Drucksache 17 / 18 788 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 23. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2016) und Antwort Wann räumt der Senat die leeren Kartons von der Terrasse – wie soll der Konsortialvertrag aufgehoben werden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der Sitzung des Hauptausschusses am 22.06.2016 hat Staatssekretärin Sudhoff erklärt, dass nach dem Abschluss der Vergleichsvereinbarung zwischen Berlin und Veolia betreffend die Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH (Drucksache 17/2978) die Beendigung des Konsortialvertrags zwischen Berlin und RWE/Veolia erfolgen könne. Dieser Vertrag sei eine leere Hülle und stünde wie leere Kartons auf der Terrasse herum. Deshalb müssten diese leeren Kartons von der Terrasse geräumt werden. 1. Bis wann soll der Konsortialvertrag zwischen Berlin und RWE/Veolia aufgehoben sein? 2. Mit welchem Verfahren soll der Konsortialvertrag aufgehoben werden? 3. Welche rechtlichen und vertraglichen Instrumente sollen für die Aufhebung des Konsortialvertrags genutzt werden? 4. Wer ist der Adressat dieses formalen Aufhebungsverfahrens ? 5. Mit welchem Zeitraum plant der Senat bis zum Vollzug der Vertragsaufhebung? 6. Welche Senatsverwaltungen, Unternehmen und sonstigen Institutionen sind an der Aufhebung des Konsortialvertrages beteiligt? 7. Welche einzelnen Schritte müssen bis zum Vollzug der Aufhebung des Konsortialvertrages umgesetzt werden ? Zu 1. bis 7.: Bereits in der 38. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 7. November 2013 (Nr. 2013/38/4.4.b, Drucksache 17/1275, Nr. 17/2013 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte) hat das Abgeordnetenhaus zustimmend zur Kenntnis genommen, dass nach dem Erwerb des Geschäftsanteils von Veolia an der RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH („RVB“) eine Neuorganisation der Berlinwasser-Gruppe erfolgt und die Auflösung der konsortialvertraglichen Strukturen vorbereitet wird. In der Vorlage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Drucksache 17/2978) über die Vergleichsvereinbarung sowie den Anteilskauf- und Abtretungsvertrag betreffend die KWB Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH vom 1. Juni 2016 an das Abgeordnetenhaus von Berlin wurde unter A. Allgemeines nochmals auf das o.g. Vermögensgeschäft vom November 2013 Bezug genommen. Demnach wird nach Vollzug der Vergleichsvereinbarung eine Beendigung des Konsortialvertrages über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe , für den sodann kein Anwendungsbereich mehr besteht, formal möglich sein und entsprechend in die Wege geleitet. Insofern wurde in dieser Vorlage klargestellt, dass nicht schon nach Abschluss, sondern erst nach Vollzug der Vergleichsvereinbarung eine Beendigung des Konsortialvertrages eingeleitet werden kann. Außerdem wird auf die Schriftliche Anfrage (Drucksache 17/ 18 650) vom 2. Juni 2016 verwiesen. Darin wurde unter 1a und 1b gefragt: „Plant der Senat nach der Einigung mit Veolia über das Kompetenzzentrum Wasser Berlin (KWB) den Konsortialvertrag zwischen dem Land Berlin, RWE und Veolia aufzuheben? Wenn ja, bis wann soll die Aufhebung des Vertrages vollzogen werden?“ Die nach wie vor im Ergebnis zutreffende Antwort darauf lautete: „Nach Vollzug der mit Veolia schlussverhandelten und dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorliegenden Vergleichsvereinbarung wird eine Beendigung des Konsortialvertrages über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, für den sodann kein Anwendungsbereich mehr besteht, formal möglich sein und entsprechend erfolgen.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 788 2 Der Vollzugstermin der Vergleichsvereinbarung betreffend die KWB Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, da noch nicht alle Vollzugsvoraussetzungen erfüllt sind. An der sich daran anschließenden Aufhebung des Konsortialvertrages werden nach derzeitiger Einschätzung die Senatsverwaltung für Finanzen, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung und die Berlinwasser Holding GmbH beteiligt sein. Berlin, den 01. Juli 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2016)