Drucksache 17 / 18 778 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 22. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2016) und Antwort Wohnraum für Flüchtlinge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wo und in welcher Anzahl werden Flüchtlinge seit 2012 neben Erstaufnahmeeinrichtungen, Not- und Gemeinschaftsunterkünften noch untergebracht (bitte aufgegliedert nach Bezirken, Unterbringungsart und Jahr)? Zu 1.: Insbesondere auf Grund der im zweiten Halbjahr 2015 in kurzer Zeit stark angestiegenen Zuzugszahlen bei Asylbegehrenden war es der im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) angesiedelten Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) zeitweise nicht möglich , alle neu eintreffenden Personen sofort in einer Aufnahmeeinrichtung oder Notunterkunft unterzubringen. Um gleichwohl dem vorrangigen Gebot der Vermeidung von Obdachlosigkeit zu entsprechen, wurden durch die ebenfalls zum LAGeSo gehörenden Bereiche Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) bzw. Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende (EAE) freie Plätze in Hostels, Pensionen oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben für die Erstunterbringung von neu eintreffenden Asylsuchenden genutzt und entsprechende Kostenübernahmeerklärungen ausgehändigt. Dabei wurde auf geeignete Angebote in allen Berliner Bezirken zurückgegriffen. Statistische Angaben über die Anzahl der in diesen Quartieren untergebrachten Asylbegehrenden sowie Ort und Zeitpunkt der Einquartierung können jedoch nicht gemacht werden (dabei ist auch zu berücksichtigen, dass nur ein Teil der für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzten Plätze in Hostels, Pensionen o. ä. Betrieben auf zuvor mit dem LAGeSo abgeschlossenen Kontingentvereinbarungen beruhte; waren auch diese Kontingente ausgeschöpft , erhielten die Vorsprechenden eine pauschale Kostenübernahmeerklärung, die ihnen die selbständige Einquartierung in ein Hostel oder eine Pension im gesamten Berliner Stadtgebiet ermöglichte. In diesen Fällen erhielt das LAGeSo erst - und nur - dann Kenntnis von der Einquartierung, wenn durch den Beherbergungsbetrieb eine Rechnungslegung erfolgt war und diese von der zuständigen Leistungsstelle geprüft werden konnte.) 2. Wie viele Flüchtlinge konnten seit 2012 in privat vermietetem Wohnraum untergebracht werden (bitte aufgegliedert nach Bezirken und Jahren)? 3. Wie viele Flüchtlinge konnten seit 2012 in Wohnungen landeseigener Wohnungsbaugesellschaften einziehen und Mietverträge abschließen (bitte aufgegliedert nach Bezirken und Jahren)? Zu 2. und 3.: Die Fragen können nur auf der Grundlage der vom LAGeSo geführten Statistik über den Wohnungsbezug von Asylsuchenden beantwortet werden, welche nicht nach Bezirken differenziert. Insofern wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht verwiesen. Berlin, den 05. Juli 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2016) Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/18778 Vermittlung von Mietwohnungen an Asylbegehrende Jahr Personen Davon WfF* Fälle/Wohnungen** Davon WfF* 2012 547 Nicht erfasst 284 119 2013 787 304 368 204 2014 1.298 687 566 259 2015 2.079 859 996 368 2016 (Stand: bis 31.05.) 1.494 654 679 261 *) WfF = Kooperationsvertrag Wohnungen für Flüchtlinge **) Für die Jahre 2012 bis 2014 werden Fälle angegeben. Die Zahl der Fälle ist nicht mit der Zahl der Wohnungen gleichzusetzen. Volljährige Familienangehörige (außer Ehegatten) werden z. B. als eigener Fall erfasst. Die Abweichungen sind jedoch geringfügig (rund ein Prozent). S17-18778 S1718778_Anlage