Drucksache 17 / 18 817 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 10. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2016) und Antwort Hunde 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hunde waren im vergangenen Jahr in Berlin gemeldet? 2. Welche Veränderung ist das gegenüber 2014? Zu 1. und 2.: Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen waren am 31.12.2015 102.597 Hunde steuerlich gemeldet. Das sind 2.255 mehr als am 31.12.2014. 3. Wie viele Hunde sind im vergangenen Jahr durch Anspringen oder Beißen gegenüber Menschen oder Hunden auffällig geworden und wie ist die Verteilung der Vorfälle auf die einzelnen Hunderassen (bitte getrennt nach Anspringen und Beißen auflisten)? 4. Welche Veränderungen gibt es gegenüber 2014? Zu 3. und 4.: Die Anzahl der durch Anspringen oder Beißen gegenüber Menschen oder Hunden auffällig gewordenen Hunde ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Eine Differenzierung der Angaben in Anspringen und Beißen ist nicht möglich. Bei der Beurteilung der Zahlen ist jedoch zu beachten, dass der Anteil der Vorfälle , in denen ein Hund Menschen „in gefahrdrohender Weise anspringt“, äußerst gering ist, da solche Vorkommnisse den zuständigen Behörden sehr selten angezeigt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 817 2 Hunderasse Fälle, in denen Menschen verletzt oder angesprungen wurden Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden Pit Bull Terrier 5 7 American Staffordshire Terrier 12 26 Bull Terrier 3 3 Tosa Inu 0 0 Bullmastiff 0 1 Dogo Argentino 0 1 Fila Brasileiro 0 0 Mastin Espanol 0 0 Mastino Napoletano 1 1 Mastiff 1 0 Mischling – „gefährlicher Hund“ 10 26 Summe gefährliche Hunde 32 65 Airedale Terrier 0 1 Australian Shepherd 1 3 Beagle 5 0 Bearded Collie 0 1 Belgische Schäferhunde (Malinois, Tervueren, Groenendael, Laekenois) 7 2 Berger de Brie (Briard) 1 0 Bernhardiner 0 1 Bobtail (Old English Sheepdog) 2 0 Border Collie 7 3 Border Terrier 0 1 Boston Terrier 0 0 Boxer 6 11 Bracken (verschiedener Herkunftsländer) 0 0 Cane Corso 1 1 Chow Chow 0 0 Collie u. Shetland Sheepdog (Sheltie) 1 0 Dachshunde (Dackel) 16 5 Dalmatiner 4 3 Deutsch Draht-, Kurz-, Lang- o. Stichelhaar 5 2 Deutsche Dogge 3 6 Deutscher Pinscher u. Zwergpinscher 0 1 Deutscher Schäferhund 62 42 Dobermann 10 5 Dogo Canario 0 2 Dogue de Bordeaux 1 2 Englische Bulldogge u. American Bulldog 6 8 English u. American Cocker Spaniel 4 1 Fox Terrier 4 1 Französische Bulldogge 4 4 Golden Retriever u. Labrador Retriever 19 25 Großer u. Kleiner Münsterländer 3 2 Hovawart 3 4 Husky 0 0 Kangal 1 0 Kaukasischer Schäferhund (Ovtcharka) 1 0 Leonberger 0 1 Minischnauzer 0 1 Mischling, ausgenommen Mischlinge „Gefährliche Hunde“ 179 120 Mops 1 0 Neufundländer u. Landseer 3 0 Parson Russell Terrier u. Jack Russell Terrier 11 11 Pekinese 3 0 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 817 3 Pointer 0 3 PON (Polski Owczarek Nizinny) 2 0 Pudel 0 1 Rhodesian Ridgeback 5 8 Riesenschnauzer 2 6 Rottweiler 17 17 Schweizer Sennenhunde (Berner S., Appenzeller S., Entlebucher S., Großer Schweizer S.) 3 0 Setter (English S., Irish S., Gordon S.) 3 3 Shar Pei 1 1 Shiba Inu 0 0 Spitz 2 2 Staffordshire Bull Terrier 3 7 Terrier (sonstige) 0 0 Tibet Terrier (Hütehund) 3 1 Vizsla 1 1 Weimaraner 3 3 West Highland White Terrier 2 0 Windhund 