Drucksache 17 / 18 770 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 20. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2016) und Antwort Berliner Patient_innen warten zu lange auf Kopien ihrer Krankenakte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange müssen Patient_innen Berliner Kliniken nach Beantragung im Schnitt auf Kopien ihrer Krankenakte warten? Zu 1.: Den Patientinnen und Patienten ist gemäß § 630g BGB auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die Patientenakte zu gewähren. Das Einsichtsrecht ist zu versagen, wenn therapeutische Gründe dagegen sprechen, d. h. wenn zu befürchten ist, dass die Patientinnen und Patienten durch die Einsichtnahme erheblichen gesundheitlichen Schaden nehmen können. Das Einsichtsrecht ist ebenfalls zu versagen, wenn erheblich Rechte Dritter, z. B. die Rechte von Eltern minderjähriger Patientinnen und Patienten oder von mitbehandelnden Kollegeninnen und Kollegen entgegenstehen. Dies ist im Einzelfall von dem jeweiligen Krankenhaus zu prüfen. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie lange es dauert bis die Patientinnen und Patienten Einsicht in die Patientenakten nehmen können oder wie lange sie auf Kopien der Krankenakte warten müssen. 2. Hat der Senat Kenntnis darüber, dass die Kliniken die Herausgabe von Kopien der Krankenakte verzögern, indem die Akte unnötig lange beim Case-Management oder der Rechtsabteilung liegt? 3. Was tut der Senat dafür, dass Patient_innen zeitnah zu ihrem Recht nach § 630g BGB kommen und die Kopien der Krankenakte erhalten? Zu 2. und 3.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass Kopien der Krankenakte deshalb verzögert werden, weil die Akte beim Case-Management oder der Rechtsabteilung liegt. Wenn im Einzelfall eine Beschwerde eingereicht wird, vermitteln die für Beschwerden zuständigen Stellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) oder bei der Patientenbeauftragten zwischen der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer und dem Krankenhaus. Berlin, den 06. Juli 2016 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2016)