Drucksache 17 / 18 802 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 24. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2016) und Antwort Geburtsurkunden für Kinder geflüchteter Menschen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder von Flüchtlingen sind in den vergangenen 5 Jahren in Berlin zur Welt gekommen und wurden von den Krankenhäusern an die Standesämter gemeldet (bitte getrennt nach Jahren ausweisen)? Zu 1.: Eine statistische Erhebung zu Kindern von Flüchtlingen findet im Zusammenhang mit der personenstandsrechtlichen Registrierung grundsätzlich nicht statt. Dessen ungeachtet hat das Standesamt Charlottenburg- Wilmersdorf mitgeteilt, dass nach einer dortigen internen Zählung im Zeitraum von September 2015 bis Dezember 2015 einundsechzig Geburten von Kindern aus Flüchtlingsfamilien beurkundet wurden. 2. Wie viele Geburtsurkunden für Kinder von Flüchtlingen wurden von den Berliner Standesämtern In den vergangenen 5 Jahren ausgestellt (bitte getrennt nach Jahren ausweisen)? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. 3. In wie vielen Fällen steht die Ausstellung der Geburtsurkunde für Kinder von Flüchtlingen durch die Standesämter noch aus? Zu 3.: Siehe Antwort zu 1. Das Standesamt Charlottenburg -Wilmersdorf meldet für Flüchtlingskinder, die zwischen September 2015 und Januar 2016 geboren worden sind, noch 10 ausstehende Geburtsurkunden. 4. Wie lange dauern die Verfahren zur Ausstellung der Geburtsurkunde von Kindern durch die Standesämter in Berlin im Durchschnitt? Zu 4.: Aus den vorliegenden Antworten der Standesämter kann überwiegend eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen entnommen werden. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Geburten, zu denen keine oder unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, sehen sich manche Standesämter allerdings nicht mehr zur Einschätzung von Durchschnittswerten in der Lage, sondern geben den Mindest- und Höchstzeitraum (2 Tage bis zu einem Jahr) an. 5. Wie lange dauern die Verfahren zur Ausstellung von Geburtsurkunden von Kindern von Flüchtlingen durch die Standesämter in Berlin im Durchschnitt? Zu 5.: Hierzu kann kein Durchschnittswert benannt werden. Oft kommt eine Kommunikation mit den auskunftspflichtigen Eltern (§ 10 Abs. 1 bis 3 Personenstandsgesetz ) erst nach Monaten zustande, was beispielsweise an deren mangelnder Mitwirkung und Verständigungsschwierigkeiten liegen kann. Identitätsnachweise zu beteiligten Eltern liegen überwiegend nicht vor, weshalb Erkundigungen bei Ausländerbehörden und/oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeholt werden müssen. Gegenüber den bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Urkundspersonen keinerlei Weisungen unterliegenden Standesbeamtinnen und Standesbeamten (§ 2 Abs. 2 PStG) wird von Seiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Aufsichtsbehörde über die Berliner Standesämter die Empfehlung gegeben, Zeiträume von mehr als 12 Monaten nach der Geburt eines Kindes ohne Geburtsregistrierung möglichst zu vermeiden und im Zweifelsfalle gemäß § 35 Abs. 1 Personenstandsverordnung zu registrieren, d.h. mit einem einschränkenden Zusatz zur nicht nachgewiesenen Identität zu den Eltern oder einem Elternteil. In diesen Fällen darf nach den personenstandsrechtlichen Regelungen keine Geburtsurkunde , sondern allein der (gleichwertige) Geburtsregisterauszug ausgehändigt werden. Nur dieser darf einen einschränkenden Zusatz zur nicht nachgewiesenen Identität ausweisen. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen , dass so in der Praxis nicht nur bei Flüchtlingskindern verfahren wird, sondern auch bei Kindern von sonstigen Personen, die keine hinreichenden Identitätsnachweise vorlegen können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 802 2 6. In wie vielen Fällen, bei denen die Ausstellung der Geburtsurkunde noch offen ist, ist von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, einen Auszug aus dem Geburtsregister auszuhändigen? Zu 6.: Eine statistische Erhebung zu diesem Sachverhalt findet bei den Berliner Standesämtern nicht statt. 7. Welche Handlungsanweisungen hat der Berliner Senat an die Standesämter zum Umgang mit Flüchtlingen gegeben? Zu 7.: Sämtliche erforderlichen „Handlungsanweisungen “ ergeben sich aus den bindenden bundesrechtlichen Vorgaben des Personenstandsrechts. Darüber hinausgehende Weisungen verbieten sich im Übrigen aufgrund der Weisungsunabhängigkeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Urkundspersonen (vgl. die Antwort zu 5.). 8. Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat ergriffen , um die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention, nach der jedes neugeborene Kind unverzüglich in ein Register einzutragen ist, sicherzustellen? Zu 8.: Seitens des Senats waren hierzu keine über die in Antwort zu Frage 5 enthaltenen Empfehlungen erforderlich , da die deutsche Rechtslage vollumfänglich den Verpflichtungen aus der UN - Kinderrechtskonvention Rechnung trägt. 9. Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat ergriffen , um bei neugeborenen Kindern von Flüchtlingen auch ohne Geburtsurkunde die medizinische Versorgung sicherzustellen ? Zu 9.: Neugeborene Kinder von Müttern, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben, haben unabhängig vom Vorliegen der Geburtsurkunde oder beglaubigten Abschrift des Geburtseintrags in das Personenstandsregister Anspruch auf medizinische Versorgung. Die zuständige Leistungsbehörde stellt die Versorgung kurzfristig durch Ausstellung eines Behandlungsscheines bzw. Berechtigungsscheines für die Neugeborenen -Untersuchungen oder gegebenenfalls durch Anmeldung des Neugeborenen bei der Krankenkasse, die bereits die Mutter betreut, sicher. In Eilfällen können die Nachweise per Telefax übermittelt werden. Berlin, den 06. Juli 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2016)