0 0 Yorkshire Terrier 7 2 Zwergschnauzer 1 1 andere Rassen 123 94 Summe Hunde Gesamt 584 485 Im Jahr 2014 wurden insgesamt 601 Menschen gebissen oder gefahrdrohend angesprungen sowie 445 Hunde gebissen, davon 28 Menschen und 45 Hunde von gefährlichen Hunden (sog. Listenhunde). Eine weitergehende Differenzierung der Bissvorfälle ist der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16106 zu entnehmen. Im Jahr 2015 waren es 584 Menschen und 485 Hunde, die durch Hunde verletzt wurden, davon 32 Menschen und 65 Hunde durch gefährliche Hunde (sog. Listenhunde). 5. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Personen, die erst seit Kurzem einen Hund führen gegenüber denjenigen Hundehalter*innen, die ihren Hund länger als drei Jahre besitzen? Zu 5.: Darüber liegen dem Senat keine Zahlen vor. 6. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter*innen wurden im vergangenen Jahr eingeleitet und wie viele Bußgelder wurden verhängt? Zu 6.: Im Jahr 2015 wurden 1.685 Ordnungswidrigkeiten gegen das Hundegesetz geahndet. 893 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, 439 Bußgeldbescheide verhängt und 353 Verwarnungen ausgesprochen. 7. Welche Erkenntnisse gibt es dazu, ob sich überwiegend Hundehalter*innen ordnungswidrig verhalten haben, die den Hund noch nicht drei Jahre halten (bitte Zahlen gegenüberstellen: länger als drei Jahre Hundehaltung , weniger als drei Jahre Hundehaltung)? 8. Ist der Senat der Auffassung, dass die Berliner Hundehalter*innen, die ihre Hunde länger als drei Jahre führen, sachkundig sind und woran misst er das? 9. Welche Gründe gibt es dafür, dass sogenannte Listenhunde auch nach erfolgreichem Wesenstest immer mit Maulkorb geführt werden müssen, während für alle anderen Hunderassen keine Maulkorbpflicht besteht, obwohl sie nicht einmal einen Wesenstestes absolviert haben? 10. Wie bewertet der Senat die Verhältnismäßigkeit dieser Regelung, vor dem Hintergrund, dass selbst für Hunde mit einer privaten Schutzdienstausbildung keine Maulkorbpflicht besteht? 12. Womit begründet der Senat, dass der Tosa Inu unverändert als gefährlicher Hund auf der Rasseliste ausgewiesen ist und der Schäferhund nicht? 13. Verfügt der Senat inzwischen über Erkenntnisse über die Anzahl der Hundeindividuen die in Berlin je Hunderasse gehalten werden, zumal das Finanzamt bei dem Hundesteuerpflichtigen die Hunderasse abfragt? 14. Wie kommen die Besitzer vor dem Hintergrund des bestehenden Zuchtverbotes zu Hunden der indizierten Hunderassen, falls es sich nicht um vermittelte Tierheimhunde handelt und sieht der Senat hier Handlungsbedarf? 15. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass es im Zusammenhang mit der Hundehaltung weniger an fehlenden gesetzlichen Regelungen, sondern vielmehr am Vollzug mangelt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 817 4 Zu 7. bis 10. und 12. bis 15.: Siehe hierzu die Antworten auf die gleichlautenden Fragen der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16106. 11. Wie viele Beißvorfälle wurden in Berlin in den letzten 10 Jahren durch die Hunderasse Tosa Inu verursacht und wie viele durch Hunde der Rasse Schäferhund? Zu 11.: Von 2005 bis 2015 wurden durch die Hunderasse Tosa Inu 3 Beißvorfälle bzw. Verletzungen an anderen Hunden verursacht. Menschen waren nicht betroffen. Durch die Rasse Deutscher Schäferhund wurden in diesem Zeitraum 1.056 Menschen und 803 Hunde verletzt. 16. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der Hunde im Berliner Tierheim? (Bitte Listenhunde gesondert angeben) Zu 16.: Die durchschnittliche Verweildauer der Hunde im Tierheim Berlin beträgt 148 Tage, die Verweildauer der Listenhunde 448 Tage. 17. Wie hoch sind die Kosten, die dem Tierheim für die Unterbringung eines Hundes pro Tag entstehen? Zu 17.: Die Kosten pro Hund hängen stark von seinem Gesundheitszustand ab. Nach Angaben des Tierheims liegen die durchschnittlichen Tageskosten bei 23,46 € je Hund. 18. In welchem Umfang erstattet der Senat die entstehenden Kosten? Zu 18.: Zahlungen an den Tierschutzverein erfolgen im Rahmen des zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg, und dem Tierschutzverein (TVB) geschlossenen Vertrages. Der Senat kommt ausschließlich für die Leistungen auf, die vertraglich vereinbart sind. Der vereinbarte Tagessatz im Rahmen des derzeit noch (bis 31.12.2016) geltenden Vertrages beträgt bei Hunden 16,37 €/Tag (innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen). Ein neuer, an die bestehenden Kosten angepasster Vertrag ab 2017 wird aktuell verhandelt. Hinsichtlich der Zahlungszeiträume wird differenziert zwischen Fund-, Verwahr- bzw. Sicherstellungs- und Beobachtungshunden: a) Für Fundhunde wird der vereinbarte Tagessatz zunächst für die vertraglich festgesetzte Frist von bis zu 5 Tagen gezahlt, soweit keine frühere Abholung durch die Halterin oder den Halter erfolgt. Nicht abgeholte Fundhunde werden dann vom Tierschutzverein im Rahmen tierschutzrechtlicher Aufgabenstellung mit dem Ziel der unverzüglichen Weitervermittlung unter fundrechtlichem Vorbehalt in seine Obhut übernommen. Die Kosten für diese übernommenen Fundhunde werden dann, falls keine frühere Vermittlung erfolgt ist, bis zu weiteren 19 Tagen mit dem Tagessatz abgegolten. b) Bei Verwahrhunden, d. h. bei Hunden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung (z. B. wegen Bissvorfalls) sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen sind, erfolgt die Zahlung des vereinbarten Tagessatzes bis zur Abholung durch die Tierhalterin, den Tierhalter oder deren Beauftragte bzw. bis zur Freigabe durch die amtliche Stelle, die die Sicherstellung, Beschlagnahme oder Einziehung angeordnet hat. Dies gilt grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung. Sollte beispielsweise ein Listenhund vom zuständigen Veterinärund Lebensmittelaufsuchtsamt ein Jahr oder länger sichergestellt sein, so würden Zahlungen für jeden Tag des gesamten Zeitraumes erfolgen. c) Für Beobachtungshunde, die sich in Quarantäne befinden , wird der vereinbarte Tagessatz ebenfalls bis zur behördlichen Freigabe bezahlt. 19. Treffen Informationen zu, dass die Veterinärämter häufig bei der Beschlagnahmung von Tieren mit deren Besitzern eine Abtretung der Tiere an das Tierheim vereinbaren , so dass das Tierheim diese Tiere quasi „geschenkt “ bekommt und gegenüber den Bezirken keine Erstattungsansprüche geltend machen kann? Wenn ja, wie will der Senat das ändern? Wenn nicht, warum nicht? Zu 19.: Dem Senat liegt keine Information darüber vor, dass solche Vereinbarungen häufig getroffen werden. Berlin, den 13. Juli 2016 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2016)