein wird (siehe hierzu Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/18380) Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine Verzögerung der Stellenbesetzung schließen lassen. Berlin, den 28. Juni 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2016)