Drucksache 17 / 18 773 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 21. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2016) und Antwort Aktueller Planungsstand Seestraße 1 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Pläne hat der Senat für das sich im Landesbesitz befindliche Grundstück Seestraße 1 im Ortsteil Charlottenburg-Nord? 2. Ist ein Verkauf der Liegenschaft vorgesehen? 3. Wenn ja: welches Vergabeverfahren ist seitens des Senats vorgesehen und mit welchem Zeitplan? 4. Soll die Liegenschaft an einen privaten Investor oder an landeseigene Betriebe vergeben werden? Zu 1. - 4.: Bei dem landeseigenen Grundstück handelt es sich um ein Gewerbegrundstück, für das ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen werden soll. Nachdem das Grundstück mehrfach erfolglos im Bieterverfahren am Markt angeboten wurde, soll nun eine Direktvergabe an einen privaten Investor im Wege des Erbbaurechts erfolgen . 5. Gibt es bereits Verhandlungen oder Gespräche mit möglichen Käufern bzw. Investoren? 6. Wenn ja: mit welchem Inhalt, welchen Zusagen und welchem Zeitplan? Zu 5. - 6.: Ja, jedoch können im Hinblick auf die Vertraulichkeit von Vermögensgeschäften zu den Vertragskonditionen während der laufenden Verhandlungen keine näheren Angaben gemacht werden. 7. Welche baurechtliche Situation besteht derzeit für das Grundstück sowie welche Art und welches Maß der Nutzung ist zulässig? Zu 7.: Es gilt Baurecht nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 8. Ist eine Änderung der baurechtlichen Situation sowie hinsichtlich der Art und des Maßes der Nutzung für das Grundstück durch den Senat bzw. den Bezirk geplant? Zu 8.: Darüber ist nichts bekannt. Berlin, den 07. Juli 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2016)