Drucksache 17 / 18 806 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 24. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2016) und Antwort Umsetzung des geänderten Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ist mit der Berufung der neuen Seniorenvertretungen nach dem geänderten Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) zu rechnen? Zu 1.: Gemäß § 4a Abs. 7 des am 23.06.2016 verabschiedeten geänderten BerlSenG sollen die Wahlen der Vorschlagslisten sowie die Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen in einem Zeitraum von sechs Monaten nach den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung abgeschlossen sein. 2. Welche Kosten entfallen auf die Durchführung des Verfahrens zur Wahl der Vorschlagslisten und Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen ? 3. Wie werden die Kosten der Durchführung des Verfahrens zur Wahl der Vorschlagslisten und Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen finanziert bzw. die Auslagen ersetzt, die den Bezirken bereits vor der Änderung des Gesetzes entstanden sind? Zu 2 und 3.: Der Senat rechnet durch das im neuen § 4 a BerlSenG geregelte Verfahren der Wahlen der bezirklichen Seniorenvertretungen inkl. der Einführung einer Möglichkeit zur Briefwahl mit zusätzlichen Ausgaben im jeweiligen Wahljahr. Die Kosten werden nach erfolgter Prüfung im Rahmen der Basiskorrektur berücksichtigt. Berlin, den 15. Juli 2016 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2016)