Drucksache 17 / 18 796 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm und Katrin Lompscher (LINKE) vom 23. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2016) und Antwort Liegenschaft Albrechtstraße 27 im Bezirk Mitte wird „für ein wichtiges Ansiedlungsvorhaben zur Verfügung gestellt“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Um welches wichtige Ansiedlungsvorhaben handelt es sich, für das die Sportfläche Albrechtstraße 27 im Bezirk Mitte entwidmet werden soll? Zu 1.: Im Hinblick auf die Vertraulichkeit von Grundstücksgeschäften kann keine Auskunft erteilt werden. 2. In wessen Eigentum und in wessen Zuständigkeit befindet sich das Grundstück Albrechtstraße 27? Zu 2.: Das Grundstück befindet sich im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) und wird derzeit durch das Oberstufenzentrum (OSZ) Bekleidung und Mode genutzt. 3. Welche Gründe hat der Senat für die Dringlichkeit der Entwidmung der Sportfläche auf dem Grundstück Albrechtstraße 27? Zu 3.: Aufgrund der standortbedingten Sportlärmproblematik war das Gelände bisher nicht für den Schul- und Vereinssport nutzbar. Somit konnte die Empfehlung zur Entwidmung der Sportfläche im Rahmen des überwiegenden öffentlichen Interesses nach § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz ausgesprochen werden. 4. Welche Ersatzflächen werden dem Sport in räumlicher Nähe bzw. im Bezirk Mitte zusätzlich zu den bereits vorhandenen Sportflächen zur Verfügung stehen und wie ist dies oder wird dies vertraglich geregelt? Zu 4.: Die Fläche war bisher nicht als Schulsportfläche ausgewiesen und stand auch für den Vereinssport nicht zur Verfügung. Eine Diskussion über die Problematik der Unterversorgung mit Sportflächen im Bezirk Mitte im berlinweiten Vergleich und Entwicklung von Ersatzflächen wurde in den Sportausschuss des Bezirks Mitte sowie die Bezirksverordnetenversammlung getragen. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. 5. Warum wird die Fläche nicht angesichts des Defizits an Freizeitsportflächen und Kinderspielplätzen künftig als solche vorgesehen und hergerichtet? Zu 5.: Auf die Antwort zu 4. wird verwiesen. 6. Was heißt in diesem Zusammenhang für das wichtige Ansiedlungsvorhaben "zur Verfügung gestellt werden ": Soll das Grundstück Albrechtstraße 27 verpachtet, verkauft oder ein Erbbaurecht vergeben werden? Zu 6.: Aktuell wird über eine Veräußerung des Grundstücks verhandelt. 7. Wie soll bei einem etwaigen Verkauf des Grundstücks Albrechtstraße 27 der Kaufpreis zustande kommen (meistbietendes Verfahren, Direktvergabe zum Verkehrswert o.ä.)? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 1. Berlin, den 07. Juli 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2016)