Drucksache 17 / 18 795 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm und Elke Breitenbach (LINKE) vom 23. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2016) und Antwort Wohnungen für Flüchtlinge (VI): Wohnraumvermittlung durch das EJF Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach § 53 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sollen Ausländerinnen und Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange der Ausländerin oder des Ausländers zu berücksichtigen. Bundesgesetzlich ist somit auch die Unterbringung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften, etwa in Wohnungen zulässig. In Auslegung dieser Vorschrift strebt der Senat an, die Vermittlung von Wohnungen an Asylsuchende zu intensivieren, da die Ermöglichung einer selbständigen Haushalts- und Lebensführung neben dem Spracherwerb und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Teilhabe der geflüchteten Menschen gehört. Der Erfolg dieser Bemühungen wird etwa daran deutlich, dass seit Beginn der Legislaturperiode die Zahl der in Wohnungen vermittelten Asylsuchenden jährlich gesteigert werden konnte, von rund 550 Personen im Jahr 2012 auf rund 2.100 Personen im Jahr 2015. Von Januar bis Mai 2016 konnten bereits rund 1.500 Asylbegehrende in eine Mietwohnung vermittelt werden, was mehr als eine Verdoppelung gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bedeutet. Dazu beigetragen haben auch die erfolgreichen Anstrengungen der Senatoren für Gesundheit und Soziales sowie für Stadtentwicklung und Umwelt um eine faktische Verdoppelung der von den sechs städtischen Wohnungsunternehmen an Geflüchtete vermietete Wohnungen. 1. Wie viele Asylsuchende haben in den Jahren von 2013 bis 2016 in der Beratungsstelle „Wohnungen für Flüchtlinge“ des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerkes (EJF) a. zur Beratung b. zur Abgabe eines Mietangebots vorgesprochen? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.) Zu 1.: Die Daten wurden beim Evangelischen Jugendund Fürsorgewerk (EJF) abgefordert. Das EJF hat folgende Werte übermittelt: 2014 (Februar bis Dezember ) 2015 (Januar bis Dezember ) 2016 (Januar bis Mai) Beratungen zur Wohnungssuche und Registrierung 2828 6271 5055 Mietangebotsabgabe 1138 2438 1419 Mietvertragsabschlüsse 505 1035 803 Beratung nach Mietvertragsabschluss 505 1035 803 Gesamtberatungen 3333 7306 5858 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 795 2 2. Wie viele Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten ) sind in der Wohnungsberatungsstelle des EJF derzeit beschäftigt? Zu 2.: In der Beratungsstelle des EJF ist derzeit ein Personalanteil von 14,65 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) mit der Mietberatung im Auftrag des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) befasst. 3. Wie viele Anträge auf Mietkostenübernahme sind in den Jahren von 2013 bis 2016 über die Wohnungsberatungsstelle des EJF im Mietsachgebiet abgegeben worden ? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.) Zu 3.: Die Anzahl der abgegebenen Mietangebote im EJF, die nachfolgend an das Mietsachgebiet weitergeleitet worden sind, werden statistisch nicht erfasst. 4. Wie viele Tage müssen Asylsuchende derzeit im Durchschnitt warten, bis sie einen Termin bei der Wohnungsberatungsstelle des EJF erhalten, um ihr Mietangebot einreichen zu können? Zu 4.: Die Wartezeit beträgt nach Mitteilung des EJF derzeit durchschnittlich neun Tage. Bei der Erstvorsprache wird das Mietangebot mit einem Datumsstempel „Antragstellung Kostenübernahme“ versehen, so dass das tatsächliche Antragsdatum für das weitere Verwaltungsverfahren ersichtlich ist. 5. Bis wann läuft der Vertrag des LAGeSo zur „Beratung und Wohnraumvermittlung für Geflüchtete“ mit dem EJF? Zu 5.: Die Laufzeit des mit dem EJF abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags endet am 31.12.2016. 6. Wie ist der Stand bezüglich der geplanten Ausschreibung des Vertrags zur „Beratung und Wohnraumvermittlung für Geflüchtete“? Wie wird die Ausschreibung ausgestaltet sein (Leistungsumfang, Auftragsvolumen , Lose etc.)? Zu 6.: Derzeit bereitet das LAGeSo ein Vergabeverfahren für die Wohnraumvermittlung an Geflüchtete ab dem 01.01.2017 vor. Es ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 130 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgesehen . Die Tätigkeit des Dienstleisters soll im Wesentlichen die Akquise von Wohnungen, die Beratung wohnungssuchender Flüchtlinge und die Vermittlung der passenden Wohnungen an die jeweiligen Personen/Familien (sog. Matching, d. h. Vorprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und Zulässigkeit der Unterbringung dieser Personen in genau dieser Wohnung) umfassen. Zielsetzung ist die Auftragsvergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, wobei als Zuschlagskriterien der Preis sowie in der Leistungsbeschreibung noch zu definierende Qualitätskriterien vorgesehen sind. 7. Welche Bezirke bieten derzeit Wohnraumvermittlung für Geflüchtete in Zuständigkeit der Bezirke nach dem Modell der Wohnungsberatungsstelle des EJF an und in welchem Umfang jeweils? Ist dies geplant? Wenn ja, in welchem Umfang und bis wann? Zu 7.: Dem Senat ist lediglich bekannt, dass im Bezirk Mitte von Berlin ein vergleichbares Verfahren eingeführt worden ist. Nähere Einzelheiten sind nicht bekannt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die vom LAGeSo ausgeschriebenen Dienstleistungen künftig optional – d. h. bei Beteiligung der zuständigen Leistungsbehörden – auch für bleibeberechtigte Flüchtlinge angeboten werden sollen. Daher soll im Rahmen der Vergabe anderen Interessenten, insbesondere den Bezirken, die Möglichkeit eingeräumt werden, die Leistungen des Bieters ebenfalls in Anspruch nehmen zu können. Um eine möglichst frühzeitige Information der Bezirke zu gewährleisten , wurden die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Soziales bei der Sitzung am 15.06.2016 bereits über die Eckpunkte des geplanten Vergabeverfahrens informiert und aufgefordert, bei Interesse an einer Beteiligung Kontakt zum LAGeSo als der den Auftrag vergebenen Stelle aufzunehmen. Berlin, den 06. Juli 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2016)