Drucksache 17 / 18 769 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 20. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2016) und Antwort Ewiges Warten auf die Steueridentifikationsnummer von Berliner Neugeborenen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange müssen Berliner Eltern zurzeit auf die Steueridentifikationsnummer ihres Kindes warten? 2. Funktionieren die Meldungen und Zusammenarbeit bei den einzelnen Ämtern (Standesamt, Bürgeramt, Bundeszentralamt für Steuern) hinsichtlich der Daten bei Geburt eines Kindes reibungslos? Zu 1. und 2.: Die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) an Neugeborene erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im automatisierten Verfahren (Datenaustausch mit den Meldebehörden). Für in Deutschland meldepflichtige Personen erfolgt die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer unter der Vorausset-zung, dass die betroffenen Personen bei der zuständigen Meldebehörde erfasst sind. Das heißt, sind Personen auf Landesseite nicht erfasst, kann für diese die automatische Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer im BZSt nicht eingeleitet werden. Das Zusammenspiel der beteiligten Behörden und Ämter funktioniert reibungslos, die Bearbeitungszeit bis zur endgültigen Bereitstellung und Übermittlung einer Steueridentifikationsnummer hängt jedoch davon ab, wann die Daten, nach Einzelfallentscheidung in der jeweiligen Behörde selbst, übermittelt werden. Gemäß Veröffentlichung auf dem Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern (https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Id entifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html) kann z.B. die Bearbeitungszeit zur erneuten Übermittlung einer neuen Steueridentifikationsnummer bei Verlust bis zu sechs Wochen dauern. 3. In welchen Bezirken wird die zeitnahe Weitergabe der Daten der Geburtsurkunde vom Standesamt zum Bürgeramt durch Softwareprobleme verzögert? Zu 3.: In keinem Fall (siehe auch Antwort zu 2.). Im Rahmen der Umstellung der bisherigen Software für das Meldewesen auf VOIS war lediglich im Februar 2016 die digitale Weiterleitung der in das Melderegister eingearbeiteten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern kurzzeitig gestört. Die vorhandenen Rückstände wurden jedoch schnell abgearbeitet, sodass keine nennenswerten Verzögerungen durch Berliner Behörden zu verzeichnen waren. 4. Ist dem Senat bewusst, dass durch die langen Wartzeiten auf eine Steueridentifikationsnummer die Beantragung von Kinder- und Elterngeld verzögert wird und Eltern damit in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wollen sie nicht einen weiteren bürokratischen Aufwand betreiben? Zu 4.: Ja, dem Senat ist bewusst, dass Verzögerungen bei der Bearbeitung zur Erstellung der Steueridentifikationsnummer finanzielle Nachteile für Bürgerinnen und Bürger bedeuten können. Deshalb ist es oberste Priorität der an der Bearbeitung teilhabenden Berliner Behörden, diese zu vermeiden. Berlin, den 01. Juli 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2016)