Drucksache 17 / 18 814 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 27. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2016) und Antwort Auswirkungen des Referendums im Vereinigten Königreich auf Berlin (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen hat der Austritt des Vereinigten Königreiches auf die Förderung Berlins im Rahmen der europäischen Strukturfonds (EFRE und ESF)? Zu 1.: Quantitative Aussagen zu den finanziellen Konsequenzen eines etwaigen Austritts des Vereinigten Königreichs für die zukünftige Finanzausstattung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Berlin können derzeit nicht gemacht werden. 2. Wie hoch werden ggf. die zu erwartenden Verluste in der laufenden Förderperiode bis 2020 sein? Zu 2.: Ob für Berlin in der aktuellen Strukturfonds- Förderperiode bis 2020 Verluste aufgrund eines möglichen Austritts des Vereinigten Königreichs zu erwarten sind, ist derzeit nicht absehbar. Derzeit ist nicht vorhersehbar , ob und wann das Vereinigte Königreich seine Austrittsabsicht gem. Art. 50 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) erklären wird. Die Gültigkeit der Verträge endet mit dem Tag des Inkrafttretens eines zu verhandelnden Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der gegenüber dem Rat erklärten Austrittsabsicht . Diese Frist kann vom Europäischen Rat im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich jedoch auch verlängert werden. Alle Fragen kohäsionspolitischer Auswirkungen werden Gegenstand der Austrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich sein. 3. Wie wird der Senat mit den zu erwartenden Einnahmeausfällen umgehen? Zu 3.: Dies wird zu entscheiden sein, wenn sich die Höhe möglicher Einnahmeausfälle abzeichnet. 4. Wird der Senat, ggf. mit anderen Bundesländern, gegenüber der Europäischen Kommission aktiv werden, um Übergangsbedingungen zu verhandeln? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Der Senat wird sich wie immer für die Wahrung der Interessen Berlins einsetzen. Berlin, den 08. Juli 2016 Cornelia Y z e r ................................................ Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2016)