Drucksache 17 / 18 787 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 22. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2016) und Antwort Wie gestaltet sich der Übergang von der Ära Peymann zur Ära Reese am Berliner Ensemble? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Einfluss hat der Intendantenwechsel auf die Rechtskonstruktion der Berliner Ensemble GmbH? Zu 1.: Ein unmittelbarer Einfluss liegt nicht vor. 2. Strebt der Senat eine Veränderung der Gesellschafterstruktur und -anteile an der Berliner Ensemble GmbH an und welche Schritte wurden diesbezüglich bereits unternommen? - Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Es besteht für den Senat zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Anlass, eine Veränderung der Gesellschafterstruktur und -anteile vorzunehmen. 3. Wie ist die Vertragskonstruktion zwischen Senat, Berliner Ensemble GmbH, der Ilse-Holzapfel-Stiftung und dem Intendanten Oliver Reese? Zu 3.: Das Grundstück nebst aufstehendem Gebäude Bertolt-Brecht-Platz 1 ist an das Land Berlin aufgrund eines Mietvertrages mit der Ilse-Holzapfel-Stiftung vom 28.10.1998 vermietet. Mit Untermiet- und Managementvereinbarung vom 17.11./19.11.2010 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und Berliner Ensemble GmbH ist das Gebäude Bertolt- Brecht-Platz 1 zur Nutzung als Theaterbetrieb an die Berliner Ensemble GmbH vermietet. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten, die von der jeweils amtierenden Intendanz einzuhalten sind. 4. Wer wird zukünftig auf welcher vertraglichen Grundlage die Geschäftsführung berufen? Zu 4.: Gemäß Gesellschaftsvertrag beruft das für Kultur zuständige Senatsmitglied die Geschäftsführung/Intendanz . 5. Wann endet der Pachtvertrag mit der Ilse- Holzapfel -Stiftung und welche Eigentumsperspektiven sieht der Senat für das Theatergebäude? Zu 5.: Der Mietvertrag ist befristet bis zum 31.12.2027. Während der Mietdauer ist dem Mieter ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Zu gegebener Zeit wird über den Abschluss eines neuen Mietvertrags respektive über einen Eigentümerwechsel mit der Stiftung zu verhandeln sein. 6. Wie viele Neuproduktionen (jeweils bitte auflisten nach Spielstätten) sind pro Spielzeit mit Oliver Reese vom Senat vereinbart worden? 7. In welchem Verhältnis sollen zukünftig eigene Produktionen, Koproduktionen und Gastspiele stehen? Gibt es hier vertragliche Vorgaben oder Auflagen an den künftigen Intendanten Oliver Rees und wenn ja welche? Zu 6. und zu 7.: Vertragliche Vereinbarungen über die konkrete Anzahl von Neuproduktionen, Koproduktionen und Gastspielen pro Spielzeit gibt es nicht; sie sind auch in anderen Intendantinnen- und Intendantenverträgen nicht üblich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 787 2 8. Welche vertraglichen Verpflichtungen bestehen für Oliver Reese hinsichtlich hausinterner und öffentlicher Bekanntgaben zu seiner konkreten Programmplanung und an welche Termine sind diese gebunden? Zu 8.: Oliver Reese ist, wie alle anderen Berliner Intendantinnen und Intendanten auch, vertraglich verpflichtet , der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten die Spielpläne vor deren Veröffentlichung mitzuteilen. 9. Welche Größenordnung ist für das zukünftige Ensemble des Berliner Ensembles vereinbart? Zu 9.: Das Berliner Ensemble wird unter seinem neuen Intendanten die Ensemblearbeit stärken und anders als bisher weitgehend auf Gastschauspielerinnen und Gastschauspieler verzichten. Über die abschließende Ensemblestärke können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. 10. Wie und wann werden programmbedingte personelle Veränderungen durch die neue Intendanz an die jetzigen Beschäftigten kommuniziert? Sind Abfindungen geplant und wenn ja, welche? Zu 10.: Der designierte Intendant befindet sich diesbezüglich noch in laufenden Gesprächen mit den Beschäftigten . Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Aussage über mögliche Abfindungen getroffen werden. 11. Wie bewertet der Senat die derzeitige Situation der Beschäftigten am Berliner Ensemble und deren Arbeitsbelastung durch Gastspiele? Zu 11.: Soweit bekannt, bewegen sich die Arbeitsbelastungen durch Gastspiele im üblichen Rahmen der Vorjahre . 12. Wie werden die vollständigen Urlaubsansprüche der künstlerisch Beschäftigten, inkl. der SchauspielerInnen gewährleistet, deren Verträge zum 31. Juli 2017 enden? Wird infolgedessen die Spielzeit 16/17 am 16. Juni 2017 enden? Zu 12.: Die Urlaubsansprüche aller Beschäftigten unterliegen den jeweiligen arbeitsvertraglichen Regelungen. Über das Ende der Spielzeit 2016/17 befinden sich bisherige und künftige Intendanz noch in der Abstimmung. 13. Wie hoch sind die derzeitigen Rücklagen am Berliner Ensemble und mit welcher Höhe ist zum Ende der Intendanz von Claus Peymann zu rechnen? Zu 13.: Bilanziell weist der Abschluss per 31.12.2015 keine Rücklagen aus. Die Höhe der Rücklagen zum Ende der Intendanz Peymann im Sommer 2017 wird von der konkreten Wirtschaftsführung des Hauses in den kommenden 13 Monaten abhängig sein. 14. Woran wird sich zukünftig der programmatische Unterschied zwischen dem Berliner Ensemble und dem Deutschen Theater festmachen, wie werden Doppelungen vermieden? Zu 14.: Berliner Ensemble und Deutsches Theater haben strukturell gemeinsam, dass sie als Ensemble- und Repertoirebetrieb geführt werden. Sie werden sich künftig inhaltlich, hinsichtlich der ästhetischen Ausdrucksweisen, in der spezifischen Ensembleprägung und in den Produktionsprinzipien unterscheiden. Das Berliner Ensemble wird künftig mit dem neuen Schwerpunkt Autorentheater geführt werden. Hierzu wird eine Autorentheaterwerkstatt nach erfolgreichem britischem Vorbild erstmals in Berlin eingerichtet, in der zeitgenössische Autorinnen und Autoren gemeinsam mit Regisseurinnen und Regisseuren neue Stücke erarbeiten, die das Berliner Ensemble zur Uraufführung bringen wird. Berlin, den 04. Juli 2016 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2016)