Drucksache 17 / 18 804 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 23. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2016) und Antwort Kita-Entwicklungsplanung II: Wie soll der Platzausbau in Zukunft gelingen und welche Rollen sollen Modulare Bauten spielen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie und ab wann will der Senat laut Roter Nr. 2317 G, S. 30 verstärkt städtebauliche Verträge beim Ausbau von Kitaplätzen berücksichtigen? Zu 1.: Seit dem 28.08.2014 wird im Land Berlin das "Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung" angewandt. Seitdem bestehen berlinweit einheitliche Regelungen für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Gleichwohl wurden in städtebaulichen Verträgen auch vor Einführung des „Berliner Modells“ Vereinbarungen für die Schaffung von Kitaplätzen getroffen. Mit dem "Berliner Modell" wird die Übernahme von Kosten für soziale und technische Infrastruktur, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Wohnungsbauvorhabens sind, über einen mit dem Investor zu schließenden städtebaulichen Vertrag sichergestellt. Das gilt insbesondere für die Erschließung sowie für die Errichtung von zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Im städtebaulichen Vertrag kann somit vereinbart werden, dass entweder im Vorhaben selbst Flächen für eine Kindertageseinrichtung zu errichten und zu vermieten sind, oder dass eine Kostenbeteiligung an einer neu zu errichtenden Kindertageseinrichtung außerhalb des Plangebiets zu leisten ist. 2. Wie und ab wann will der Senat laut Roter Nr. 2317 G, S. 30 Planungsverfahren zum Bau von Kitas beschleunigen ? 3. Wie viel Zeit vergeht aktuell von der Bedarfsprüfung für den Bau einer neuen Kita bis zur Eröffnung dieser und wie ist der Ablauf bzw. das Verfahren dazu zurzeit noch geregelt? Zu 2. und 3.: Zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) wurde Ende vergangenen Jahres ein vereinfachtes Verfahren der baufachlichen Antragsbeurteilung in den Ausbauprogrammen von Land und Bund vereinbart. Abweichend vom Regelverfahren nach § 24 Landeshaushaltsordnung (LHO) (3-stufiges Prüfverfahren mit Bedarfsprogramm, Vorplanungsunterlagen und Bauplanungsunterlagen ), bei dem zwischen Bedarfsformulierung und Baubeginn ein Zeitraum von 2 bis 3 Jahren liegen kann, werden der Umfang der einzureichenden Bauunterlagen und der Zeitraum der Prüfungen bei SenStadtUm reduziert. Dadurch wird die Umsetzung von Neubauvorhaben in der Laufzeit der Ausbauprogramme ermöglicht. Ausgenommen von diesem verkürzten Verfahren waren bisher Maßnahmen aus SIWA-I-Mitteln (Neubauvorhaben der Kita-Eigenbetriebe). Nunmehr wird das vereinfachte Verfahren künftig auch bei Verwendung von SIWA-Mitteln (Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt) angewendet werden. Umfang und Mindestanforderungen vorzulegender Bauunterlagen sind allen Antragstellern über ein veröffentlichtes Merkblatt zugänglich. 4. Laut Roter Nr. 2317 G, S. 30 will der Senat „Modulare Ergänzungsbauten“ bzw. „Modulare Bauten“ für Kitas errichten. Laut der Tabelle 21 in der Roten Nr. 2317 G (S. 29) sollen bereits im Kitajahr 2016/17 u.a. mit Modularen Ergänzungsbauten bzw. Modularen Bauten für Kitas 1.000 Plätze geschaffen werden. a) Um welche Modelle handelt es sich? (Bitte die in Frage kommenden oder bereits ausgewählten Produktbezeichnungen und die jeweiligen Anbieter nennen.) b) Wo sind diese im Haushalt 2016/17 etatisiert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 804 2 c) Welche Anzahl ist bis zu welchem Zeitpunkt vorgesehen ? d) Welche Standorte sind dafür bereits in Planung oder welche wurden bisher angedacht? Zu 4.: Die Rote Nummer 2317 G enthält Planungsaussagen , die auf das Leitziel der Gewährleistung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung bis zum Kitajahr 2019/2020 ausgerichtet sind. Der Senat arbeitet nun folgerichtig an einer Maßnahme- und Umsetzungsplanung zur Unterlegung der einzelnen Zielvorstellungen. Dabei geht es um die Entwicklung der erforderlichen Rahmenbedingungen und Verfahren und letztlich Feinplanung zur Realisierung der Zielvorstellungen. Die in Nummer 4 a) bis c) gestellten Fragen werden im Zuge der Feinplanung erörtert und abgestimmt. Die laufenden Investitionsprogramme des Landes und des Bundes zum Ausbau der Plätze in der Kindertagesbetreuung schließen die Förderung von Modularen Ergänzungsbauten ein, sofern sie der Zielstellung des jeweiligen Programms dienen. Berlin, den 05. Juli 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2016)