Drucksache 17 / 18 776 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 21. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2016) und Antwort In welchem Umfang hat der Senat die Nutzung der neuen „Neuen Heimat“ auf dem RAW- Gelände genehmigt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Art, Umfang und Dauer der Nutzung hatten die Antragsteller ursprünglich beantragt, welchen Bescheid hatte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg daraufhin erteilt und wogegen wurde beim Senat Widerspruch eingelegt? Antwort zu 1: Der für das Grundstück Revaler Str. 99 am 08.12.2014 gestellte Bauantrag beinhaltet die Umnutzung der Halle 13 und der umgebenden Außenflächen in eine Stätte mit gastronomischer Nutzung mit Ausstellungs - und Eventflächen und gelegentlichen Musikdarbietungen für bis zu 850 Personen. Das Nutzungskonzept wurde während des Antragsverfahrens im Bezirk konkretisiert . Die Flächen in der Halle sollen ganzjährig, in der Regel von Donnerstag bis Sonntag genutzt werden. Als gene¬relle Öffnungszeiten sind vorgesehen: Donnerstag und Freitag von 16 bis 6 Uhr, Samstag von 12 bis 6 Uhr und Sonntag von 12 bis 2 Uhr, jeweils des darauffolgenden Tages, sowie 11 bis 22 Uhr für den Außenbereich (Biergar¬ten). Wesentliche Teile der Nutzungsvarianten wurden vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg als kerngebietstypisch eingestuft, deren Zulässigkeit wegen Überschreitung des vorhandenen städte¬baulichen Rahmens gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) daher versagt (Bescheid vom 12.08.2015). Gegen die Versagung wurde am 04.09.2015 Widerspruch eingelegt. Frage 2: Wann, in welchem Umfang und mit welchem amtlichen Akt hat welche Senatsverwaltung den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angewiesen, die Nutzungserlaubnis für die Betreiber der neuen „Neuen Heimat“ zu erteilen? Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat den Bezirk nicht angewiesen, eine Baugenehmigung oder einen positiven Vorbescheid zu erteilen. Frage 3: Warum wurde der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg angewiesen, einen während des Widerspruchsverfahrens geänderten Antrag positiv zu bescheiden und ist dieses Verfahren, den Antrag im Widerspruchsverfahren bei der Senatsverwaltung so zu verändern, dass er von der Widerspruchsbehörde für genehmigungsfähig erachtet wird, üblich? Antwort zu 3: Das Widerspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Bezirk wurde nicht angewiesen, einen geänderten Antrag positiv zu bescheiden. Im Interesse eines zügigen Abschlusses von bauordnungsrechtlichen Verfahren bemüht sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Genehmigungshindernisse im Rahmen von Widerspruchsverfahren auszuräumen, soweit dies rechtlich möglich ist. Frage 4: Inwieweit weichen der vom Betreiber beim Bezirk eingereichte Antrag und der vom Senat zur Genehmigung an den Bezirk zurückverwiesene Antrag voneinander ab? Antwort zu 4: Im anhängigen Widerspruchsverfahren wurde der Bauantrag dahingehend modifiziert, dass die Nutzung der Halle 13 für Gastronomie und Veranstaltungen nur noch befristet bis zum 31.12.2018 beantragt wird und die Öffnungszeit am Abend auf 22.30 Uhr begrenzt wird. Eine Widerspruchsentscheidung ist hierzu noch nicht erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 776 2 Frage 5: Welche Belange der Anwohner*innen hinsichtlich der Besucherzahlen, Öffnungszeiten, Lärmbelästigungen , Kriminalitätsbelastungen des Quartiers durch Übernutzungen, wurden bei der Entscheidung des Senates zugrunde gelegt? Antwort zu 5: Das Rücksichtnahmegebot sowie die Wahrung gesunder Wohnverhältnisse bilden Schranken für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens , so dass den Belangen der Anwohner hinreichend Rechnung getragen wird. Insbesondere die zu erwartenden Lärmbelastungen werden intensiv geprüft, wobei Besucherzahlen und Öffnungszeiten für die beantragten Nutzungen wesentliche Indikatoren sind. Berlin, den 05. Juli 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2016)